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Kündigung bei Todesfall

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Chris, 16. März 2005.

  1. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    war nur ne "Ersatzärztin" für den im Urlaub gewesenen Hausarzt.
     
  2. adambalogh

    adambalogh Junior Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    ßßßßßßßßßßßßßß
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2005
  3. Mikeluebeck

    Mikeluebeck Junior Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Erstmal mein Beileid.

    Also Das Abo lief auch auf seinem Namen.Wenn ja ..Kein Problem...Wenn es auf Deinen Namen läuft kannst Du es nicht AO Kündigen wenn er gestorben ist, weil Du ja Abo Inhaber bist.
    Falls er einen Receiver zur Miete hatte brauchst Du einen Erbschein wenn die Kaution auf ein anderes Konto überwiesen werden soll.(Das gilt auch für Guthaben unter der KD Nummer).
     
  4. jimpoison

    jimpoison Junior Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    muß diesen alten thread hier mal wieder hochholen:eek:

    bei mir ist der fall ein bißchen komplizierter: und zwar ist vor kurzem mein schwiegervater gestorben. er hatte das komplette premiere-paket, angemeldet war das alles allerdings auf den namen meiner schwiegermutter, da sie ihm das mal geschenkt hat.
    jetzt möchte sie aber premiere nicht mehr wirklich weiterhaben, weil es damals hautpsächlich eh wegen fußball etc. gebucht wurde, was sie allerdings überhaupt nicht interessiert. dementsprechend würde sie jetzt am liebsten schon kündigen, obwohl der vertrag erst in einem jahr offiziell ausläuft.

    meint ihr, es besteht ne berechtigte aussicht, aus dem vertrag rauszukommen, obwohl der verstorbene ja nicht der direkte vertragsnehmer ist, sondern seine frau (auf deren namen das abo läuft)?
     
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Vertragspartner ist die Frau.
    Und die lebt.
    Also normale Kündigungsfrist.
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Nachtrag: Man kann das Abo auf eine interessierte Person übertragen.
    Das wäre die beste Lösung.
     
  7. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Kündigung bei Todesfall


    Das wäre auch mein Vorschlag gewesen!
     
  8. gdbirkmann

    gdbirkmann Gold Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Verträge laufen im allgemeinen im Todesfall weiter. Der Erbe übernimmt die Verträge mit. Der Erbe muß sämtliche nichtgewollte Verträge kündigen.
    Es kommt auf die Vertragspartner an, ob sie einen rauslassen.
    Normal zählen übliche Kündigungsfristen.

    Es gibt natürlich auch Verträge die bei Todesfall enden, da ist es klar.

    Hier mal ein Auszug von der ARAG
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. März 2008
  9. Golphi

    Golphi Gold Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Sorry, diese pauschale Antwort kann man so nicht stehen lassen. Auch ist Dein Zitat der Arag nicht hilfreich. Das ist von Fall zu Fall verschieden. Ich bin aus jedem Vertrag, der unsere Familie betroffen hat, heraus gekommen.


    Golphi
     
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Nach dem Ableben meines Vaters habe ich einfach eingehende Rechnungen von der Post zurückschicken lassen, mit dem Vermerk " Sendung unter der angegebenen Adresse nicht zustellbar" und das Girokonto aufgelöst.
    Fertig war ich.