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Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von haseluenne, 30. November 2006.

  1. Markus Krecker

    Markus Krecker Lexikon

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    Klar kann sich das Fernsehverhalten innerhalb eines Jahres verändern. Deswegen steht bzw. in deinem Fall stand dir eine 6-Wöchiges Kündigunfirist vor Ablauf deiner Mindestvertragslaufzeit zu. Jetzt ist es aber schon zu spät. Vertrag ist Vertrag. Und ich muss ehrlich sagen ich kennen mitunter keine Verträge die sich nach einer bestimmten Zeit nicht automatisch verlängern wenn man nicht fristgerecht kündigt. Ob das nun Handy-Verträge, Zeitschriften-Verträge oder eben Pay TV-Verträge sind. Steht aber alles ganz klar in den AGB drin:winken:
     
  2. kalligusto

    kalligusto Silber Member

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    Allerdings sind die auch mir gestern von Premiere für ein Kinderabo zugegangenen AGS auf einer DIN A4 Seite kaum lesbar. Da braucht man grundsätzlich schon eine Lupe, um die vielen bewusst verankerten Haken richtig lesen zu können. Allein das ist meines ERachtens nicht rechtsverbindlich, wenn das Kleingedruckte böswillig so klein ist, dass es für normale Leser nur erschwert lesbar ist.

    Allerdings weiß ich, auf was ich mich einlasse u. kündige grundsätzlich innerhalb der ersten 4 Wochen ab Abobeginn. Es wäre ja mal anzuregen, dass Premiere in seinen AGBs verankert, dass ein abgeschlossenes Abo automatisch zum Ende der Vertragslaufzeit endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wer verlängern will, muss dann rechtzeitig 6 Wochen vorher die Vertragsverlängerung beantragen. DAs wäre ein Kundendienst, wie ihn viele Firmen bieten. Da ist Premiere allerdings weit davon entfernt, die brauchen ja Kunden wegen der Aktienkurse.
     
  3. kalligusto

    kalligusto Silber Member

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    es gibt genug Firmen, die ihre Kunden nicht so knebeln, sondern gestatten eine Kündigung mit sofortiger Wirkung, wobei überbezahlte Abobeträge umgehend in vollem Umfang erstattet werden. Noch nie was von solchen Abos gehört?
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    Dazu müsstest du die Böswilligkeit nachweisen können. Dagegen stehen sicherlich deutlich mehr Kunden, die die Schriftgröße lesen können. Da sollte man vielleicht die eigene Eitelkeit überwinden und sich eingestehen, daß man eine Lesebrille benötigt.
    Das wäre kein Kundendienst für die, die länger dabei bleiben wollen. Weshalb sollte man Stammkunden diese umständlichen Prozedur abverlangen?

    Nenne mir eine vergleichebare Firma, die das macht.
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    Ich habe den Eindruck, daß manche Leute vermuten, daß sie Verträge mit dem Weihnachtsmann schließen. Wenn ich einen Vertrag mit einer Firma schließe, geht es ganz klar um geschäftliche Interessen. Der Kunde möchte die Leistungen einer Firma nutzen, die Firma möchte Geld verdienen. Entsprechend sind die Verträge gestaltet. Als Kunde habe ich die Wahl, den Vertrag anzunehmen - oder es zu lassen. Gegebenenfalls kann ich besondere Konditionen verhandeln, aber auch die müssen vertraglich geregelt sein. Der Passus, daß sich die Premiere-Verträge nach Ablauf verlängern, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird, steht im Vertrag. Er wird von den Kunden unterschrieben. Daran halten sich dann eben beide Seiten. Man kann nicht jeden Fehler der Kunden Premiere anlasten - zumal diese Vertragsbedingung sehr verbreitet und üblich ist.
     
  6. Matz7

    Matz7 Gold Member

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    Deswegen haben wir auch unser ABO nach 3 Wochen gekündigt.
     
  7. wollik

    wollik Silber Member

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    Leider ist dem nicht immer so - hatte selber 2 Abos wo bei dem Willkommensschreiben und bei der DBox keine AGB beilagen. Allerdings kannte ich zu der Zeit die "gnadenlose" Handhabung Premieres bei Kündigungen.

    Somit gab es nie ein böses Erwachen.

    Mit einer negativen Grundeinstellung (und entsprechend viel Skepsis) kommt man mit Premiere bei Vertragsangelegenheiten gut an's Ziel...

    wollik :winken:
     
  8. Thomas_H

    Thomas_H Silber Member

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    Dann unterschreib doch einfach nicht!
     
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    Wenn Premiere gegen die eigenen AGBs verstößt hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
    Wie bei der Preiserhöhung vor Jahren.
    Also müsste Premiere auch ein Kündigungsrecht haben wenn der Kunde sich nicht an die AGBs hält. :D
    Oder darf nur Premiere gegen die AGBs verstoßen? :eek:
     
  10. Thomas_H

    Thomas_H Silber Member

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    AW: Kündigen...das darf doch wohl nicht wahr sein

    Ein Kündigungsrecht hat auch Premiere, aber keine Kündigungspflicht. Oder wurde schon mal jemandem gekündigt, weil er der Hotline gesteckt hat, dass er einen nicht-Zertifzierte Receiver verwendet (klarer Verstoß gegen die AGB).

    Gruß ThomasH