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Käufer will die Grunderwerbsteuer nicht zahlen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von samsungv200, 9. Januar 2017.

  1. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Danke für die Info, was aber wiederrum beweist, dass Verbrecher in diesem Staat geschützt werden, sonst wär das von dir genannte garnicht möglich...denn für etwas betraft zu werden, was nur die reine Wahrheit betrifft, ist schon skandalös...

    edit, anonym bin ich für den Hauskäufer eh nicht, wenn er das hier lesen würde, wüsste er sofort wer ich bin...das war von Anfang an kein Gehimnis
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2017
  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ich habe gerade den Fall, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Die Gläubiger werden mit 25% Quote in mehreren Raten abgespeist und das Unternehmen wird fortgeführt! Ich kann gut nachvollziehen, wie du dich fühlst.
     
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  3. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    So, die Maklerkosten sind von uns beglichen und die Grunderwerbsteuer wird nächste Woche gezahlt. Heut haben wir uns einen spezialisierten Anwalt genommen. Laut seiner Aussage hat der Notarvertrag einen Mangel, sonst hätten wir uns nun keinen Titel holen müssen. Den ganzen Sackgang hätten wir generell nicht, wenn im Kaufvertrag vereinbart worden wäre, dass der Käufer erst alle Zahlungen zu leisten hat, bevor die Schlüsselübergabe statt findet...so einfach hätte man es haben können, aber wer weiß das schon vorher, dann müsste man vor Unterzeichnung sämtlicher Verträge, diese von einem guten Anwalt prüfen lassen...naja, beim nächsten mal wären wir klüger, wird aber wohl der letzte Hausverkauf gewesen sein...

    achja, wir haben jetzt erst gesehen, dass der Kaufvertrag nicht auf Herr xxxxx läuft, sondern auf Frau xxxxx. Nun ist mir auch klar, warum dieser Herr eine Gaststätte mieten kann, diese renovieren und demnächst eröffnen kann. Ich vermute, es wurde alles so geplant, dass sich die Frau in den Kaufvertrag vermerken lässt, die vermutlich keinerlei Gelder hat. Und nun kann Herr xxxxx mit seinem Geld machen was er will...Schuldner bleibt sie, egal wieviel "Millionen" ihr Mann hat oder hätte...

    edit, ganz zu Ende hat diese Familie den Plan aber nicht gedacht, denn die Sparkasse erstrebt wegen den ausbleibenden Maklerkosten, eine Zwangsversteigerung, und da kann man eigentlich nur einbüßen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2017
    Schnellfuß, +los und KlausAmSee gefällt das.
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Ob das wirklich was gebracht hätte.

    Denn wenn man das Haus eh nicht mehr sanieren kann sondern nur noch abreissen brauch man auch keine Schlüssel. Und selbst wenn die Immobilie intakt ist, kann im im Zweifelsfall einfach neue Schlösser einbauen lassen. Schlüsselübergabe hin oder her.

    An wem man verkauft sollte man sich eigentlich schon durchlesen.
     
    Gorcon gefällt das.
  5. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Wer sagt, dass man das Haus nicht sanieren kann? Ich schrieb hier lediglich als Laie, dass meiner Ansicht nach, ein Abriss und danach folgender Neubau günstiger wäre...aber was weiß ich schon darüber...

    sorry, ich kann dir nicht ganz folgen, zu was neue Schlösser? Wenn der Käufer die Schlüssel erst nach allen fälligen Zahlungen erhält, brauch ich keine neuen Schlösser einbauen...

    und ja, ich habe jetzt erst gesehen, dass der Kauf auf die Frau läuft. Hatte irgendwie immer Famillie xxxxx im Hinterkopf und bis dahin garnicht an die Sippenhaftigkeit gedacht...aber was hat das mit dem eigentlichen Grundproblem zu tun?
     
  6. +los

    +los Senior Member

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    Das mit der Schlüsselübergabe sehe ich jetzt als eine Metapher oder einen symbolischen Akt. Wichtig ist, was im Grundbuch steht. Es muss vereinbart werden, dass der Notar erst die Änderung veranlasst, wenn alle Zahlungen erledigt sind. Als wir die Wohnung kauften, fand die Schlüsselübergabe und die Änderung des Grundbucheintrages erst statt, als wir Alles bezahlt hatten (alle Überweisungen wurden unmittelbar nach dem Besuch beim Notar getätigt, der Makler brachte seine Rechnung gleich mit).
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. April 2017
  7. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    alles in allem ist das doch genau das, was ich gesaht habe...
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    Schon klar - aber ich denke wenn ein Käufer schon den Grossteil des Kaufpreises bezahlt hat und die Restliche Summe wegen Sachmägeln für strittig erklärt, wird er notfalls die Möglichkeit haben sich auch den Grundbucheintrag oder eben die Rückabwicklung zu "erklagen". In dem Fall hätten die Verkäufer auch nicht wirklich was gewonnen.
     
  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Aus wechem Finger saugt du dir deine Erkenntnisse eigentlich? Hast du den Thread komplett gelesen? Du erzählst ein Blödsinn das einem schlecht werden kann...