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Käufer will die Grunderwerbsteuer nicht zahlen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von samsungv200, 9. Januar 2017.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, sowas gibt es bei der Umsatzsteuer nicht :)

    Die Umsatzsteuer ist, wie auch die Verbrauchssteuern, eine indirekte Steuer. Hier fallen Steuerträger und Steuerschuldner auseinander. Der Unternehmer ist Steuerschuldner der Umsatzsteuer, der (End-) Verbraucher Steuerträger. Der Unternehmer berechnet die Umsatzsteuer über die Rechnung an den Steuerträger. Der Unternehmer fungiert hier also als Inkassoeintreiber und schuldet dem Finanzamt (alleine) die ausgewiesene Mehrwertsteuer, nicht der Steuerträger. Dieser schuldet (über die Rechnung) dem Unternehmer die Umsatzsteuer, nicht dem Finanzamt.

    Ausnahmen wie das von Member KlausAmSee zitierte Reverse-Carge-Verfahren (§ 13 b UStG) sind üblich und bestätigen nur die Regel ;). Aber auch hier schuldet nur ein Beteiligter die Umsatzsteuer. Es gibt keine Gesamtschuldnerschaft auf der Ebene der bei dem Rechtsgeschäft beteiligten Personen/Unternehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2017
    KlausAmSee gefällt das.
  2. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Dann solte man aber die völlig irreführende Bezeichung Grunderwerbsteuer auch nicht verwenden. Erwerb ist das Gegenteil von Veräußern.
     
  3. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Das könnte möglich sein. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass man auch "getäuscht wurde". Ich selber habe nicht viel Ahnung vom "Bau", war bspw. nie auf dem Dachboden, um die Balkenkonstruktion zu sichten. Das ist Aufgabe des Käufers, oder besser eines Sachverständigen. Das im Erdgeschoss überall Feuchtigkeit in den Wänden steckt, dementsprechend auch Schimmel existent war, musste selbst ein Blinder mit Krückstock gesehen haben. Ein Dachfenster war undicht, diverse Schäden an den Böden, was aber auch kein Geheimnis war. Wie intensiv der Käufer sich das Haus angesehen hat, weiß ich garnicht, da Wertgutachten, Energieeffizienzklasse, Besichtigungen bis hin zum Verkauf alles über einen Makler lief.
    Also, wenn der Käufer sich getäuscht fühlt, ist das nicht mein Problem. Ist wie beim Gebrauchtwagenkauf, wenn man keine Ahnung hat, muss man sich jemanden mitnehmen, der was davon versteht...
     
  4. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    Nur du musst doch vorher offensichtliche Mängel angeben, oder? Reicht da "renovierungsbedürftig" wirklich aus?

    Ist ein interessanter Fall und bin neugierig, wie es weitergeht, auch wenn das irgendwie Ärger für dich bedeutet, mit dem du dich rumschlägst.
     
  5. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Da ein Makler und ein "Wertgutachten" involviert waren,
    würde ich als Verkäufer, sofern Laie im Bau-&Immobiliensektor,
    erwarten, dass alles korrekt verlaufen ist.

    Mich würden die beteiligten Summen interessieren,
    Verkaufspreis und die offene Steuersumme.

    Selbst wenn das Haus ein Totalschaden sein sollte,
    kann ich mir kaum vorstellen, dass der reine Bodenwert die
    Steuern nicht abdecken würde.

    Und wenn der Gesamtpreis nicht wesentlich über dem nackten
    Grundstückswert liegt, war auch von vornherein klar,
    dass das Haus sanierungsbedürftig ist.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Tja, die Bewertung eines Hauses ist immer Ansichtssache ;)


    [​IMG]
     
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  7. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Wir hatten gestern ein Gespräch mit dem Makler, der für den Verkauf zuständig war. Die Kosten des Maklers zu begleichen, lehnt der Käufer ebenfalls ab. Es gab sogar schon einen Gerichtstermin, zu dem der Käufer nicht erschienen ist. Laut Makler hat der Käufer sich nun einen Anwalt genommen, wobei ich mich frage, zu was dies gut sein soll, zumal er sich mit seiner Unterschrift bereit erklärt hatte, die Maklerkosten zu zahlen...

    Der Käufer ist übrigens teils als Schauspieler bekannt, mit dem unsere Sächsische Zeitung ein Termin hatte...wer Lust hat, kann mal etwas über diesen Strategen lesen, sich gegen allerlei Zahlungen sträuben, aber demnächst noch eine Gaststätte kaufen wollen. Als ich den Artikel las, ist mir die Mimik entglitten...

    (LINK durch Moderation entfernt - da eventuell ein laufendes Gerichtsverfahren aus dem geschilderten Fall entstehen könnte - halte ich es für sehr kritisch, den Käufer hier in Form eine Zeitungsbericht öffentlich zu machen )
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. März 2017
  8. ToSchu

    ToSchu Silber Member

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    Wenn ich den von Dir geposteten Artikel aus der SZ so lese, ist er ja schon "drin" im Haus.:(
    Kenne zwar nur eine Seite des Sachverhaltes, nämlich Deine. Wünsche Dir aber trotzdem viel Erfolg
    bei der Wahrung Deiner Interessen, bezüglich des Hausverkaufs.(y)

    Vielleicht bringt ja das anstehende Schreiben des RA des Käufers Klarheit, warum er die Forderungen nicht beglichen hat... Dann kennst Du wenigstens erstmal seine Argumentation und kannst darauf reagieren.
     
  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Das mein Link zur Zeitung gelöscht wird, war eigentlich abzusehen, denn die Bösen haben in diesem Staat sehr gute Karten, und der Betrogene kann sich kümmern. Nichts gegen die Mods, die machen auch nur, zu was sie angehalten werden.
    In diesem Artikel stand unter anderen, dass sich der Käufer des Hauses eine Gaststätte zulegen will...und nun ist es soweit, ein weiterer Zeitungsartikel...
    der Käufer des Hauses hat sich tatsächlich eine Gaststätte zugelegt, die im Juni eröffnet werden soll. Im Artikel steht leider nicht in welcher Form, aber Miete / Pacht fällt ja auf jeden Fall an, abgesehen von den Renovierungskosten. Ich frage mich, ob ich im falschen Film bin? Wir sollen für Grunderwerbssteuer und Notar aufkommen, selbst der Makler klagt erfolglos, weil der Käufer nicht zahlt, lässt aber von der Zeitung abdrucken, dass er nun eine Gasttätte besitzt? Und wir gucken in die Röhre? Vor allem noch die Frechheit zu besitzen, dies öffentlich zu machen. Kann man da garnichts machen?
     
  10. Eifelquelle

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    Anmerkung der Moderation:

    Nur zur Information. Ich habe den Link gelöscht, weil es sich schlicht um ein laufendes Verfahren handelt. Gerade die Klientel mit der du es da zu tun hast, ist unter anderem ganz schnell dabei, Anwälte einzuschalten und abzumahnen.
    Erst Recht, wenn hier um die Eröffnung eines Gewerbebetriebes geht.

    Hierbei geht es mir weniger um den Verlag als Betreiber dieses Forums. Der ist bei Abmahnungen recht relaxed, sondern um dich als Nutzer. So was kann dir als Privatmann echt Stress einbringen und eventuell auch bei einem Verfahren schaden.
    Das du hier anonym unterwegs bist, ist da leider egal, denn für den Käufer bist du ja eindeutig indentifizierbar.

    Grüße,

    -Eifelquelle-