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Käufer will die Grunderwerbsteuer nicht zahlen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von samsungv200, 9. Januar 2017.

  1. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    durch das was du geschrieben hast, wird erst alles wirksam, Grundbucheintrag usw...eine Rückabwicklung ist dann vom Tisch, generell...
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Stimmt.
    Es muss dann oder heißen.
     
  3. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Heut haben wir endlich den SB vom Finanzamt gesprochen, der für den Fall zuständig ist. Es ist doch etwas anders als vermutet.
    Wenn ich das richtg verstanden habe, steckt der "Käufer" entweder mitten im Mahnverfahren oder es wird gerade eingeleitet, was später mit Pfändung einhergeht. Das Schreiben des Finanzamtes sollte nur bezwecken, uns auf eine eventuelle Zahlung vorzubereiten, falls der "Käufer" zahlungsunfähig sein sollte. Die selbe Prozedur kommt vom Notar zur Anwendung. Wir werden nur zahlungspflichtig, wenn einer Rückabwicklung entgegen gewirkt werden soll.
    Desweiteren soll tatsächlich von uns eine Zahlungsaufforderung an den "Käufer" gesendet werden, versteh zwar nicht, welchen Zweck das dienen soll aber egal.
    Es ist auf jeden Fall so, dass "uns" nie ein Kuckuckskleber auf den Hals geschickt wird.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Glaub das letzte Mal nicht, ich habe das bei nem Mandanten schon erlebt. Nicht Kuckuckskleber, aber Zwangseintreibung bei ihm als Verkäufer, weil der Käufer nicht gezahlt hat. Er hat dann nach der Vollstreckungsankündigung widerwillig gezahlt, eh sie ihm das Konto zu machen. Und ja, das machen die, ohne mit der Wimper zu zucken. Gerade im letzten Jahr sind die da viel schneller mit bei der Hand, weil sie es leid sind, von den Leuten belogen zu werden. Den Zwangseintreiber rausschicken, machen die heute kaum noch.

    Außerdem schreibst Du ja selbst: "Das Schreiben des Finanzamtes sollte nur bezwecken, uns auf eine eventuelle Zahlung vorzubereiten, falls der "Käufer" zahlungsunfähig sein sollte." ;) Was anders als die Eintreibung der Steuer bei dir sollte das sonst heißen? ;)
     
  5. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    @horud,

    danke für die Info...
    falls man sich irgendwann an uns wendet, zahlen wir, schon um einer Rückabwicklung zu entgehen, denn der ganze Sackgang, den der Verkauf mit sich zieht, muss man nicht erneut haben. Und dann mal sehen.
    Eines ist mir gerade durch den Kopf gegangen, wenn die Sache mit dem Käufer erfolglos bleibt, und wir dann statt dessen zahlen, bekommen wir die Kosten für das Mahnverfahren des Käufers auch mit aufgehalst? Ich kann mir das zwar nicht vorstellen. allerdings halte ich neuerdings nichts mehr für unmöglich...
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ja logisch, gesamtschuldnerisch heißt eben, dass ihr alle für die gesamten Schulden aufkommen müsst. D. h. auch für bereits angefallene Säumniszuschläge, Mahngebühren etc. pp.

    Das fließt ja alles in euren Pool "Grunderwerbsteuer" rein und den Pool müsst ihr alle irgendwie bezahlen. Da wird nichts nach Käufer/Verkäufer getrennt.
     
    Schnellfuß und samsungv200 gefällt das.
  7. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    und ich dachte schon, ich frage dummes Zeug...
     
    AlBarto gefällt das.
  8. Chillowdo

    Chillowdo Senior Member

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    Könnte es sein, dass der Käufer sich getäuscht fühlt?
     
  9. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Gilt das dann auch für den Pool Mehrwertsteuer? :)
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Hier gibt es insbesondere im Baugewerbe Sonderregelungen, wo der Kunde den Steueranteil direkt ans Finanzamt zahlt.

    Weiterhin gibt es auch für bestimmte Produkte das "Reverse Charge"-Verfahren, bei dem auch der Käufer die Steuer abzuführen (oder zu verrechnen) hat.