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Käufer will die Grunderwerbsteuer nicht zahlen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von samsungv200, 9. Januar 2017.

  1. uklov

    uklov Platin Member

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    Natürlich kann man das.
    Aber gerade wegen der unüberschaubaren Rechtslage und den meist hohen Kosten, wäre es absolut fahrlässig, sich auf die Meinungen in diesem Forum zu verlassen. Gegen einen unverbindlicher Informationsaustausch vorab ist natürlich nichts zu sagen.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Und der Verkäufer das Geld.
    Was ist für das Finanzamt interessanter? :)
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Naja, mit Logik kommt man in der öffentlichen Verwaltung nicht unbedingt weit. :)

    Für zukünftige Verkäufer heißt es wohl, die Grunderwerbsteuer einzupreisen und selbst zu bezahlen...
    Oder auch nicht. :D
     
    +los gefällt das.
  4. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Wenn man lediglich das tut, dann natürlich schon.

    Ich wollte mich aber eher auf den Unterhaltungswert der Sache an sich bezogen wissen. Mir sind hier schon bei vielen Themen Neuigkeiten unter gekommen, welche ich sonst nicht im Blickfeld gehabt hätte. Ob die Diskussion darüber immer restlos erhellend gewesen ist und man nicht weitere Quellen nutzen sollte, das sei hier dahin gestellt.
     
  5. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    @samsungv200

    Schau mal in dem Link, da antwortet ein Anwalt auf den Sachverhalt:

    Käufer zahlt Grunderwerbssteuer nicht

    und

    D.h. der Käufer kann nicht Eigentümer werden wenn die Grunderwerbssteuer nicht bezahlt wurde. Wenn Du Pech hast und die Schlüssel schon ausgehändigt hast dann können jetzt quasi Mietnomaden in deinem Haus sitzen (was evtl. auch der Zweck der Übung war).
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2017
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Glaube ich weniger, denn der Kaufpreis wurde ja so weit ich weiß gezahlt.

    Was mich wundert, ist, dass der Verkauf schon 11 Monate zurückliegt und erst jetzt auffällt, dass der Käufer noch nicht die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Eben wegen der Grundbuchumschreibung. Das hätte doch zumindest dem Notar auffallen müssen.

    Entweder, der Käufer ist pleite und kann die Steuer nicht bezahlen oder er verzögert das tatsächlich wegen einer eventuellen Rückabwicklung, wei samsungv200 vermutet.
     
  7. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Ich habe eingangs geschrieben, dass mir die Rechtslage durchaus bekannt ist. Nur kann ich diese nicht nachvollziehen, deswegen schreibe ich hier. Wir waren beim Notar, der das selbe sagte, wie hier auch, also Mahnverfahren bis zum Kuckuckskleber. Und das beste ist, dass der Käufer die Notarkosten ebenfalls nicht bezahlen will und da dieses auch gesamtschuldnerisch gehandhabt wird, kommt bald die nächste Rechnung. Wir sprechen heute mit dem Finanzamt und dann mal sehen.
     
  8. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Über einen kurze Mitteilung des Statements vom Finanzamt wäre ich dir dankbar.
    In der Sache wünsche ich viel Glück. (y)
     
  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Ja klar, wenn ich ein Thema beginne, wird das auch zum Ende gebracht...
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Angenommen, es kommt nach einer Zahlung von Steuer und Notarkosten durch den Verkäufer zu einer Rückabwicklung.
    Dem "Käufer" steht ja dann die volle Kaufsumme zu, eine Verrechnung mit den Auslagen darf der nicht vornehmen, sondern muss sie separat einfordern.
    Oder irre ich da?