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Käufer will die Grunderwerbsteuer nicht zahlen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von samsungv200, 9. Januar 2017.

  1. Creep

    Creep Guest

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    Bei der gesamtschuldnerischen Haftung wird zuerst bei dem eingetrieben, wo die größte Aussicht auf Erfolg besteht, am meisten zu holen ist oder am wenigsten Widerstand erwartet wird. Deswegen wollte auch ein Vermieter mal bei einer Weitervermietung an eine Studentin, daß die Eltern den Vertrag unterschreiben und gesamtschuldnerisch haften. Dann konnte er sich aussuchen, bei wem er ausstehende Miete holen würde.
     
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  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Auf jeden Fall würde ich mal beim zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt anrufen und das Thema besprechen, bevor da weitere Kosten und Zinsen festgesetzt werden.
     
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  3. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Wir werden dann wohl oder übel so vorgehen. Den Käufer per Einschreiben auffordern, die Steuer unter Fristsetzung zu begleichen. Vermutlich bringt das nichts, dann eben selber zahlen und Klage erheben...und wenn der Käufer kein Geld hat, bleiben wir im Fall der Fälle auf den Kosten sitze...na super
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Als frischgebackener Immobilieneigentümer kann der Käufer ja nicht mittellos sein, sondern hat ja zumindest die Immobilie.

    Da sollte der Käufer sind nicht drücken können. Wenn der Käufer nicht zahlt, und sich sonst nichts pfändbares fidet, sollte es dann früher oder später zur Zwangsversteigerung kommen.
     
  5. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    Der Käufer hat doch jetzt ein Haus mit Grundstück.

    Mir ist die Geschichte auch schleierhaft. Normalerweise rechnet man doch die Zusatzkosten beim Immobilienkauf für Grunderwerbssteuer, Notar und ggf. Makler fest mit ein. Ich würde in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen.
     
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  6. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Ich vermute, dass der Käufer auf Rückabwicklung fährt. Denn das Haus wurde sehr schnell gekauft, zu schnell. Ohne jeglicher Prüfung der Bausubstanz. Das Haus wurde zwar unter "stark rekonstruktionsbedürftig" verkauft, aber mit so viel Aufwand hat er durch blauäugigkeit sicher nicht gerechnet. Ich bin kein Experte, aber ein Abriss bis auf die Grundmauern und ein Neuaufbau kommen billiger. Und das wird der Käufer erst nach und nach bemerkt haben...
     
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    Dann lohnt es sich vielleicht doch die Grunderwerbssteuer zu zahlen um die Rückabwicklung zu verhindern.
     
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  8. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Das mit dem Gesamtschuldnerisch war mir auch neu.

    Nüchtern aus Sicht des FA macht das Herantreten an den Verkäufer ja Sinn,
    dieser hat Geld während der Käufer nur ein Haus & Grundstück zweifelhaften Wertes hat,
    welches ja auch erst mal zwangsversteigert werden müsste.

    Da muß man sich echt fragen, ob das Auslegen der Summe und zügiges Einleiten eines Mahverfahrens
    nicht weniger "Schaden" erzeugen würde.
    Denn selbst wenn das Haus wertlos sein sollte, da ist immer noch ein Grundstück.
     
  9. uklov

    uklov Platin Member

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    Wer sich in einem solchen Fall Rat in einem Digitalfernsehen-Forum sucht, statt bei einem Rechtsanwalt, dem ist nicht mehr zu helfen.
     
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  10. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Man kann doch darüber reden Uklov und dümmer wird man meistens auch nicht. Mit der Gesamtschuldnerschaft bei einem derartigen Geschäft war ich auch überrascht.

    Es gibt manchmal Dinge, die kann ich in diesem Land einfach nicht nachvollziehen u.a. Begriffe welche eindeutig scheinen aber halt nur diesen Anschein haben. Die Deutsche Sprache steht im Ruf recht definiert zu sein. Allein bei dem Begriff Grunderwerbsteuer - man erwirbt Grund (bebaut oder unbebaut) und wird deshalb Steuerpflichtig. Eigentlich lässt der Begriff gar keine Fehlinterpretation zu, der Erwerber der Sache wird gegenüber dem Finanzamt zahlungspflichtig - Punkt. Wie ich hier nun mit offenem Mund und Nase feststellen darf, wieder mal weit gefehlt.
    Müsste eigentlich Grunderwerbsundimzweifelsfallabergrundverkaufssteuer heißen.
     
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