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Justizminister fordern Lösung für Vererbung von Facebook-Konten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Januar 2018.

  1. Martyn

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    Meiner Meinung nach gilt das Fernmeldegeheimnis immer, auch für Nachrichten auf dem PC oder Smartphone. Wenn der Verstorbene allerdings kein Passwörter oder PIN gesetzt hatte lässt es sich nicht verhindern das die Hinterbliebenen mitlesen.

    Ansonsten erben sie nur die Hardware und Softwarelizenzen, können das Gerät aber nur nach einer Neuinstallation oder Factory-Reset nutzen wodurch die Nutzerdaten gelöscht werden.
     
  2. joegillis

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    Das Gesetz heisst Fernmeldegeheimnis. Wenn die Daten zuhause auf dem Rechner gespeichert sind, hat das nichts mit der "Ferne" zu tun. Demzufolge müsste man also alles ausgedruckt irgendwo hinterlegen, damit im Todesfall die Erben an entsprechende Unterlagen kommen?