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Jugendschutz bei Premiere - 100%

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von amsp, 7. Juni 2003.

  1. amsp

    amsp Platin Member

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    na dann breites_
     
  2. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    Ich hab mal ne Frage zum Jugendschutz bei Premiere. Ich halte die Jugendschutzsperre bei Premiere für eine sehr gute Einrichtung, aber ich verstehe nicht, warum man Filme vorsperrt die eigentlich gar nicht jugendgefährdet sind. So wurde zum Beispiel der Film Künstliche Intelligenz von Steven Spielberg vorgesperrt und das obwohl der Film ab 12 Jahren freigegeben wurde. Das war nicht nur bei dem Film so, sondern auch bei Die Mumie kehrt zurück, der Film ist auch ab 12 jahren Freigegeben und wurde vorgesperrt. Kann mir jemand das mal erklären?
    durchein
     
  3. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    Hi !

    Das mit dem Rundfunkstaatsvertrag zusammen. Schau mal unter http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html#para3 nach. Dort steht in Absatz 2 der Text "Bei Filmen, die nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen."

    Das und die unendliche Obrigkeitshörigkeit lassen Premiere lieber 10 Filme zuviel vorsperren, als nur einen zu wenig.

    Gruß

    n0NAMe
     
  4. Ole

    Ole Silber Member

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    n0NAMe

    "Das und die unendliche Obrigkeitshörigkeit lassen Premiere lieber 10 Filme zuviel vorsperren, als nur einen zu wenig."

    Premiere hat sich in der Vergangenheit mehr als einmal Ärger wegen angeblicher Mißachtung des Jugendschutzes geholt. Wie kommst du auf deine Behauptung?
     
  5. amsp

    amsp Platin Member

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    "Die Abenteuer des Grafen Bobby" reichen als Beispiel nicht?
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Guckst Du: http://www.alm.de/gem_stellen/presse_jpmb/pressemit/p121102.htm

    Zitat: Die GSJP prüfte 12 von der BPjS indizierte Gewalt- und Actionfilme im Programm von Premiere, die vom Veranstalter mit Schnitten bearbeitet wurden. In sämtlichen Fällen wurde nach wie vor eine wesentliche Inhaltsgleichheit festgestellt. Damit hat Premiere gegen das im Rundfunkstaatsvertrag formulierte Ausstrahlungsverbot indizierter Filme verstoßen.

    Gag
     
  7. Fipu19

    Fipu19 Senior Member

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    *tock tock tock* Die spinnen die Deutschen! ;-)
     
  8. Superjolle

    Superjolle Junior Member

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    @ Gag Halfrunt

    Kennst du die Fassungen die Premiere gesendet hat, wenn ja müßtes du wissen das in den Filmen so gut wie alle Gewaltszenen geschnitten wurden. Bei einer Neuprüfung durch die FSK hätten die geschnittenen Premierefassungen alle höchstens eine FSK-16 bekommen.
    Premiere durfte bestimmt nur den Abspan zeigen um nicht aufzufallen. sch&uuml

    ”City Cobra”, (Premiere Fassung rund 6 Minuten geschnitten)

    ”Death Wish III - (Premiere Fassung rund 12 Minuten geschnitten)

    ”To the Limit”, (Premiere Fassung rund 5 Minuten geschnitten)

    ”Back in Action”, (Premiere Fassung rund 11 Minuten geschnitten)

    ”Angel of Fury”, (Premiere Fassung rund 7 Minuten geschnitten)

    ”Showdown in Little Tokyo”, (Premiere Fassung rund 6 Minuten geschnitten)

    Bei den anderen Filmen halten sich die Schnitte in Grenzen das heißt weniger als 5 Minuten.

    MfG
    Superjolle
     
  9. Bernie29

    Bernie29 Gold Member

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    Bitte keine Verallgemeinerungen. Ich spinne nicht und bin Deutscher.
     
  10. FilmFan

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    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Warum nicht? Ausnahmen bestätigen die Regel. breites_