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Jetzt kommen die Belästigungen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von electrohunter, 14. Januar 2005.

  1. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    Hmm.. die Verstecken nichts. Du musst es nur Lesen. Da steht ganz klar für was du deine Zustimmung erteilst, das is nichteinmal im Kleingedruckten. Nein du stimmst dem eigentlich in vollem Bewustsein zu wenn man sich mal die Mühe macht den Vertrag Komplett zu lesen. Und Adressverkauf ist mittlerweile sehr lukrativ geworden.
    Zumal im Fall von Premiere der Adresskäufer sogar noch damit rechnen kann, das der "Kunde" Geld hat, da man sich ja Premiere "leisten" kann.
    Natürlich ist diese Vorgehensweise zweifelhaft, aber mittlerweile machens sehr viele Unternehmen so.

    Um nochmal zum Verstecken zu kommen, wenn se das ja machen würden, könnteste ja Protesttieren, aber das machen se ja nichteinmal !

    Update: Aud neugier habe ich mal meinen Vertrag (im Laden abgeschlossen) raugekramt und da steht drin, das ich den Satz wo drinsteht, das Premiere meine Daten weitergeben kann, streichen soll, wenn Premiere dies nicht machen soll. Das steht bei mir Links unter der Überschrift: Datenschutz
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2005
  2. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    Also wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die...

    AAGB? Und was waren da noch für Unterformen dabei?

    Es gibt einzig die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingung), dessen Legaldefinition sich in § 305 BGB findet. Zuvor waren sie seperat im AGBG geregelt, was es nicht mehr gibt.

    Das Anrufen als solches ist strafrechtlich keine Nötigung nach § 240 StGB. Bitte mal den Gewaltbegriff recherchieren...

    Setzen 6, danke.

    PS: Das Verarbeiten von Daten mit Zustimmung des Inhabers ist sehr wohl zulässig. Es gilt im Grundsatz in Deutschland immer noch die Privatautonomie.
     
  3. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    Oh oh oh, wer mal keine Ahnung hat soll sich mal nicht so aufpielen. Ich kann dir sogar beweisen, das es als Belästigung bzw. in Extremfällen dann zur Nötigung werdend gewertet wird. Hier ein Urteil des OLG Frankfurt zu dem Thema. Irgendwo gibt es noch ein Urteil gegen Tele2 wo der Kunde durch den Anrufer genötigt wurde einen Tele2 Vertrag abzuschließen. Aber das suche ich nun nicht noch raus.



    Urteil des OLG Frankfurt vom 08.07.2004



    Nach der überwiegenden Rechtsprechung und der Neuregelung des Wettbewerbsrechts im
    Juli 2004 sind Werbeanrufe im geschäftlichen Bereich unzulässig und damit wettbewerbswidrig,
    sofern der Empfänger der Zusendung nicht ausdrücklich oder zumindest konkludent
    durch sein Verhalten zugestimmt hat.
    Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (neue Fassung) liegt eine unzumutbare unlautere Belästigung
    eines Marktteilnehmers vor, wenn dieser ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung zu Werbezwecken
    angerufen wird. Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber die Grundsätze der Rechtsprechung zur unaufgeforderten Telefonwerbung im gewerblichen Bereich übernommen.
    Daher ist eine mutmaßliche Einwilligung nur bei einem sachlichen Interesse des Angerufenen anzunehmen.


    Ich sage mal Setzen 6, denn was du schreibst ist schlicht Falsch !
     
  4. arno

    arno Gold Member

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    Die meisten Kunden scheint es offenbar nicht zu stören, so mancher wird seine Daten unfreiwillig weitergeben lassen (auch aus eigener Dummheit, klar), Premiere hat eine weitere Einnahmequelle und die Kunden lästige Direktwerbung an der Backe (oder auch mal die GEZ) - ich kann Kofler nur immer wieder gratulieren.

    Allein durch die Fragestellung, die ja nicht anderes bedeutet als "Wollen Sie gerne in Zukunft regelmäßig durch abendliche Werbeanrufe belästigt werden?", zeigt ja ganz deutlich, dass man hier die Kunden in die Pfanne hauen will, die sich bei einem Vertrag mit einem "Premium"-Unternehmen darauf verlassen, dass keine solchen unwürdigen Haken und Ösen im Vertrag stehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2005
  5. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    @ Nappi16

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das von Dir zitierte Urteil sprich von Belästigung i.S.d. UWG, nicht von NÖTIGUNG i.S.d § 240 StGB. Das sind völlig verschiedene Dinge.

    Aber es zeigt mir nur, dass Du von Recht keine Ahnung hast und leider Gottes mal wieder Alltagssprache mit Rechtssprache vermengt wird.

    Desweiteren erinnere ich noch einmal an den Passus des Premiere Vertrages in dem Kunden zustimmen, dass ihre Daten zu Werbezwecken weitergegeben werden. Lediglich wenn diese zumindest mutmaßliche Einwilligung nicht vorliegt, ist es unlauterer Wettbewerb, im Fall von Premiere erklärst Du Dich aber schriftlich sogar damit einverstanden.

    Und bitte tue mir einen Gefallen, versuch nicht jemandem, der vor dem ersten juristischen Staatsexamen steht, etwas von Recht und Rechtsbegriffen oder dergleichen zu erzählen. Es tut einfach nur weh beim Lesen. Danke, kannst wieder Kreide holen gehen.

    PS:
    Einfach nur herrlich, es tut schon so weh, dass es wiederrum zum Lachen ist.

    Aber damit manche hier nicht in völliger Dummheit sterben mal ein kleiner Exkurs in das AGB-Recht.

    AGBs sind laut § 305 Abs. 1 BGB "...alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt."

    Diese Kontrolle von einseitig gestellen Vertragsbedingungen findet durch die §§ 305 ff. BGB statt. In § 307 BGB findet eine sogenannte Inhaltskontrolle statt, die über den Sonderregelungen der § 308 ff. BGB steht.

    In § 308 BGB sind so dann die "weichen" Klauselverbote enthalten, wo ein Wertungsspielraum besteht. Dagegen finden sich in § 309 BGB die sog. "harten" Klauselverbote, die, wenn sie vorliegen, sofort nichtig sind.

    Dass sich einverstanden erklären mit der Weitergabe der Daten fällt zumeist nicht unter AGBs sondern unter die datenschutzspezifischen Sondervorschriften.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2005
  6. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    Ach ja, ich darf erwähnen das mein Onkel seit 15 Jahren Anwalt ist, aber naja. Im übrigen habe ich nicht geschireben das aus dem was ich dir Geschrieben habe das Urteil mit der Nötigung gemeint ist. Das hab ich nämlich nicht mehr gesucht, aber schon klar wenn man nicht alles ließt....:rolleyes: . Im übrigen wo hab ich versucht nen Rechtsbegriff zu erklären ? Ich hab nur Tatsachen geschireben. Aber vielleicht mach ich mir irgendwann mal die Mühe das Urteil rauszusuchen wo es um die Nötigung ging. Obwol das kannste mit viel Recherche auch selbst machen. Meine ich ja nur......
     
  7. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    Bin ich gespannt, google mal ein wenig nach dem "Urteil". Rechtsverstand sollte aber eher hilfreich sein, wobei wenn man das nicht studiert oder sich anderweitig aneignet...

    Aber in Familie ist der Onkel ja Anwalt.... *sichandenkopffass*

    PS: Du hast ein Urteil mit UWG Einschlag und Belästigung zitiert. Deiner Behauptung, dass Nötigung i.S.d Strafrechts vorliege, hast Du lediglich Mutmaßungen folgen lassen. Von daher setzt Du hier Behauptungen auf, die Du auf "Hörensagen" stützt.

    Desweiteren möchte ich nahelegen, nicht bei Google nach Urteilen schlagzeilenartig zu suchen und hier dann zu zitieren. Diesen Urteilen liegt immer ein ganz konkreter Einzelfall zugrunde, anhand dessen der Rubrum (Entscheidungstenor eines Urteils) festgelegt ist.

    Aber da frag mal lieber Deinen Onkel und höre ein wenig genauer hin :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2005
  8. jungeherzen

    jungeherzen Junior Member

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    *schmunzel*

    Nappi 16 gib dich geschlagen andy.paytv hats einfach drauf, man hört viel aber nie zu.
     
  9. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    Wieso soll ich mich geschlagen geben ? Ich weiss ja doch noch was ich bei meiem Onkel gelesen habe, zumal ich von dem Urteil mit der Nötigung betroffen war. Nicht umsonst kenne ich dieses Urteil. Denn meiner Oma ham se auch versucht dazu zu bekommen Tele2 Kude zu werden, ohne das sie es eigentlich wollte. Und ich brauche nicht genau hinhören, wenn ich etwas selbst lese.
    Und wenn ich weiss das es die "AGBG" gab worüber sich ja anndy.paytv aufregt wird hier gleich wieder drüber hergezogen. Wenn ich weiß was das ist, dann heißt das aber nicht das ich auch weiss, das es die seit Dezember 01 nicht mehr gibt. Nur zu wissen was es gibt, bzw. in diesem Fall gab und das es trotzdem hinfällig wäre (wenn es die noch gäbe) is ja kein Verbrechen.
    Aber wenn ich mal die Zeit und Lust habe wieder zu meinem Onkel zu fahren, lass ich dir mal das Urteil wo Tele2 wegen Nötigungs Anrufen Verurteilt wurde zukommen. Nur das kann noch nen weilchen dauern, weil ich nich mal eben 300 KM fahre.
     
  10. BarbarenDave

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    AW: Jetzt kommen die Belästigungen

    Einfach wahnwitzig, dass man widersprechen muss, dass ein ach so seriöses Unternehmen meine Adresse verkauft. Einfach krank!