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Jetzt amtlich Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Pixter, 11. März 2004.

  1. Guybrush Threepwood

    Guybrush Threepwood Wasserfall

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    der Abschnitt 6 der AGB hat mit der Preiserhöhung gar nix zu tun

    dort geht es um den Fall einer Programmangebots Änderung bzw. Umstrukturierung

    dies ist aber hier nicht der Fall

    das würde evtl gelten wenn das Pluspaket teurer geworden wäre, da kommen im April 2 Kanäle dazu

    <small>[ 14. M&auml;rz 2004, 19:14: Beitrag editiert von: Guybrush Threepwood ]</small>
     
  2. Michael 1708

    Michael 1708 Gold Member

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    Hallo Guybrush Threepwood,

    ich würde Dir vom Bauch her gerne zustimmen, auch wenn ich sicher kein Anwalt bin, und daher die ganz genauen rechtlichen Unterscheidungen, wann gilt Pkt. 3 und wann gilt Pkt. 6 nicht sooo genau einschätzen kann.

    Nur, wenn die 3.) gelten müsste, was sagst du dann zu den Gründen der von Premiere ja nun wirklich nicht eingehaltenen 3-Monats-Frist? durchein

    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das die sooo eklatant und absichtlich gegen ihre eigenen AGB's verstossen.
    Das wäre doch etwas zu offensichtlich. boah!

    Also können sie sich ja nur mit Pkt. 6. rausreden.

    Oder wie siehst Du das?

    Gruss Michael1708
     
  3. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    Ein Paar ehrlich gemeinte wenn auch vielleicht dumm klingende Fragen zur Sonderkündigung:
    1. Langt es wenn man die Kundennummer angibt und auf sämtliche Abos verweist, die man kündigen will - oder muß man die Smartcardnummern einzeln mit angeben?
    2. Wird man nach Ablauf des Vertragsdatums aufgefordert diese Karte(n) zurückzuschicken oder wie läuft das?
     
  4. Guybrush Threepwood

    Guybrush Threepwood Wasserfall

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    @ Michael

    genau aus dem Grund haben sie das Sokü Recht bis Juni erweitert ( zumindest wurde das schon von verschiedenen Seiten hier berichtet )

    und das macht premiere bestimmt nicht aus Kulanz, sondern weil die genau wissen , daß man nicht ganz regelkonform mit der eigenen AGB umgeht
     
  5. Michael 1708

    Michael 1708 Gold Member

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    Wenn Du sicher gehen und rechtlich korrekt formulieren willst, würde ich natürlich die Abos zumindest einzeln mit PaketNamen und Laufzeit auflisten und benennen.

    So nach dem Motto:

    " Ich kündige:

    1.)Super-Paket, begonnen in 05/03
    2.) Start-Abo, begonnen in 11/03
    usw."

    Das dürfte eindeutig genug sein.

    Zur Not, wenn du die Smartcard-Nummern nicht einzeln zuordnen kannst, kann dir das auch die Hotline aus dem Computer raussuchen.

    Dann bist Du ganz auf der sicheren Seite. winken

    Gruss Michael1708
     
  6. bengurion

    bengurion Silber Member

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    Wäre wirklich das beste- endlich einheitliche Preise für alle Kunden. Dein obiges Preismodell wäre akzeptabel. Bei den jetzigen Preisen ab den 1.April wird jedenfalls kaum Neukunden zu gewinnen sein.

    <small>[ 14. M&auml;rz 2004, 19:40: Beitrag editiert von: bengurion ]</small>
     
  7. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    Abschnitt 6.3 der AGB ist ein typischer Gummiparagraph, der lässt sich flexibel dehnen und ziehen wie Premiere gerade so will.
    Es steht nichts drin wie groß die Änderungen sein müssen, noch das sie mit der Erhöhung zeitlich zusammenfallen müssen.

    Juristisch wirst du nicht dagegen argumentieren können, es steht dir ja der Weg über die Sonderkündigung offen, und den verwehrt dir keiner.
    Allenfalls die miserable Informationspolitik ist ein juristischer Schwachpunkt.

    Den Punkt 6.3 der AGB könnte man in Umgangssprache wohl auch so ausdrücken:
    6.3 Premiere behält sich das Recht vor die Preise jederzeit um jedweden beliebigen Betrag zu erhöhen.
     
  8. tschippi

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    Könnte mich mit dem o.g. Preismodell auch anfreunden. Voraussetzung, Kofler stampft die Prepaid-Angebote ein. Die Dummen sind bereits heute die "Bestandskunden", die den Abmangel, auch verursacht durch die subventionierten Prepaid-Pakte von Kofler, durch höhere Abopreise ausgleichen sollen.
     
  9. Guybrush Threepwood

    Guybrush Threepwood Wasserfall

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    die Fragestellung kommt natürlich bei dem ganzen Ärger um vertragsbruch udn Verstoß gegen die eigenen AGB Passagen seitens Premiere noch hinzu :

    wie um alles in der Welt möchte man mit den aktuellen Listenpreisen noch Neukunden ködern ?

    zumal man ja ins besondere im Sportbereich das Programmangebot drastisch reduziert hat, statt wie es bei einer Preiserhöhung zu vermuten wäre, attraktiver zu gestalten

    mit der Aktion weniger Sport für mehr Geld wird die Rechnung nicht aufgehen
     
  10. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    Unter Punkt 6.3 der AGB steht "...ist der Abonnent berechtigt ... bis zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden Quartals schriftlich zu kündigen."

    Die Bekanntgabe war jetzt im ersten Quartal, das folgende zweite Quartal ist am 30. Juni zuende und bis dahin kann der Abonnent kündigen.
    Soweit eigentlich regelkonform und keine Spur von Kulanz. Scheinbar gibt die Hotline auf Nachfrage öfters heraus, man hätte 82 o. 84 Tage Zeit zu kündigen oder bis zum 02.Juni. Das würde dann alles nicht so richtig passen aber übertriebene Akuratheit konnte man der Premiere-Hotline noch nie nachsagen.