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Jeder dritte war schon Opfer von Betrug beim Online-Shopping

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Februar 2019.

  1. stewart

    stewart Silber Member

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    Ich habe meine persönliche Erfahrung hier im Flohmarkt vor laaaanger Zeit gemacht, da hat einer ne Dreambox zeitgleich an zwei User, einer war ich, verkauft. Könnte man sogar noch nachlesen. Keiner hat die je gesehen und es war ein Heidenaufwand, unter Androhung multipler Konsequenzen, dass der mir mein Geld zurück überwiesenen hat. Seit dem bin ich wesentlich vorsichtiger, war sehr heilsam das Ganze.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    So einfach kannst Du bei PayPal und Kreditkarten aber auch nicht zurückbuchen lassen. Nur bei Lastschrift geht das, weswegen das wohl auch eher wenige anbieten.
     
  3. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Ja, das meinte ich ja. Überweisung und das Geld ist erst mal weg. Lastschrift kann zurückgezogen werden und ist deshalb für den Verkäufer unsicher. Und per Nachnahme ist für den Käufer auch nicht sicherer. Es kann auch ein Sack Reis, statt des iPhones im Paket sein (was tatsächlich passiert ist).
     
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  4. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Wenn ich tatsächlich einmal etwas teureres online bestelle, mache ich das nur bei den großen Anbietern wie z.B. Amazon. Da auch meistens nur, wenn der Artikel direkt von Amazon oder der Versand von Amazon kommt.
    Da hat man eine recht große Sicherheit.
    Eine Bekannte von mir hatte bei einem Amazon-Shop-Händler mal schlechte Erfahrungen beim Kauf eines Tablets gemacht. Es wurde das falsche Gerät geliefert und der Händler wollte das Geld nicht erstatten, nachdem sie es zurückgeschickt hat, könnt aber auch das richtige nicht liefern. Er versuchte nur den Preis noch etwas zu senken.
    Nach längerem hin und her ist dann Amazon für die Rückerstattung des Kaufpreises eingesprungen und hat den Händler verbannt. Bei Saturn, MM oder nbb.de hole ich die Ware selbst ab.

    Lustige Anekdote nebenbei.
    Anscheinend scheinen Hifi-Freaks bei Firmen einen guten Ruf zu besitzen. Ich habe in Berlin zwei Ausgangsübertrager im Wert von ca. 200,-€ bestellt. Es kam eine Mail mit "Vielen Dank für ihre....). Sonst nix. Ich wollte schon zurückschreiben um die Kontoverbindung zu erfragen, da waren die Dinger schon da. Mit Rechnung.
    Das gleiche auch bei Jecklin Float, für Ersatzteile.
     
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  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Lastschrift nutzt heute kaum ein Händler und mit Paypal ist man auch nicht überall abgesichert (außer bei ebay). Eine Kreditkarte habe ich nicht und will ich auch nicht (ist aber auch Vorkasse)
     
  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Amazon
    Pearl
    ElV
    Conrad und der Gruppe
    Otto und alle der Gruppe
    computeruniverse
    lidl
    Druckerzubehör
    Reichelt
    weltbild

    Ja natürlich die Zahlungsarten mit dem Risiko für Händler sind selten, bzw werden über Zahlungsdienstleister abgewickelt -> Klarna, die dann extrem schnell reagieren, wenn der Kunde im Zahlungsverzug sich befindet, Risiko hat der Dienstleister, der Händler erkauft sich dies mit einer Gebühr. Macht für ihn sein Angebot attraktiver, der Kunde kann dann mehr Vertrauen haben.

    Aber #gesunder Menschenverstand, ist ein Tool, das vor allem im Netz angewandt werden sollte.
    Wenn unbekannter Händler auf der Startseite links zu Sozialmedia Diensten hat, die ins Leere laufen, und Zahlungsarten dargestellt werden,
    die dann im Checkout nicht mehr auftauchen, einzig allein nur noch Vorauskasse, sollten alle 10 Alarmglocken läuten.

    Es gibt seltener auch Händler, meist 1 Person Unternehmen, wo man sich übernommen hat,
    und mit den Aufträgen nicht mehr nachkommt, speziell dann, wenn der Händler kein Lager hat.
    Dann kommt er schnell in den Betrugsverdacht, und sein Geschäft geht flöten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2019