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Jägerpack

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von dittsche, 30. Mai 2011.

  1. Eisenbahnfan

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    AW: Jägerpack

    Auf jeden Fall zu oft.
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: Jägerpack

    Und wenn es nur eine Person wäre, es wäre eine zu viel.

    Das interessiert mich nicht, richtig. Und zwar weil sich jeder Jäger darüber bewusst ist (oder zumindest sein sollte und könnte), dass bei der Jagd mit Waffen immer etwas passieren kann. Wenn aber von der Jagd nicht Betroffene mit hineingezogen werden ist das was ganz anderes.

    Richtig. Darüber hinaus sollte jedem Jäger der Jagdschein auf Lebenszeit entzogen werden, wenn er nachweislich bei der Jagd andere Menschen verletzt oder getötet hat.
     
  3. atomino63

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    AW: Jägerpack

    Das ist eine Straftat an sich. Wobei fahrlässig bereits eine Einschränkung darstellt, will sagen, kein bewusst regelwidriges Handeln bedingt.

    Ein Haftgrund ist etwas anderes. Wiederholungs-, Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, kein fester Wohnsitz beispielsweise bzw ein Konglomerat aus allem.
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: Jägerpack

    Wurde schon beantwortet: Ein Haftgrund ist etwas anderes als ein Straftatbestand.
    Es passieren viele Dinge "zu oft". Nach dieser Argumentation müsstest du nämlich mal als allererstes das Autofahren verbieten. Dann kommt das Rauchen dran. Geschlechtsverkehr müsste man auch verbieten.

    s.o.

    Genau so meinte ich das auch.
    Das würde ich genauso unterstützen, wobei ich nicht weiß, ob das nicht schon tatsächlich so gehandhabt wird.
     
  5. Eisenbahnfan

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    AW: Jägerpack

    Vermutlich nicht, dafür dürfte die Jäger-Lobby zu stark sein. :mad:
     
  6. rolaf

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    AW: Jägerpack

    Na super, da wird ein Mensch umgebracht und Herr Gag fragt nach einer Begründung für eine Festnahme. :eek:

    Vielleicht sollte sich der gnädige Herr Jäger vor dem Schießen mal vergewissern auf wen er da losballert? Kann er das nicht zweifelsfrei erkennen hat ein Schuss zu unterbleiben Herr Gag. :winken:

    Der Mann ist ein Mörder und gehört entsprechend behandelt.
     
  7. Eisenbahnfan

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    AW: Jägerpack

    Naja, als Mord (http://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)) wird man das Geschehene wohl nicht einstufen können, aber als "Totschlag" oder "Fahrlässige Tötung" schon eher.
     
  8. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: Jägerpack

    Das war nichts anderes als fahrlässige Tötung, eventuell noch grobfahrlässig.
    Totschlag kann man ihn auch nicht anlasten, wie auch?

    Er hat für sich auf ein Wildschwein geschossen, aber das Opfer war nun mal keines. Jäger haben die Vorgabe/Verpflichtung erst dann zu schießen wenn das Tier zweifelsfrei als eines welches zum Abschuss freigegeben wurde identifiziert wurde. Hier hat der Jäger definitiv fahrlässig gehandelt. Zugute halten muss man ihn aber, dass er nicht damit rechnen konnte um diese Uhrzeit in einem Maisfeld einen Menschen anzutreffen. Außerdem hat er dann noch versucht das Opfer zu retten.
    Das alles ist einfach eine tragische Geschichte und der Jäger ist wegen (grober) Fahrlässigkeit zu verurteilen.
     
  9. Eisenbahnfan

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    AW: Jägerpack

    Ich bin kein Jurist, aber Totschlag kam mir in den Sinn, denn § 212 Abs. 1 StGB lautet

    Nachdem man "Mord" wohl ausschließen kann, dachte ich eben auch an Totschlag.
     
  10. dittsche

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    AW: Jägerpack

    Totschlag begeht nur jemand, der Vorsatz bezüglich des Tatbestandteils "töten" hat.

    Totschlag ist an sich Mord ohne ein Mordmerkmal.

    Vorsatz hatte der Jäger nicht. Deshalb kommt er aus dem schweren Delik raus.