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Ist Leiharbeit sittenwidrig?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 27. Oktober 2008.

  1. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Diese Reportage war ja wohl Betroffenheitsjournalismus pur. Breitscheidel war während der Zeit ja nicht wirklich auf das Geld angewiesen und lässt sich jetzt seine "Erfahrungen" versilbern. Deshalb ging mir das Gejammere dieses Mannes ganz schön auf den Sack!
     
  2. Quavine

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Du kannst dich also nicht in die Lage von Leuten reinversetzen die auf dieses Geld angewiesen sind? Wundert mich irgendwie nicht, anstattdessen versuchst du dem Autor zu unterstellen das er sich bereichern möchte. Traurig so ein Verhalten
     
  3. Super Grobi

    Super Grobi Gold Member

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  4. heianmo

    heianmo Silber Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Mein Neffe hat auch bei OPEL Eisenach zunächst als Leiharbeiter gearbeitet.
    - Zunächst hatte er - genau weiss ich es leider nicht - 80% des Lohns eines Festangestellten
    - Dann wurde Thyssen-Krupp als Leihfirma zwichen seinem Arbeitgeber und Opel zwichengeschaltet, der Lohn meines Neffen wurde entsprechend schlechter - ca 60% des Lohns eines Festangestellten.

    HIER FÄNGT DAS GANGSTERTUM ENTGÜLTIG AN! - Warum sahnt hier Thyssen-Krupp noch mal ab.

    Die ganze Geschichte hat - bis jetzt - ein gutes Ende: Weil er gut gearbeitet hat, ist er auf Zeit fest angestellt. Hoffentlich bleibt ihm der Job auch bein der jetzigen Absatzkrise erhalten.
    Das immerhin, ist ein Vorteil der Zeitarbeoit.
    Über Diskriminierungen hat er nichts berichtet.

    Die Politiker werden geblendet:
    Als Bundespräsident Köhler zu Besuch im Werk war, hatten die Leiharbeiter plötzlich die gleiche Arbeitskleidung und waren als solche nicht mehr zu erkennen.
    Das erinnert mich an entsprechende "Verschönerungsmaßnahmen", wenn früher ein Mitglied des ZK der SED Weksbesichtugung machte und ist zudem eine Frechherit und Respektlosigkeit - sowohl gegen die Leiharbeiter als auch gegen Herrn Köhler!

    - meine Meinung:
    Mindestens 80% des Durchschnittslohnes eines Festangestellten in der gleichen Position und alle werksinternen Vergünstigungen (Kaintine etc.) für die Leiharbeiter!
    - Keine Untervermittlung, an der sich weitere Zwichenfirmen gütlich tun!

    Aus dem Flexibilitätsgewinn für die Firmen, die Leiharbeiter einsetzen, ergibt sich dann ein hinreichender wirtschaftlicher Vorteil!
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2008
  5. Kabelknecht

    Kabelknecht Platin Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Erklär mal, was du unter "Sozialausgabenetat" verstehst. Ich habe den dumpfen Verdacht, du neigst sehr zum Vereinfachen.
     
  6. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Passt hier sehr gut rein, wird mal Zeit, dass diese "christlichen"
    Gewerkschaften aus dem Verkehr gezogen werden. Deren einziger Zweck besteht darin, die Tarife zu unterlaufen.

    http://www.berlinonline.de/berliner...ump.fcgi/2008/1028/wirtschaft/0034/index.html

    Interessant ist, "derzeit erhielten über zwölf Prozent der Zeitarbeiter zusätzlich Sozialleistungen, obwohl die große Mehrzahl von ihnen (92 Prozent) eine Vollzeitstelle habe". Berechnungen ergaben, dass dieser Spaß den Haushalt 1,5 Milliarden € koste.
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Da könnte man genauso fordern, dass auch beim Handel von Wirtschaftsgütern jeder Zwischenhandel untersagt wird.
    Leider ist "Arbeit" mittlerweile auch ein Handelsgut. Dementsprechend können dort auch mehrere Instanzen den Gewinn abschöpfen.

    Nicht sehr viel anders ist das doch beim Bau, wo zig Subunternehmer beschäftigt sind, die wiederum Subunternehmer beschäftigen, usw. Jeder zieht hier Geld raus, am Ende der Kette sind dann nicht selten irgendwelche armen Kerle, die schwarz dort malochen.

    Wir leben halt in einer Marktwirtschaft. Und dort ist es nunmal so, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmt. So lange es ausreichend Arbeiter gibt, die bereit sind, zu den Dumping-Löhnen zu arbeiten, wird auch nur so viel gezahlt. Traurige Realität. :(
     
  8. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Mein Fehler, streiche einfach das ALG 1 aus deinen Gedanken, dann passt es. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass bei einem solchen Fall dann nach Bezug und Ende von ALG 1 uns diese Arbeitslose wieder vor die Füsse fallen werden. Nebenbei bemerkt, die äußerst geringe prozentuale Zahlung der ALV bezogen auf ein Gehalt, bedeutet trotzdem, dass jeder Berufstätige bzw. die Allgemeinheit dafür mitzahlt. Letztendlich fällt dieser Posten ALG 1 doch wieder locker in die Sozialausgaben, oder willst du behaupten, das die Zahlung von 3,3 % vom Gehalt plus die 3,3 % vom AG ausreichen, um z. B. bei einem Netto von 1000 € ein ALG von 600 € decken? Also auch hier Aufstockung durch die öffentliche Hand.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Oktober 2008
  9. heianmo

    heianmo Silber Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Handel und Gewinn ist das eine, sogenannte unbotmäßige Ausbeutunmg das Andere - so viel zum Thema Markt vs. "Schranken des Marktes" (ein Begriff ais der Ökomomie, den ich nicht erfunden habe). Das es auf dem Bau und wo auch immer ebenso läuft, macht es nicht besser.

    Deshalb fordere ich ja nicht das Verbot der Leiharbeit und gestehe eine gewisse Marge zu.
    Willst Du mit 60% des Lohnes für die gleiche Arbeit, wie der Kollege neben Dir nach Hause gehen und damit Deinen und Deiner Familie Lebensunterhalt bestreiten?
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Zwingt mich denn jemand, für dieses Geld zu arbeiten?

    Man mag das für ungerecht halten, aber das ist nunmal die Marktwirtschaft.