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Ist Leiharbeit sittenwidrig?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 27. Oktober 2008.

  1. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Du vergisst dabei, dass Angebot und Nachfrage zu beiden Seiten Wirkung hat. Wer eine Qualifikation hat, die entsprechend gefragt ist, kann auch als Arbeitnehmer den Preis diktieren.
     
  2. AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Real kann das nur ein Bruchteil aller abhängig Beschäftigten.
    Das hat nichts mit "Vergessen" zu tun, eher mit einseitiger Interessensdurchsetzung.
    Wessen, dürfte am Beispiel Fristenwegfall klar sein. Hoffe ich doch.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Oktober 2008
  3. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Lass mal keinen gucken, den Müll müssen noch immer Menschen bis zum Müllwagen schaffen, nur muß man deswegen kein Vermögen locker machen.

    Die Krux ist doch, daß so ein Arbeitnehmer mindestens das doppelte von seinem Bruttolohn kostet.
    Also 50 Prozent zahlt man als Unternehmer für den Geisterfahrer, das haben wir vorsintflutlichen Gegebenheiten wie Gewerkschaften und uralten Gesetzgegebenheiten zu verdanken.
    Kündigungsfristen sind dabei nicht relevant bzw. einberechnet sondern "nur" der personelle und struktruelle Aufwand den ein Unternehmer für jeden "Festangestellten" einplanen muß.(je nach Größe von nur 20 Prozent, Mappenzurückschicker, Einstellungspapst und Lohnbuchhalter)
    Kurz gesagt, haste erstmal einen urlaubsgeilen, arbeitsfaulen Gesellen an der Backe kostet der dich nominal soviel wie drei Arbeitswillige und Fähige.
    Zumal jeder Unternehmer noch die eventuellen Rechtsstreitigkeiten auf den Lohn kalkulieren muß, AtzevonderEcke hat die Advocart, der Untermehmer muß das aus dem Betriebsvermögen kalkulieren, außer er ist eine AG mit eigener Rechtsabteilung und selbst da ist häufig Banane, was sich Arbeitnehmer so erlauben können bei den Arbeitsrichtern geht auf keine Kuhhaut.
    Was macht man da? Man holt sich einen den man auch feuern kann, wenn er ne taube Nuß ist und bekommt von der Arbeitsvermittlung sofort Ersatz.:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2008
  4. AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Was gibts da zum Guckenlassen? Hab ich ein Geheimnis verraten?
    Brauchst du eine Spende für deine Müllgebühren? :D

    Was ist ein Advocart? Ein Buggy für den kleinen Möchtegernmitternachtsunternehmer?:winken:

    Für deine aufklärenden Worte muss ich dir danken, auf die Idee, dass es sich bei den Scharen der überlassenen Nehmer bei Opel, Daimler und Co. um eine Masse tauber Nüsse handelt, kam ich nicht.
    Kann man da Rückschlüsse auf die Produktqualität ziehen?:D
     
  5. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Anwalts Liebling :winken:
     
  6. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Ein Ding um Liebling Kreuzberg nicht bezahlen zu müssen.:D
     
  7. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Ich dachte bisher, daß das Advocard ist.
     
  8. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Dann lass uns mal ergründen, warum das so ist ;)
     
  9. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Wir in Franken nehmen es nicht so ernst mit den Unterscheid zwischen D und T.:)
     
  10. heianmo

    heianmo Silber Member

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    AW: Ist Leiharbeit sittenwidrig?

    Du hast Recht.

    Mein Vorschlag ist arbeitgeberfreundlich, der internationalen Konkurrenzsituation geschuldet.
    Die eigentlich gerechte Forderung wäre "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" und "Bezahlung der Leihfirmen = Entgelt für den Flexibilitätsgewinn".
    Ich finde es immernoch besserm wenn die Leute für 80% arbeiten, als garkeinen Job zu bekommen, möchte aber Lohndunping und Absahnerei vermeiden...

    Das blose Austauschen regulärer gegen Leiharbeitsverhältnisse zu beschränken, ist nicht leicht.
    Ich könnte mir das im Enzelfall nach einer art "Wirtschaftsprüfung" vorstellen, in der man sich die Prozesse in einer Firma ansieht und beurteilt. Das aber ist das Bohren dicker Bretter, wenn das Urteil sachlich begründet wein soll.