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ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Jack68, 24. April 2007.

  1. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    ICH weiß das. Ich will aber von mischobo wissen, ob er das ernst meint.

    Immerhin stellt er sich an anderer Stelle hin und meint, die Leute müssten von ihm lernen...
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    ... zur Klarstellung: der Kunde hat bereits einen Vertrag über einen Kabelanschluss mit seinem Vermieter, der in Sachen Kabelanschluss von TC West vertreten wird. Dieser Vertrag bleibt völlig unangetastet. Es gibt hier keinerlei vertraglichen Veränderungen. Was geändert wurde ist der Merhnutzervertrag zwischen TC West und ish. Ish ist Signallieferant und stellt bei einem Mehrnutzervertrag "digitaler Kabelanschluss" auch sowohl Receiver als auch die entsprechende Smartcard zur Verfügung.
    Das einzige, was sich für die Mieter ändert ist, dass sie das digitale Free-TV ohne zusätzliche Verpflichtungen und ohne zusätzliche Kosten nutzen können. Der Vertrag über den Kabelanschluss und der Preis bleibt unverändert. Vertragspartner ist weiterhin auch TC West und nicht ish. Ish versendet im Auftrag von TC West nur Receiver und Smartcards.
     
  3. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    Ich würde es vorziehen - da Du die obige Behauptung ja schon öfter vertreten hast - wenn Du einfach meine Frage beantworten würdest...

    Ansonsten zu Deiner Formulierung:

    Also der Kunde hat einen Vertrag mit dem Vermieter und der Vermieter wird von TC West "vertreten"?
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    ... ich weiß nicht, wo dein Problem liegt ? Warum willst du wie schon in einigen wieder aus einer Mücke einen Elefanten machen.

    Wenn der laufende Vertrag geändert wird, wird der Kunde entsprechend angeschrieben, das sich der Vertrag ändert. I.d.R. wird dem Kunden eine angemessene Frist eingeräumt, diesen Vertragsänderungen zu widersprechen. Dabei ist es doch völlig unerheblich, ob nun die AGB geändert werden oder der Kunden im Rahmen seines bestehenden Vertragsverhältnisses einen Receiver zugeschickt bekommt.

    Nochmal: die Mieter, den den Receiver zugeschickt bekommen haben, erhalten diesen ohne jegliche Verpflichtungen. Dieser Receiver wird in Folge der Vertragsänderung zwischen ish und TC West geliefert. Die Verträge zwischen TC-West und Vermieter bzw. Mieter bleiben völlig unverändert ...
     
  5. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    Wie kommst Du darauf, dass ich ein Problem habe? Du bist doch derjenige, der sich ständig an Formulierungen von mir stößt und meint, es besser zu wissen...

    Ich schrieb:

    Darauf antwortetest Du mit

    D.h. du behauptest ganz allgemein, dass trotz der von mir genannten Bedingung, dass der Kunde die entsprechende Verpflichtung vorher nicht vertraglich eingegangen ist, irgendwelche in einem simplen Anschreiben genannten Verpflichtungen rechtsgültig werden können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2007
  6. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    Leute es gibt einfach keine vertragliche Verpflichtung. Man kann sogar, wenn Ish Receiver nicht abholt, ihn einfach wegschmeißen. Es besteht nicht Mal Schadensersatzpflicht, da dieser Receiver unangeforderte Ware ist.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    @a.spengler

    ... jede Änderung einer AGB, ganz gleich ob es sich um einen Kabelanschluss handelt oder nicht, wird schriftlich angekündigt. Dabei wird eine Frist eingeräumt, in der der Kunden den Änderungen der AGB, sprich des Vertrages, widersprechen kann. Widerspricht er in der angegebenen Frist nicht, gilt die Vertragsänderung als angenommen.
    Wenn der Vermieter entscheidet, dass sein Wohnobjekt künftig mit einem "Digitalen Kabelanschluss" versorgt werden soll und er dementsprechenden den Mehrnutzervetrag ändert, dann ist das eine Modernisierung. Im Rahmen dieser Modernisierungsmaßnahme erhält dann jeder Mieter einen Digitalen Receiver inkl. Smartcard.

    Hier im konkreten Fall werden die Verträge, ganz egal ob mittelbar oder unmittelbar über den Vermieter, für die Kunden in keinster Weise geändert. Es gibt hier im konkreten Fall überhaupt nichts, wo der Kunde zustimmen müsste. Der Kunde hat keinerlei zusätzlichen Verpflichtungen. Dem Kunden bleibt es unbenommen den Receiver zu nutzen. Der Kunden kann den Receiver auch im Schrank verstauben lassen.
     
  8. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    Das würde ich auch tun! Wer braucht denn schon so einen Receiver? :confused: Es bestimmt wieder Mal so ein Billigreceiver vom Tröderlmarkt, wo Ish immer einkauft.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    ... mit "so einem Receiver" kann man Digital-TV nutzen und hat damit auch eine erheblich größere Programmauswahl und kann damit das Freitagsspiel der 1. BuLi auf arena sehen. Warum sollte man den Receiver im Schrank verstauben lassen, wenn man bisher noch nie eine DVB-C-Receiver besessen hat ? Warum sollte man auf das zusätzliche Programmangebot verzichten, wo es doch nichts extra kostet ?
     
  10. Farel

    Farel Gold Member

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    AW: ISH versendet unaufgefordert Digitalreceiver!

    Bei sat&kabel heißt es hierzu: