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Ish, tividi und Premiere

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von IPTV-Nutzer, 6. März 2007.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    @a.spengler

    ... du willst es wohl nicht verstehen: die Grundlage bildet der Vertrag über die Nutzung des Kabelanschlusses. Dieser Kabelanschluss ist also Grundlage deiner Geschäftsbeziehung mit iesy. Ohne Kabelanschluss kannst du keinerlei zusätzliche Angebote von iesy nutzen, auch kein arena.

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages über die Nutzung des Kabelanschluss, der wie bereits mehrfach erwähnt die Basis der Geschäftsbeziehung ist. Alle zusätzlichen Dienste bauen auf dem Kabelanschluss auf und alle Angebote von iesy die du gewillt bist zu nutzen erweitern die Geschäftsbeziehung mit iesy in Sachen Kabelanschluss. Je nach Produkt gelten ergänzende Geschäftsbedingungen die die allgemeinen Geschäftsbedingungen erweitern. Dabei ist es durchaus möglich, dass die besonderen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Teilen ersetzen können.
    Aus diesen Gründen hat iesy deiner Kündigung des Kabelanschlusses erst zum 4.5.2007 zugestimmt, weil zu diesem Stichtag auch dein arena Abo endet.
    Diese Handhabe ist von hochqualifizierten und gut bezahlten Juristen überprüft worden, denn kein Unternehmen wird es sich erlauben können, Geschäftsbedingungen "aus dem Bauch heraus" zu gestalten. Aber dieses Argument wirst du wohl auch nicht akzeptieren ....
     
  2. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Fass Dich doch bitte das nächste Mal einfach kurz und schreibe: "Ich bin der Meinung, dass Du nur einen Vertrag mit iesy hast", wenn Du schon keine Lust hast, auf die Argumente anderer einzugehen.

    Ich habe Dir erklärt, wie sich die juristischen Zusammenhänge darstellen. Wenn dich das nicht interessiert, kann ich Dir auch nicht helfen...

    Du lenkst leider wieder ab und wirfst Nebelkerzen.

    Es geht nicht darum, dass iesy irgendwie ungültige oder "aus dem Bauch heraus" gestellte Geschäftsbedingungen hat, sondern, dass es absurd ist, wenn Du behauptest, dass, wenn ich mit jemandem einen weiteren Vertrag abschließe, für den andere GB vereinbart werden, dass diese anderen GB auf einmal auch für alle bereits geschlossenen Verträge gelten.

    Im übrigen: Schau Dir mal die AGB des Onlinehändlers Deiner Wahl an. Schönes Beispiel: digitalpremiere.de. Deiner "Theorie" nach, müssten die schon längst vom Markt verschwunden sein...
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2007
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    @a.spengler
    ... wie du selbst berichtet hast, unterhälst du mit iesy eine Geschäftsbeziehung in der du mit iesy zwei Verträge abgeschlossen hast. Der eine Vertrag regelt die Basis der Geschäftsbeziehung, nämlich den analogen Kabelanschluss. Ergänzend hast du einen Vertrag mit iesy abgeschlossen, der dir die Nutzung des arena-Angebotes ermöglicht. Für diesen ergänzenden Vertrag gelten ergänzende Geschäftsbedingungen die die Nutzung der zusätzlichen Dienste regelt. Diese ergänzenden Bestimmungen haben vorrang gegenüber den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im konkreten Fall wird Vertragslaufzeit und Kündigung von den Besonderen Geschäftsbedinungen bestimmt. Die entsprechenden Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hinfällig, da diese durch die Bestimmungen der besonderen Geschäftsbedingungen Digital TV geregelt werden. So ist es eindeutig in den von dir akzeptierten Besonderen Geschäftsbedingungen Digital TV zu lesen.
    Du hast deinen Kabelanschluss zum 28.2.2007 gekündigt, das arena Abo zum 4.5.2007. Die Geschäftsbeziehung mit iesy endet also zum 4.5.2007 und wie zu Anfang erwähnt ist der Kabelanschluss die Basis der Geschäftsbeziehung.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    ... wer lenkt hier ab ? Was hat ein Onlinehändler mit iesy zu tun ? Du bist es, der hier dauernd Nebelkerzen wirft.

    Fakt ist, dass deine Geschäftsbeziehung mit bis zum 4.5.2007 Bestand hat und das sowohl in Sachen arena als auch in Sachen Kabelanschluss ...
     
  5. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Respekt. Du hast dazugelernt.

    Genau. Für diesen Vertrag.

    Genau. Für diesen Vertrag. BGB §305 (1). Geschäftsbedingungen sind pro Vertrag vereinbart.

    ...des arena-Vertrages...

    ...im Falle des arena-Vertrages...

    Genau. Deshalb läuft der arena-Vertrag bis zum 4.5.2007.

    Für den Kabelanschluss-Vertrag wurde nie etwas anderes als die "AGB des analogen KA" vereinbart. Und da diese AGB für die Laufzeit des Vertrages mit diesem fest verbunden sind (und wie Du woanders richtig festgestellt hast, nur durch eine Änderungskündigung abgeändert werden können), haben die Kündigungsfristen für diesen Vertrag so Bestand, wie sie in den AGB des analogen KA stehen.

    Du hast es endlich begriffen. Da hat sich mein Einsatz ja gelohnt. Jeden Tag eine gute Tat ;-)

    Ansonsten zu Deiner Frage:

    Ich dachte nicht, dass es intellektuell so herausfordernd ist, Deine Behauptung

    mit dem von mir gewählten Gegenbeispiel der

    zu assoziieren.
     
  6. viceversa

    viceversa Senior Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    sag mal kapierst du das nicht ?

    Der eine Vertrag hat als GRUNDLAGE den Vertrag des analogen Kabelanschlusses . Ohne diesen hättest du Arena nicht abschliessen können und musst den Kabelvertrag auch behalten bis Arena abläuft.

    mein Bekannter war mal so nett und hat sich die AGBs mal durchgelesen und kam zu dem gleichen Schluss wie Mischobo und ich auch .
    Und er arbeitet seit 25 Jahren in einer Kannzlei die sich unter anderem auf Vertragsrecht spezialisiert hat .Wenn du den Anschluss nicht bis zum Ende der Arenalaufzeit benutzt kann ISH gegen dich vorgehen und die Zahlung der Gebühren verlangen und das kann teuer werden.Was regst dich wegen den paar Monaten so auf ?
    Ich frage mich wo der normale Menschenverstand geblieben ist ...
     
  7. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Das bestreitet niemand.

    Diese Diskussion haben wir jetzt bereits länglich geführt. Die Argumente sind ausgetauscht. Wenn Du meine Argumente nicht akzeptierst, dann ist das halt so...

    Auf "Dick-Size-Wars" habe ich jetzt wirklich keine Lust...

    Genau das hat Dein Bekannter gesagt? ;)

    Mutige Aussage von Dir; wo Du doch nur die Aussagen Anderer wiedergibst.
     
  8. viceversa

    viceversa Senior Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    bezahlst sollte das heissen sorry.Aber dein Nichtwissen regt mich wirklich auf und ich versteh nicht wie du Tatsachen und AGBs einfach ignorieren tust und nur weil du keine Lust mehr auf Kabel hast IESY dafür grade stehen soll.

    Abgesehen davon hat das nix mit "Dick-Size-Wars" zu tun wenn man Leute vom Fach fragt und nicht das Unwissen anderer akzeptiert !

    Wieviele Belege brauchst du noch ?

    Und die Fakten hab ich aus der AGB mehr als deutlich zitiert und kommentiert und meine Meinung kund getan .
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2007
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Ich würde vorschlagen Ihr beruhigt Eure Gemüter etwas.

    - Moderator -
     
  10. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Ich wüsste nicht, wo ich mich aufgeregt habe - aber egal...

    Kein Problem.

    Warum fängst Du jetzt an, mir (ähnlich wie mischobo vorher) irgendwelche "niederen Beweggründe" zu unterstellen?

    Meinst Du ernsthaft, das habe ich nicht getan?

    :D

    Hier geht es aber um die juristische Interpretation der AGB im Kontext der geschlossenen Verträge. Niemand bestreitet das, was in den AGB steht.

    Das ist Dein gutes Recht und das will Dir auch niemand nehmen. Die gleichen Rechte fordere ich aber auch für mich.

    Du bist eingeladen, die Argumente, die ich vorgelegt habe, juristisch zu widerlegen. Ansonsten akzeptiere bitte, dass ich die Dinge anders sehe - daran ändern auch Deine Ausführungen nichts.

    So ist das oft bei juristischen Diskussionen - sonst bräuchte man ja keine Rechtsanwälte. Warum Du mir deshalb fehlenden Menschenverstand vorwirfst, ist mir nicht ganz klar.

    Dafür, dass auf Deine ursprüngliche Frage "Was passiert eigentlich nach der Mindestvertragslaufzeit?" dieser ganze Thread ausgeufert ist, habe ich mich für meinen Teil schon entschuldigt.

    Was möchtest Du jetzt noch von mir? Warum die ganze Aufregung?