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Ish, tividi und Premiere

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von IPTV-Nutzer, 6. März 2007.

  1. viceversa

    viceversa Senior Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Leute es ist ja schon sehr anstrengend was ihr hier veranstaltet :)

    Ich bin kein Jurist und werde auch nicht endlos zitieren und halte mich einfach an das was in den AGBs steht.

    Es gelten wie bereits erwähnt :
    1.AGB des analogen Kabelanschlusses
    2.AGB Digital TV

    Für den Empfang über Satellit über Arena ist keine weitere Voraussetzung zu erfüllen.
    Wenn man nun aber über Kabel abonnieren will (ich rede hier nur von ISH) steht ÜBERALL folgender Satz :

    Voraussetzung für den Zugang zu arena über Kabel ist ein Kabelanschluss, durch den weitere Kosten entstehen.

    Man weiss also schon im Vorraus ,dass man diesen haben muss und auch bezahlen muss!

    Die Digital-AGB sind ein ERGÄNZUNGS-Vertrag.Dies hat mir die Verbraucherzentrale NRW bestätigt und ist durch folgenden Satz in den AGB belegt :

    Ergänzend gelten die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ISH KABELANSCHLUSS („AGB“). Im Falle
    eines Konfliktes zwischen den Bestimmungen der AGB und diesen Besonderen Geschäftsbedingungen
    gehen die Besonderen Geschäftsbedingungen den AGB vor.

    Sollte es zu einer Kündigung des Kabelanschlusses kommen gilt folgendes :

    1.3
    Digital TV kann nur in Verbindung mit einem analogen Kabelanschluss genutzt werden, für den
    während der gesamten Vertragslaufzeit des Digital-TV-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares
    Vertragsverhältnis mit dem Kabelnetzbetreiber besteht. Endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des
    analogen Kabelanschlusses während der Vertragslaufzeit des Digital-TV-Vertrages aus einem nicht
    von dem Kabelnetzbetreiber zu vertretenden Grunde, besteht für den Kabelnetzbetreiber ein außerordentliches
    Kündigungsrecht. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er dem Kabelnetzbetreiber
    für den entstandenen Schaden.

    Diese Schadenshaftung wird in der Regel dadurch beglichen indem man die ausstehenden Grundgebühren bezahlen muss.

    und weiterhin :

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen
    Bestimmungen bleibt unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu
    vertreten hat, hat der Kabelnetzbetreiber für den Fall, dass der Kunde einen subventionierten Digital-
    Receiver von ihm erworben hat, einen Anspruch auf Schadensersatz. Sonstige Ansprüche der Parteien
    bleiben unberührt

    Bezüglich der Laufzeit ist folgender Passus relevant :

    6.1 Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit. Diese richtet sich jeweils nach dem mit dem Kunden
    abgeschlossenen Vertrag. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils
    automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
    bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit
    beginnt mit der Freischaltung des Kunden.

    und ergänzend :

    6.3 Die jeweiligen bestellten Vertragsdienste haben die gleiche Laufzeit wie der Vertrag gemäß 6.1.
    Der Kunde kann jederzeit andere Programmpakete, Programme, Filme und/oder andere Dienste
    hinzubestellen. Für diese neuen Vertragsdienste gilt ebenfalls die Laufzeit gemäß 6.1.

    Überall ist zu lesen ,dass der Vertrag über Arena eine Laufzeit von 12 Monaten hat und diese 12 Monate gelten gemäß AGB Digital TV :
    "Im Falle
    eines Konfliktes zwischen den Bestimmungen der AGB und diesen Besonderen Geschäftsbedingungen
    gehen die Besonderen Geschäftsbedingungen den AGB vor."

    Also hat auch der Kabelanschluss diese Mindestlaufzeit !
    Dies ist mir auch von der Verbraucherzentrale bestätigt worden.Einen Bekannten der Jurist für Vertragsrecht ist werde ich mal fragen ,allerdings hat der momentan leider keine Zeit aber ich reiche das nach .
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2007
  2. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Hi viceversa,

    ich möchte eigentlich ungern noch eine Baustelle aufmachen. Ich schildere Dir einfach meine Sicht der Dinge und dann lassen wir es dabei bewenden, ok?

    Ansonsten tut es mir leid, dass auf deine Frage hin wieder diese Diskussion aufgeflammt ist.

    (A)GBs sind keine Verträge.

    Das steht aber nicht in den AGB, die den KA betreffen, sondern in den bes. GB von arena. Diese bes. GB beziehen sich (wie der Name schon sagt und wie es in diesen GB selbst steht) nur auf den arena Vertrag.

    Was ja angeblich nicht geht...

    Oder eben den monatlichen Betrag (nur) für den arena Vertrag bis zum Vertragsende bezahlt; wie ich es tun werde...

    Da meiner Meinung nach die bes. GB aber nur den arena Vertrag berühren, gibt es beim Vertrag über den analogen Kabelanschluss diesen Konflikt gar nicht.

    Und genau das sehe ich aus den obigen Gründen anders...
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2007
  3. viceversa

    viceversa Senior Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Okay AGBs sind keine Verträge aber sorry für die Verwechslung.

    Aber die Arena AGBs ergänzen wie oben beschrieben die AGB des alten Vertrags und sind nicht eigenständig !Es besteht also eine Kopplung wie die Verbraucherzentrale NRW es ausdrückt.Kabel ist das ÜBertragungsmedium und ist zwingend erforderlich.Ohne den Kabelvertrag hättest du Arena nicht bestellen können.Die alten Kabelverträge haben Bestand wie bisher ,werden aber aufgrund der Bestellung von Arena um die Mindestvertragslaufzeit ergänzt.

    Nochmal nur für dich :

    Ergänzend gelten die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ISH KABELANSCHLUSS („AGB“). Im Falle
    eines Konfliktes zwischen den Bestimmungen der AGB und diesen Besonderen Geschäftsbedingungen
    gehen die Besonderen Geschäftsbedingungen den AGB vor.

    Das ist hier oft genug erläutert worden und wenn du das nicht verstehst tust mir echt leid .
     
  4. opa38

    opa38 Wasserfall

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Ich habe da auch nichts anderes erwartet, zumal ich als 3Play Kunde (nur ein Vertrag) keinen digitalen Anschluß habe.... :winken:
     
  5. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Kein Problem.

    Das bestreite ich ja nicht. Ist aber auch nicht relevant (s. meine Antwort auf die Mail von mischobo)

    Ich behaupte lediglich, dass diese GB nur für den arena-Vertrag gelten. Da der Kabelanschlussvertrag sowieso ein separater Vertrag ist (ich habe zwei Vertragsnummern bei iesy), ist es rechtlich auch gar nicht möglich durch Hinzunahme von bes. GB bei Abschluss des arena-Vertrages den Vertrag über den analogen KA abzuändern.

    Dazu bedarf es einer individualvertraglichen Regelung - wie ich sie oben beispielhaft aufgeführt habe.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    ... arena erfordet den analogen Kabelanschluss. Grundlage für diese Geschäftsbeziehung sind im Allgemeinen die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus gelten für die Nutzung zusätzlicher Services ggf. besondere Geschäftsbedingungen die, sofern sie den Bestimmungen in den AGB widersprechen, gegenüber den allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang haben.
    Die Kündigungsfristen für den Kabelanschluss gem. den AGB gelten erst dann wieder, wenn die Besonderen Geschäftsbedingungen aufgrund eines ordnungsgemäß abgelaufenem Abonnement hinfällig geworden sind.
    Die Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung und dabei ist es noch nicht mal relevant wieviele Kunden- oder Vertragsnummer vergeben werden. Wären die Bedingungen Vertragsbezogene, würden sie Vertragsbedingungen und nicht Geschäftsbedingungen genannt ...
     
  7. viceversa

    viceversa Senior Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Mischobo gibs auf ! Er wird das nicht verstehen auch wenn es in grossen Lettern am Himmel steht und 100 Anwälte das im Chor singen :)
     
  8. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Ich werde nichts weiter dazu sagen - das führt nachweislich zu nichts. Nur soviel:

    Das ist genauso Humbug wie Deine Behauptung, man müsse einem "Angebot widersprechen". Selbstverständlich können zwei Vertragspartner für einen Vertrag die Geschäftsbedingungen anders ausgestalten als für einen anderen Vertrag. Im übrigen sind "Vertragsbedingungen" und "Geschäftsbedingungen" synonyme Begriffe:

    §305 BGB (1) "[Allgemeine] Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat."

    Damit wäre auch dieser Punkt widerlegt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2007
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    ... erstmal hat diese Aussage überhaupt keinen Bezug zu dem hiesigen Thema und desweiteren hat man immer das Recht des Widerspruches, wenn der Vertragspartner eine Änderung der Vertragsbedingungen ankündigt. Durch diesen Widerspruch obliegt es dem Vertragspartner den Widerspruch zu akzeptieren oder den Widerspruch nicht akzeptieren und das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen. Das ist allgemeingütlig und hat mit iesy im Speziellen nichts zu tun.
    ... genau so ist das. Die Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der Vertrag der dir die Nutzung des Kabelanschlusses erlaubt. Auf diesem Vertrag bauen weitere Angebote auf. Wenn du zusätzliche Leistungen in Anspruch willst, wie z.B. ein Abo von arena, werden ggf. andere Vertragsbedingungen ausgehandelt, in Sachen Digital-TV in Form der Besonderen Geschäftsbedingungen Digital TV. Der Verweis auf diese Bedingungen im Antrag seitens iesy reicht dabei vollkommen aus. Wenn du diesen Bedingungen nicht widersprichst, kommt der Vertrag zustande und sofern sich Besondere Geschäftsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen in bestimmten Punkten widersprechen, gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen vorrangig.
    Ein Vertrag ist eine Übereinkunft von mind. 2 Personen (juristische und/oder private). Voraussetzung für einen Vertrag sind übereinstimmende Willeserklärungen beider Vertragsparteien. Du hast mit dem Vertragsabschluss in Sachen arena-Abo den Bedingungen von iesy zugestimmt. Dazu zählen auch die Besonderen Geschäftsbedingungen Digital TV die in einzelnen Punkten die Allgemeinen Geschäftsbindungen ersetzen. Digital TV erweitert die Nutzungsmöglichkeiten deines Kabelanschlusses und dafür gelten nunmal ergänzende Geschäftsbestimmungen.

    Natürlich hättest du auch den Besonderen Geschäftsbedingungen Digital TV widersprechen können (entsprechenden Passus im Antrag einfach durchstreichen). Allerdings ist es fraglich, ob dann der Vertrag zur Nutzung des arena-Angebotes zustande gekommen wäre ...
     
  10. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Das hiesige Thema war sowieso ein anderes, bis Du kamst und in diesem Thread gepostet hast, aber egal... Es zeigt einfach Dein Verständnis von rechtlichen Dingen, wenn Du behauptest, man müsse einem Angebot widersprechen, damit es nicht zu einer vertraglichen Vereinbarung wird.

    Schön formuliert. Und?

    Das klang gestern um 18:25 noch ganz anders. Da meintest Du noch, es gäbe einen Unterschied zwischen "Vertragsbedingungen" und "Geschäftsbedingungen" und dass letztere durch deren Anerkennung bei einem Vertragsschluss für alle zukünftigen und vergangenen weiteren Verträge Gültigkeit entfalten. Was kompletter Unfug ist.

    Unbestritten. Der Vertrag über den Bezug von arena wurde also gemäß §305 (1) BGB unter Einschluss der bes. GB und der AGB des analogen KA geschlossen.

    Was natürlich nicht passiert ist, ist dass dadurch irgendwie die Verbindung "Vertrag anal. KA <-> AGB analoger Kabelanschluss" abgeändert wurde. Denn der Vertrag über den Kabelanschluss wurde viel früher und nur unter Einschluss der AGB des analogen KA geschlossen. Die Abänderung dieser Verknüpfung durch die Hinzunahme der bes. GB für diesen (bereits geschlossenen Vertrag) hätte im Vertrag über das arena-Abo noch einmal gesondert aufgeführt werden müssen, z.B. in der Art wie ich es bereits ausgeführt habe. Dagegen hast Du bis heute kein Argument geliefert.

    Wenn Du behauptest, es handele sich in Wahrheit nur um einen Vertrag halte ich Dir entgegen, dass die Indizien gegen diese Interpretation sprechen (sowohl von der Art des Vertragsschlusses als auch von der Zahl der Vertragsnummern her). Wenn es aber zwei Verträge sind, liefert §305 (1) BGB genau das Bild, das ich hier schonmal gepostet habe:

    Kabelanschlussvertrag <-> AGB
    Arena über iesy <-> bes. GB Digital-TV > AGB.

    und dem Du ja oben auch prinzipiell zugestimmt hast. Und dann gilt eben für den KA-Vertrag weiterhin die in den in diesem Vertrag durch die AGB zugrundegelegten Kündigungsfristen.

    VG,

    Andreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2007