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Ish, tividi und Premiere

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von IPTV-Nutzer, 6. März 2007.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    @a.spengler

    ... die AGB heissen seit Anfang des Jahres "Allgemeine Geschäftsbedingungen iesy "analoger Kabelanschluss", weil es inzwischen auch einen "digitalen Kabelanschluss" gibt. Inhaltlich wurden die AGB "analoger Kabelanschluss" nicht geändert. Die AGB "digitaler Kabelanschluss" ist die Zusammenfassung der AGB "analoger Kabelanschluss" und "Besondere Bedingungen Digital TV".
    Egal was du bei iesy beauftragst: Voraussetzung ist immer ein Kabelanschluss. Je nachdem was du nutzt gelten ggf. ergänzende AGB. Bei Digital-TV sind das die besonderen Bedingungen Digital TV und da ist unter Punkt 1.3 eindeutig zu lesen
    ... wenn du Internet und Telefonie von iesy nutzt gelten die besonderen Geschäftsbedingungen Breitband und da ist im Abschnitt C Punkt 1.4 zu lesen:
    ... in dem Fall könnte iesy den Internetzugang auch ohne Kabelanschluss anbieten, muß es aber nicht. Was gilt, kommt darauf an, was im Auftrag vereinbart wurde.

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingung sind immer nachrangig. Wenn es widersprüchliche Punkte in den Besondern Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingung gibt, dann gelten die Bestimmungen der Besonderen Geschäftsbedingung. Ein solcher Punkt ist die Regelung der Kündigungsfristen. Wenn arena, was Teil von iesy Digital TV ist, eine längere Kündigungsfrist als der Kabelanschluss hat, dann gilt nicht die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern die der Besonderen Geschäftsbedingungen. Arena erfordert einen Kabelanschluss und solange das arena-Abo läuft, muß ein Kabelanschluss vorhanden sein, der natürlich auch solange bezahlt werden muß, wie das arena-Abo läuft. So steht das in den ergänzenden Besonderen Geschäftsbedingungen Digital TV. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachrangig sind, spielt es keine Rolle welche Kündigungsfristen darin aufgeführt werden ...

    ... natürlich kann man jeder Vertragsänderung des Kabelnetzbetreibers wider sprechen. Die Änderungen deines Vertrages hast aber du iniziert und nicht iesy. Du wolltest arena und hast damit auch der Änderung deines Vertrages mit iesy zugestimmt (der Hinweis auf die besonderen Geschäftsbedingungen reicht da voll aus). Wenn du das Online erledigt hast, hast du ein 14tägiges Widerrufsrecht ...
     
  2. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Schön. Und unstrittig.

    Niemand bestreitet das.

    Auch wenn ich schon x-mal versucht habe, Dir das zu erklären. Sehen wir also noch mal nach was da steht:

    "Digital TV kann nur in Verbindung mit einem analogen Kabelanschluss genutzt werden, für den während der gesamten Vertragslaufzeit des Digital-TV-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit dem Kabelnetzbetreiber besteht."

    Das ist eine notwendige Bedingung: zum Abschluss eines Digital-TV Abos ist ein Vertrag über einen analogen Kabelanschluss nötig. Außerdem: Um während der Laufzeit des Digital-TV-Vertrages diesen nutzen(!) zu können, ist ein Vertrag über einen analogen Kabelanschluss nötig. Das ist unstrittig, ändert aber nichts an der Laufzeit des Vertrages des Kabelanschlusses.

    Weiter steht dort: "Endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des analogen Kabelanschlusses während der Vertragslaufzeit des Digital-TV-Vertrages aus einem nicht von dem Kabelnetzbetreiber zu vertretenden Grunde.."

    1. Frage an Dich: Wie kann das passieren?

    Natürlich. Aber NUR für den Digital-TV-Vertrag! Für den analogen Kabelanschluss wurden überhaupt keine besonderen Geschäftsbedingungen vereinbart. Diese gelten nur für den Digital-TV-Vertrag. Deshalb heißen sie ja auch "besondere Geschäftsbedingungen Digital-TV".

    Bildlich gesprochen: Kabelanschlussvertrag <-> AGB

    Arena über iesy <-> bes. GB Digital-TV > AGB.

    Nein. Du hast doch gerade den Punkt genannt und ich habe ihn Dir zitiert.

    2. Frage an Dich: Ist es so schwer zu verstehen, dass aus einer notwendigen Bedingung für die Nutzung noch keine hinreichende Bedingung wird, die einen anderen Vertrag abändert?

    Ich habe am 4.5.2006 einen Vertrag über arena abgeschlossen. Die entsprechenden bes. GB enthalten gleich zu Beginn den folgenden Satz: "Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug des Digital TV-Angebotes des Kabelnetzbetreibers ab dem 16. Januar 2006 begründet [...] wurden." Außerdem sprechen diese bes. GB in 1.3 von einem separaten Vertrag über den analogen Kabelanschluss und von einem Digital-TV Vertrag. Zusammen mit den zwei Vertragsnummern ergibt sich obiges Bild.

    Außerdem: Bei der Beauftragung von arena wurde überhaupt nicht nach meiner Vertragsnummer des anal. KA gefragt. Nirgendwo stand: Herr Spengler, mit der Beauftragung von arena stimmen sie der Änderung der AGB Ihres Kabelanschlusses durch die bes. GB Digital-TV zu.

    3. Frage an Dich: Wie kommst Du darauf, dass man einen bestehenden Vertrag durch alleinigen Neu-Abschluss eines weiteren Vertrages ändern kann? Über die bes. GB geht es jedenfalls nicht.

    Vielleicht beantwortest Du erstmal diese drei Fragen. Wenn Du angesichts der vorliegenden Fakten allerdings weiter meinst, es gäbe nur einen Vertrag mit iesy, dann ist die Diskussion wohl wirklich sinnlos...

    VG,

    Andreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2007
  3. westad22

    westad22 Silber Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    @mischobo

    Es gibt keinen "analogen" und/oder "digitalen" Kabelanschluß, das ist ausschließlich ein Hirngespinnst u. Abzockgenerator von UM.

    Bei vielen (z.B meinem) Kabelanbieter gibt es diese Unterscheidung überhaupt nicht, weil völlig überflüssig. Ein Kabelanschluß, Ein Preis!

    Oder trennt UM die Signale im Kabel etwa?:eek:

    MfG
    WeSt
     
  4. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Es gibt sie in Form von unterschiedlichen Produkten, die iesy anbietet.

    Technisch steckt das gleiche dahinter. Es ändert sich beim DKA nur die Mindestvertragslaufzeit und die Beigaben in Form von Receiver etc.pp.

    VG,

    Andreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2007
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    ... wenn du bzgl. dem analogen Kabelanschluss mit iesy im unmittelbaren Vertragsverhältnis stehst, kann der Vertrag frühstens zum Ende das arena Abos gekündigt werden, weil das arena Abo an den Kabelanschluss gebunden ist. In einem unmittelbaren Vertragsverhältnis kann es also nicht passieren, dass das Vertragsverhältnis aus einem nicht durch den Kabelnetzbetreiber zu vertretenden Grunde vorzeitig beendet wird.
    Anders sieht es natürlich bei einem mittelbaren Vertragsverhältnis aus. Das ist z.B. der Fall, wenn das Kabelentgelt über den Vermieter gezahlt wird. Dann steht der Vermieter in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis mit iesy. Der Mieter hat nur ein mittelbares Vertragsverhältnis über den Vermieter. Bei diesem mittelbaren Vertragsverhältnis könnte der Vermieter den Kabelanschluss kündigen. In dem Fall würde dem Mieter auch das Digital-TV-Abo gekündigt. Iesy kann nichts dafür, wenn der Vermieter den Kabelanschluss kündigt und damit endet das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und iesy bzgl. der digitalen Services aus einem nicht vom Kabelnetzbetreiber zu vertretenden Grunde ...
    ... arena setzt einen Kabelanschluss voraus. Die Besonderen Geschäftsbedingungen sind gegenüber den Alllgemeinen Geschäftsbedingung vorrangig. Ohne Kabelanschluss gibt's kein arena, also kann der Kabelanschluss erst zu dem Stichtag gekündigt werden, an dem auch das arena-Abo endet...
     
  6. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Probieren wir es einfach noch mal:

    Nur die Nutzung bzw. die Beauftragung des arena-Vertrages ist an einen bestehenden Kabelanschlussvertrag geknüpft (bes. GB, Satz 1.3.).

    Da ich arena nicht mehr (über den Kabelanschluss) nutzen will, ist Satz 1.3 der bes. GB schlicht nicht mehr relevant. Der einzige juristische Zweck dieses Satzes ist es, iesy von Ansprüchen seitens des Kunden freizustellen, wenn dieser seinen Kabelanschluss kündigt, aber weiter arena sehen will.

    Glaub es nicht mir, glaub es den Juristen, mit denen ich gesprochen habe.

    Aber NUR für den Digital-TV-Vertrag! Den analogen Kabelanschluss betreffen diese bes. Geschäftsbedingungen gar nicht. Deshalb heißen sie ja auch "besondere Geschäftsbedingungen Digital-TV" und das steht auch im ersten Absatz.

    Warum? Die Begründung dieser Ansicht steht immer noch aus...

    Des weiteren der Vollständigkeit halber nochmal: Ich habe am 4.5.2006 einen Vertrag über den Bezug von arena bei iesy abgeschlossen. Die entsprechenden bes. GB enthalten gleich zu Beginn den folgenden Satz: "Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug des Digital TV-Angebotes des Kabelnetzbetreibers ab dem 16. Januar 2006 begründet [...] wurden."

    Außerdem sprechen diese bes. GB in 1.3 von einem separaten Vertrag über den analogen Kabelanschluss und von einem Digital-TV Vertrag. Zusammen mit den zwei Vertragsnummern ergibt sich obiges Bild von den zwei Verträgen, wobei eben die bes. GB Digital-TV eben nur auf Digital-TV anwendbar sind - das schreibt iesy ja oben selbst.

    Frage an Dich: Willst Du das abstreiten? Mit welcher Begründung?

    Bei der Beauftragung von arena wurde überhaupt nicht nach meiner Vertragsnummer des analogen KA gefragt. Nirgendwo stand: Herr Spengler, mit der Beauftragung von arena stimmen sie der Änderung der Kündigungsfrist Ihres Kabelanschlusses durch die entsprechende Kündigungsfrist aus dem Digital-TV-Vertrag zu.

    Frage an Dich: Meinst Du, dass wäre nicht nötig? Alternativ: Wie kommst Du darauf, dass man einen bestehenden Vertrag durch alleinigen Neu-Abschluss eines weiteren Vertrages ändern kann?

    Wenn Du diese Fragen nicht beantworten willst oder kannst, dann sag es doch einfach. Ich liefere Dir jetzt schon seit Tagen logische und juristische Argument, lasse mir von Dir "asoziales Verhalten" vorwerfen und mich als egoistischer Vertragsbrecher beschimpfen und das einzige, was Dir dazu einfällt, ist sinngemäß, Du habest Recht, weil Du Recht hast? Man versucht Dir zu erklären, dass aus einer Nutzungsbedingung noch lange keine Vertragsänderung oder ähnliches wird und Du zitierst x-mal den entsprechenden Passus aus den GB falsch?

    Und dann jammerst Du hier groß und breit über das Attribut "merkbefreit" herum? Ich soll von Dir was lernen? Sturheit vielleicht?

    Da kann ich mich auch mit der Zeitansage unterhalten. Das hat einen höheren Informationswert...
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2007
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    ... das du arena nicht mehr nutzen willst tut überhaupt nichts zur Sache. Das Abo hat eine Laufzeit von 12 Monate und solange kannst du arena nutzen. Diese Nutzungsmöglichkeit setzt den Kabelanschluss voraus.
    Wenn du mir nicht glaubst, dann wenigstens dem Juristen mit dem ich gesprochen habe ...
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    ... aber nur solange die Zeit angesagt wird, die deine Uhr anzeigt ;)
     
  9. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Wechselst Du wieder die Argumentationslinie?

    Nein. Dann müsste man etwas wie das folgende in den auf dem analogen KA basierenden Digital-TV-Vertrag direkt reinschreiben: "Während der Laufzeit von Digital-TV hat der Kunde einen Vertrag über einen analogen Kabelanschluss zu unterhalten. Insofern verzichtet der Kunde auf sein Kündigungsrecht aus den AGB des analogen Kabelanschluss." In den AGBs würde das schon gar nicht genügen.

    Dort steht aber: "Digital TV kann nur in Verbindung mit einem [derartigen, Anmerkung zur Verdeutlichung von mir] analogen Kabelanschluss genutzt werden, für den während der gesamten Vertragslaufzeit des Digital-TV-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit dem Kabelnetzbetreiber besteht." Wie Du ja selbst anmerkst, bezieht sich "unmittelbar oder mittelbar" nur darauf, ob man direkt Kunde bei iesy ist oder z.B. über den Vermieter.

    Ich habe ich meinen KA-Vertrag fristgemäß gemäß den für diesen relevanten "AGB für den analogen Kabelanschluss" gekündigt. Das die bes. GB Digital-TV für diesen nicht gelten, hast Du nicht widerlegt.

    Nun kann ich arena nicht mehr nutzen. Damit ich jetzt nicht (unfairerweise) iesy in Haftung nehmen kann, weil arena nicht mehr geht, gibt es diesen Satz in den bes. GB für arena, der aussagt, was für Bedingungen gegeben sein müssen, damit ich arena nutzen kann. Fertig. Ganz einfach. Sonst könnte man ja (unfairerweise) mit der Kündigung des analogen KA auch noch seinen arena-Vertrag vorzeitig beenden, weil iesy keine Chance mehr hat, den arena-Vertrag zu erfüllen.

    Und auch schon mehrmals hier angeführt - ohne eine argumentative Erwiderung von Dir...

    Abgesehen davon, dass ich schlicht nicht glaube, dass Du binnen 32 Minuten diesem Juristen die Sachverhalte korrekt wiedergegeben hast (hier tust Du es ja wiederholt auch nicht): In dem speziellen Punkt geht es um notwendige und hinreichende Bedingungen.

    Da fragt man besser keinen Juristen, sondern einen Mathematiker. :winken:

    Vorschlag: Ich kenne jetzt Deine(n) Standpunkt(e). Wenn Du zu dem obigen nichts mehr beitragen willst oder kannst, dann brauchst Du auch nicht alles nochmal wiederholen. Im übrigen hoffe ich, dass Dir klar geworden ist, dass es mir nicht darum geht, Verträge zu brechen, sondern schlicht um mein Recht...

    VG,

    Andreas (Dipl.Mathematiker)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2007
  10. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Ish, tividi und Premiere

    Nicht einmal der Zeitansage glaubst Du?

    Jetzt wundert mich natürlich nichts mehr... ;)