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ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von barnabeus, 17. August 2005.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    ... bei einer Überweisung muß der Empfänger die Eingänge der Rechnungsbeträge überwachen.
    Beim Lastschriftverfahren übermittelt Unitymedia die Daten (üblicherweise per DFÜ oder Datenträger) an die Hausbank.
    Natürlich müssen die Lastschriftretouren auch von Unitymedia bearbeitet werden, aber dafür stellt Unitymedia den entsprechenden Kunden auch 10 € in Rechnung (darin enthalten ist auch das Entgelt der Bank für die Lastschriftretoure; die Banken dürfen nur den Zahlungspflichtigen keine Entgelte für die Lastschriftretouren berechen, dem Zahlungsempfänger aber schon.)
    Die manuelle Überwachung von Zahlungeingängen ist zeit- und kostenintesiv und vor allem ineffizient und das ganz unabhängig von Unitymedia. Es ist eigentlich Gang und Gäbe, dass bei regelmässigen Zahlungen bei Nichtnutzung des Lastschriftverfahrens ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt erhoben wird. ...
     
  2. tvtrouble

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Mir ist diese aenderung der AGB nicht mitgeteilt worden und ich bezweifle dass ueberhaupt ein alter iesy bestandskunde schriftlich ueber diese aenderung der AGB informiert wurde. Eine derartig massive aenderung der AGB bedarf der zustimmung durch den kunden. Meine empfehlung: Nicht zahlen und an den verbraucherschutz wenden!
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. August 2007
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    ... meine Empfehlung: einfach per Lastschrift zahlen und mind. einmal im Monat auf's Konto schauen ...

    ... wer das partout nicht will, das geforderte Entgelt erstmal zahlen und an den Verbaucherschutz wenden. Aber es gab in der Vergangenheit diverse Gerichtsurteile, die die Ordnungsmäßigkeit eines solchen Bearbeitungsentgelt bestätigt haben ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. August 2007
  4. tvtrouble

    tvtrouble Senior Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Welche urteile gab es hier? Quelle? Bei einem neu-vertrag ist die klausel durchaus nicht zu beanstanden, aber in den mir ausgehaendigten AGB steht es anderes drin.

    Eine zusatzfrage an mischobo:
    Hast du ein schreiben hinsichtlich der aenderung der AGB erhalten?
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    ... das kann ich dir nach mehr als 2 Jahren nicht so genau beantworten, aber ich wurde von ish eigentlich immer schriftlich auf Änderungen der AGB hingewiesen ...
     
  6. bruce234

    bruce234 Junior Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Dann hast du wohl einen Fehler gemacht. Eine Lastschrift kann noch 6 Wochen nach der Abbuchung bei deiner Bank rückgängig gemacht werden. Einfach ein formloser Auftrag an die Bank schicken. Der Betrag wird dann innerhalb weniger mit Wertstellung des Abbuchungsauftrags auf dein Konto gebucht. Ich habe 3 mal eine Rücklastschrift veranlasst. Die Rückbuchung hat nie länger als 2 Tage gedauert.
     
  7. Digimember021

    Digimember021 Neuling

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    @mischobo

    Das sind z.T. Inhalte Deiner Beiträge:

    ..eigentlich Gang und Gäbe

    Was hat das mit bestehenden Verträgen mit ISH zu tuen?

    ....diverse Gerichtsurteile

    ,daß ISH bestehende Verträge einseitig ändern darf?

    .....nach 2 Jahre nicht mehr so genau erinnern, eigentlich hat ISH immer informiert

    "Eigentlich" hebt man sich geänderte Allg. Geschäftsbedingungen auf, um sie im Zweifelsfall nachvollziehen zu können.

    Könntest Du bitte mal von Deinen Allgemeinplätzen ins "Konkrete" ausweichen, um hier wirklich hilfreich zu sein?
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    ... es geht hier im Thread primär um das inzwischen allgemein übliche "Selbstzahlerentgelt", wenn der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen will.

    Das Selbstzahlerentgelt wurde in die AGB aufgenommen und die Kunden werden im Allgemeinen über die Änderung der AGB informiert und wenn der Kunde dieser Änderung nicht in einer angemessenen Frist (im Allgemeinen 6 Wochen) widerspricht, sind die neuen AGB für ihn bindend. Über Änderungen werden natürlich nur die unmittelbaren Vertragspartner informiert, womit ish bzw. Unitymedia ihre Pflicht erfüllt hat.

    Bei vielen Leuten fliegen solche Anschreiben schonmal ganz gerne ungelesen in den Müll und Unitymedia ist nicht verpflichtet diese Schreiben per Einschreiben/Rückschein zu versenden.

    Bei Mietern, die nur mittelbare Vertragspartner von Unitymedia sind, werden von ihrem Vermieter über diese Änderung informiert.

    Und schlussendlich bleibt noch anzumerken, dass in den alten AGB nie gestanden hat, dass die Zahlung mittels Überweisung grundsätzlich kostenlos sind ...
     
  9. Digimember021

    Digimember021 Neuling

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Das ist an den Haaren herbeigezogen, denn es dürfen nur die Beträge berechnet werden, die vereinbart sind. Was nicht drinnstand konnte nie berechnet werden und wurde auch nicht Vertragsbestandteil.
    In den AGB`s steht auch nicht, dass Werbebriefe und Rechnungen kostenlos sind. Darf also künftig, Deiner Argumentation folgend, auch berechnet werden. Na denn prost!
     
  10. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Immer noch keine Tastatur mit vertauschten h und c besorgt?

    Der passende Treiber könnte das Problem sein... :eek: