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ish mit satter Preiserhöhung zum 01.01.2007

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von thera, 18. November 2006.

  1. twarth

    twarth Neuling

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    AW: ish mit satter Preiserhöhung zum 01.01.2007

    Ich hab dazu noch ne Frage:

    Ich bin erst vor kurzem auch mit Internet und Telefon zu gewechselt. Jetzt möchte mein Vermiter (3 WE) aber gerne ish kündigen und auf SAT umstellen.

    Gilt das Sonderkündigungsrecht dann auch für meinen Internet und Telefon Vertrag? Der Vertrag geht ja eigentlich über 12 Monate. Aber wenn das ganze Haus kein Kabel mehr hat, bringt mir das ja nix.

    Gruß
    Tobias
     
  2. octavius

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    [​IMG]

    Auweia! Jetzt leg doch mal Zahlen auf den Tisch: Wieviel Prozent Deines täglichen Fernseh-Konsums entfällt denn auf die beiden genannten Programme?

    Na gut, jetzt hast Du also zwei TV-Programme gefunden, die es bei Netcologne nicht gibt. Mit absoluter Sicherheit finden sich unter den Kölner Netcologne-Multikabel-Kunden ein paar tausend zahlende Kunden, denen die zusätzliche, kostenlose Einspeisung weiterer türkischer TV-Programme wichtiger ist als der fehlende History Channel und das fehlende NASN.

    Nochmal: Wie viele Tividi per Satellit Karten ohne Arena hat UM denn bisher verkauft?

    Ich lege mal eine Zahl auf den Tisch: Mindestens 75% der Sendezeit, die ich im Wochendurchschnitt vor dem Fernseh-Gerät verbringe, entfallen auf TV-Sender, die es nicht im UM-Kabel gibt.

    [​IMG]

    Apropos History Channel: Kannst Du schon "History HD" sehen? Meinst Du, da tut sich was bei Ish? Ich gebe zu, dass ich den History Channel gelegentlich angucke - aber vorläufig noch in SDTV. Falls ich auf HD umsteigen will: Mein Humax HD 1000 finden den Sender auf 12363, kann ihn aber nicht entschlüsseln. Wenn ich History HD sehen wollte, würde ich in I. beim freundlichen Call Center anrufen - innerhalb weniger Tage wäre ich freigeschaltet und könnte hier in Hagen "History HD" sehen - und "National Geographic" und natürlich "Discovery". HDTV ist Realität - ob Du's glaubst oder nicht.
     
  3. prodigital2

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    AW: ish mit satter Preiserhöhung zum 01.01.2007

    Kabel Deutschland wird Dir bei der Vertragsbeendigung entgegenkommen.
    Schreibe aber nicht "Kündigen" (das bedeutet Kündigungsfrist) sondern "Bitte um Beendigung des Vertrages". Schreibe, dass dein Vermieter den Vertrag gekündigt hat.
     
  4. michaausessen

    michaausessen Gold Member

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    AW: ish mit satter Preiserhöhung zum 01.01.2007

    Die Frage ist doch, ob du auch in Zukunft Internet und Telefon übers Kabel nutzen möchtest und mit dem analogen wie digitalen Programmangebot via Kabel zufrieden bist. Ich selbst nutze 3play von ish und bin mit der Qualität von TV, Internet und Telefon 100%-ig zufrieden. Würde mich mein Vermieter zwingen wollen auf Sat umzusteigen, würde ich mich vehement wehren. Seitdem die Kabelbetreiber ihre Netze mit Milliardeninvestitionen aufgerüstet haben oder dies noch tun, ist das Argument, dass der digitale Sat-Empfang mehr Programme ermöglicht als das Kabel, hinfällig geworden. Meines Ermessens sind alle wichtigen Programme im digitalen Kabel verfügbar. Dazu einige exklusive Programme der RTL Group, von ProSieben/Sat.1 und Time Warner, die es via Sat nur im Rahmen eines arena-Paketes gibt (und das zum Teil zur zeitpartagiert).

    Vermutlich weiss dein Vermieter gar nicht, dass man übers Kabel mehr kann als nur fernsehen. Wenn du also zufrieden bist, dann sprich mit deinem Vermieter und weise ihn auf die Vorzüge und Möglichkeiten des Kabels hin. Vielleicht kannst du dann deinen Kabelanschluss behalten.
     
  5. michaausessen

    michaausessen Gold Member

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    AW: ish mit satter Preiserhöhung zum 01.01.2007

    Nochmal allgemein zur ish-Preiserhöhung:

    Da, wo die Erhöhung wirklich so viel ausmacht wie hier und in Presseberichten geschildert, sollte zunächst versucht werden, mit dem Vermieter zu sprechen, damit dieser ggf. günstigere Konditionen mit ish aushandeln kann. Bei zwei oder drei Mietparteien wird das wahrscheinlich schwierig sein, aber je mehr Parteien ein Mietshaus hat, desto größer ist der Einnahmeausfall, den ish durch eine Komplettkündigung des Kabelanschlusses erleiden würde.

    Die Erfahrung mit Premiere und anderen Unternehmen (Strom- und Gaswerke, Telefongesellschaften) zeigt doch, dass nur derjenige den geforderten Preis bezahlt, der sich nicht wehrt. Wer freundlich anfragt und signalisiert, dass er bei günstigeren Konditionen Kunde bliebe, hat oftmals Erfolg mit dieser Strategie.

    Nach all dem Wirbel, den die angekündigten Preiserhöhungen hervorgerufen haben, dürfte ish im Einzelfall Gesprächsbereitschaft und Entgegenkommen signalisieren. Wer aber nicht fragt, zahlt entweder zähneknirschend den neuen Tarif oder muss sich andere Empfangsmöglichkeiten (Sat, DVB-T) suchen.
     
  6. twarth

    twarth Neuling

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    AW: ish mit satter Preiserhöhung zum 01.01.2007

    Die Anzahl der Programme ist relativ egal. Ich seh eh wenige fern. Bei uns ist eigentlich das Geld das auschlaggebende. Denn für den Preis, den wir jetzt im Jahr zahlen müssen, können wir uns auch eine SAT Anlage holen, haben aber keine weiteren Kosten mehr.

    Aber ich werde trotzdem nochmal mit dem Vermieter sprechen, danke für eure Antworten!
     
  7. Ro+Di

    Ro+Di Senior Member

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    AW: ish mit satter Preiserhöhung zum 01.01.2007

    Du kannst evt. noch einen Einzelnutzervertrag mit ish machen. In meiner alten Wohnung hatte der Vermieter auch keinen Vertrag mit ish gemacht; er hat nur das Kabel in alle Wohnung legen lassen, mit ish hatte jeder selber einen Vertrag gemacht. Das Kabel liegt ja einmal im Haus.
     
  8. thera

    thera Neuling

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    AW: ish mit satter Preiserhöhung zum 01.01.2007

    Antwort der Bundesnetzargentur zur ish Preiserhöhung:

    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
    >
    > Preisgestaltung Kabelnetzbetreiber ish GmbH
    >
    > Sehr geehrter Herr
    >
    > vielen Dank für Ihre E-Mail-Mitteilung. Ich möchte Ihnen gerne nachfolgend die grundsätzliche Sachlage übermitteln:
    >
    > Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikationsgesetz die Befugnisse und Aufgaben für die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt. Zweck des Gesetzes ist es, durch sektorspezifische Regulierung den Wettbewerb auf diesem Gebiet zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten sowie eine Frequenzordnung festzulegen. Die Bundesnetzagentur überwacht danach die Einhaltung des TKG und der auf Basis dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
    > Eine Beurteilung der von Ihnen bemängelten geplanten Preiserhöhung muss nach dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG, BGBl I 2004, 1190) am 26. Juni 2004 anhand der neuen gesetzlichen Regelungen erfolgen. Voraussetzung für ein Eingreifen der Bundesnetzagentur ist das Bestehen beträchtlicher Marktmacht. Nach dem neuen TKG kann die Feststellung, dass ein Anbieter über beträchtliche Marktmacht verfügt, nur in einem formalisierten Verfahren erfolgen (§§.9 ff TKG). Hierbei ist interessierten Parteien und ggf. den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der EU-Kommission Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 12 TKG). Diese Marktanalyse ist erstmals nach Inkrafttreten des neuen TKG vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 TKG). Im Rahmen dieser vorgesehenen umfassenden Analyse untersucht die Bundesnetzagentur auch Märkte im Bereich der Übertragung von Rundfunksignalen. Aufgrund der Vielzahl der zu untersuchenden Märkte dauern die Prüfungen derzeit noch an.
    > In der Zwischenzeit könnte eine Entgeltregulierung nur auf die Übergangsvorschrift des § 150 Abs. 1 TKG gestützt werden. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass bereits unter dem TKG vom 25.Juli 1996, d.h. dem Gesetz in der früheren Fassung, eine marktbeherrschende Stellung der Kabelnetz ish GmbH und Co. KG durch Verwaltungsakt meiner Behörde festgestellt worden wäre. Da die Entgelte dieses Unternehmens vor der aktuellen Entgelterhöhung nicht beanstandet wurden, liegt eine solche ausdrückliche oder implizite Feststellung, an die während des Übergangszeitraums angeknüpft werden könnte, nicht vor.
    > Die Veröffentlichung der Preislisten und allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kabelnetzbetreibers im Amtsblatt der Bundesnetzagentur hat keinerlei bewertenden oder zustimmenden Charakter. Mit seinem Amtsblatt stellt meine Behörde lediglich das Medium für die Bekanntmachung zur Verfügung. Jeder Eindruck, dass damit eine inhaltliche Zustimmung oder auch nur Tolerierung der neuen Breitbandkabelpreise meinerseits verbunden sei, ist unzutreffend. Für ihre Preisfestsetzungen bedurfte und bedarf das Unternehmen ish nach geltendem Telekommunikationsrecht (TKG) keinerlei Vorabgenehmigung durch die Bundesnetzagentur.
    > Da in dem von Ihnen vorgelegten Vorgang kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung vorliegt, sondern rein vertragsrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann ich für Sie leider keine Hilfestellung anbieten. Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der ish GmbH und Co. KG hegen, könnten Sie Ihr Anliegen mit allen vertragsrelevanten Unterlagen an eine Verbraucherberatungsstelle oder eine Rechtsberatung herantragen. Meine Behörde ist an das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gebunden, so dass mir eine konkrete Beratung zu Sachverhalten, die ausschließlich nach privatrechtlichen Vorschriften zu beurteilen sind, versagt ist.
    > Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Verbraucherservice
    verbraucherservice@bnetza.de
     
  9. spuernase

    spuernase Junior Member

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    AW: ish mit satter Preiserhöhung zum 01.01.2007

    Seit gestern kannst Du Deinen ungemein realistischen Vergleich noch deutlicher ausbauen:

    - 20 Nutzerverträge in einem Haus kosten netto bei Kabel BW 20 * 12,52 €, also 250,30 €, das wären dann 13% mehr als ish.

    - die TV-Kabelversorgung eines Hauses mit 20 Haushalten kostet netto bei Kabel BW 120,40 € (6,02 € pro Haushalt), das wären dann 44% weniger als ish.



    Grüße
    Spürnase