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Internet-Mindestgeschwindigkeit: Bundesrat gibt grünes Licht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Juni 2022.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich habe mir mal die entsprechenden Texte durchgelesen und hier verlinkt.

    Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung - TKMV)

    Es steht darin tatsächlich nicht dass die Breitbandversorgung per Festnetz erfolgen muss, die Formulierung lautet:
    Vorrangig soll die die Versorgung durch Ausbau des Festnetzes erfolgen.
    Ok, das lässt sicherlich mehr Interpretationsspielraum.

    Die Bundesnetzagentur hat ein Jahr Zeit festzustellen wie viele Haushalte noch nicht ausreichend (< 10 Mbit/s down, < 1,7 MBit/s up) versorgt sind,
    und wie viele Haushalte davon per Leitung und per Funk mit schnellerem Internet versorgt werden können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2022
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  2. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    Genau also keine Verbesserung.
    Genau das meine ich, klar reicht ein Mobilfunkmast nicht für ein ganzes Dorf um allen immer 10Mbit zu leisten aber da kann der Mobilfunkbetreiber sagen, ist technisch bedingt nicht anders möglich.

    Daher hat niemand was dadurch gewonnen, naja doch die Unternehmen. Können nun das als Ausrede vorschieben weil man mindestens 10Mbit liefern kann.
     
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  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Nein, genau das soll nicht der Fall sein, v.a. falls die Mobilfunknetze auch noch zur Versorgung der Verkehrsinfrastruktur dienen.

    Bedeutet die Werte (min. 10 Mbit/s down, 1,7 Mbit/s up) müssen real messbar in jedem Haushalt erreicht werden.
     
  4. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    Werden sie auch aber eventuell nicht zu jeder Zeit. Nirgends ist davon die Rede das es 24STD am Tag anliegen muss.
     
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  5. Klaus B

    Klaus B Gold Member

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    Hallo, was passiert mit den DSL/VDSL Anschlüssen, die nachweislich durch ein langes Kupferkabel deutlich unter 10Mbit zur Zeit liefern?
    Ab wann und wie hat man Anspruch auf min. 10Mbit?
    Der jetzige Anschluss ist von der Telekom.
    Danke für Antworten.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Die Bundesnetzagentur hat ja Vorgaben dazu gemacht. Die Nutzer müssen mehrere Messungen pro Monat durchführen. Klar ist aber auch dass die Mindestversorgung nicht erfüllt wird falls die Mindestgeschwindigkeit bei einem Haushalt nur einmal pro Monat erreicht wird.

    Zudem muss ausgeschlossen sein dass die Gegenstelle bei einer Verbindung das Datentempo ausbremst.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich denke mal dass die Anschlussinhaber aktiv werden sollten und sich an den Anbieter wenden müssen.
    Der Anbieter müsste dann eine Lösung vorschlagen.

    Ich schätze mal dass die Bundesnetzagentur das noch festlegen muss. Die Anbieter können ja nicht ohne Technikänderung von heute auf morgen die Geschwindigkeit der Leitungen erhöhen.
    Wenn das so einfach wäre dann hätten die Leute ja bereits schnellere Leitungen, es ist ja nicht so dass Anschlüsse absichtlich langsamer gemacht werden.

    Mein Vorschlag: Bei der Telekom anrufen und nach kurzfristigen Lösungen fragen.
    Es bietet sich z.B. Magenta Zuhause Hybrid an, vermutlich wäre das aber schon angeboten worden.
    Nächste Anlaufstelle falls der Anbieter keine kurzfristige Lösung anbieten kann, die Bundesnetzagentur.
    Diese kann zumindest mal die Infos aufnehmen dass der Anschluss zu langsam ist u. keine kurzfristige Verbesserung in Sicht ist. Das hilft schonmal Maßnahmen mit Telko-Unternehmen zu koordinieren.

    Der andere Aspekt ist dass nichts im neuen Gesetz steht dass Mehrkosten verboten sind. Kann also sein dass die Leute an den Ausbaukosten beteiligt werden.
     
  8. Psychodad110

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    Ich denke nicht, dass ich Dein Leben als Beispiel nehmen werde.

    Wenn Du meinst, Du musst das so machen, dann ist das sicherlich für Dich in Ordnung, andere haben andere Prioritäten.
     
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  9. ronnster

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    Auf dieser Studie das Gesetz zu beschließen ist der größte Unfug. Wenn selbst die Studie die Realität negiert und hierzu keine Aussage treffen kann wirds Brühe:

    Man beachte Punkt 3.5, Seite 147ff. "3.5 Parallelnutzungsszenarien und Erkenntnisse für die Ableitung von
    Mindestanforderungen für den Internetzugang gemäß § 157 TKG-2021" in dem es heißt:


    Es steht sogar drin, dass das nur auf eine Person gemünzt ist und keine gleichzeitige Nutzung diurch mehere Nutzer. Der Gesetzgeber hätte seinen Standardhaushalt von 4 Personen nehmen müssen und wäre schon bei 40Mbit rausgekommen, ohne das jemand hätte das Gesetz kassieren können.
     
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  10. emtewe

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    Die CAD Homeofficeplätze bei uns übertragen nur die Bilder des Desktop, die Rechner sind in der Firma, die Daten auf einem lokalen Server. Für die Übertragung des Bildsignals dürften 10 MBit/s ausreichen, und der Upload muss ja nur die Bewegung von Maus, 3D Maus und Tastatur liefern.
     
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