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Internet für Gefängnisinsassen als Menschenrecht?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Januar 2017.

  1. Lt_Spock

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    Vollständig lautet Artikel 1:
    Daraus schließe ich unter Berücksichtigung von Artikel 7 & 19, dass man auch für einen Gefängnisinsassen die gleiche Würde und die gleichen Rechte ableiten kann.

    Nicht das ich das gut heiße, aber so steht es geschrieben.
     
  2. orionk53

    orionk53 Guest

    Internet für Häftlinge - ich kann nur sagen, Strafe sieht in meinen Augen anders aus.
     
    Schnirps und madmax25 gefällt das.
  3. anton551

    anton551 Platin Member

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    Was stört dich denn daran, dass ein Strafgefangener in Litauen zu Ausbildungszwecken Zugriff auf das Internet haben möchte. Und weißt du überhaupt, warum er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde?

    Fast scheint es so, dass du den Artikel gar nicht gelesen hast.
     
    körper und grmbl gefällt das.
  4. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Wozu soll ein Verbrecher eine Ausbildung bekommen und dann womöglich auch noch umsonst?
    Wenn der was verbrochen hast, hat er eine Strafe verdient und keine Ausbildung.
    Ansonsten könnte man ja auch sagen, "Na, dann stelle ich halt mal was an, dann bekomme ich meine Ausbildung umsonst!"
     
  5. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Für die Zeit nach dem Knast? Damit er nicht über kurz oder lang wieder dort landet?
     
    körper gefällt das.
  6. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Die Ausbildung kann er auch nach dem Knast machen und sich mit Gelegenheitsjobs durchschlagen.
    Das müssen andere, d.h. "Nicht-Knastis" auch so machen.
     
    Schnirps gefällt das.
  7. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Eine Ausbildung während der Haftstrafe hat bei jungen Insassen schon Sinn,
    aber die Notwendigkeit von Internet erschliesst sich mit nicht.

    Selbst ein Fernstudium ist mWn auch auf postalischem Weg möglich,
    für die Prüfungen kann man auch mal begleiteten Freigang gewähren.

    Sofern sichergestellt ist, das der Internetzugang nur für "legale" Aktivitäten
    genutzt ist....
     
  8. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Nein, hat es nicht.
    Das ist eine Bevorzugung gegenüber Nicht-Knackis.
    Und komme mir keiner von wegen, "Nach dem Knast findet der keinen Job mehr."
    Das hätte er sich gefälligst vor seinem Verbrechen überlegen sollen. Basta!
     
  9. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Wenn Internetzugang zum Menschenrecht erklärt wird,
    was passiert dann mit den internetlosen Flecken auf der Landkarte!?

    Ist denn Zugang zu Elektrizität überhaupt ein Menschenrecht?
     
  10. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Etwas makaber ausgedrückt: Für Mörder, ja! :p:sneaky: