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Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von pushed, 18. April 2014.

  1. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Nö. Nicht zwingend. Ggfl. muss man das Geld erst einklagen oder die Forderung mit deutlichen Abschlägen verkaufen. Für seriöse Unternehmen kann das kein Geschäftsmodell sein und bei allem Mist der bei Sky passiert (auch bei mir und auch wenn die Fehlerkette manchmal nicht abreissen will) sehe ich Sky als seriöses Unternehmen an.
     
  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Ich denke, Du liegst falsch!

    In der Regel werden Forderungen an das Inkasso Unternehmen abgetreten ... das bedeutet: Die Forderungen werden verkauft!

    Beispiel: Du schuldest mir 1.000,- Euro und zahlst nicht, dann kann ich diese Forderung für vielleicht 350,- bis 400,- Euro an ein Inkasso Unternehmen verkaufen ... die zahlen mir direkt diesen Betrag und das war es dann. Sollte das Inkasso Unternehmen die 1.000,- Euro + xyz Euro von Dir eintreiben, gut für das Unternehmen. Ich bekomme davon nichts mehr.

    Sollte das Unternehmen bei Dir nichts eintreiben können (weil Du zum Beispiel insolvent bist), ist das das Risiko der Firma ... und ich habe das Geld, welches ich beim Verkauf der Ansprüche erhalten habe.

    Wenn die Forderung komplett unberechtigt ist, wird im Zweifel die Abtretung unwirksam und der Vertrag wird rückabgewickelt ... das ist umständlich und mit Arbeit und Kosten verbunden ... und kaum von Sky bzw. dem Inkasso Service absichtlich betrieben ...
     
  3. Beetle

    Beetle Senior Member

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    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Eine drollige Logik, denn wie egal kann es einem Kunden sein, wenn Sky seine Logistik nicht im Griff hat?

    Soll sich ein Kunde bei Sky bedanken, wenn es ausnahmsweise mal einwandfrei funktioniert?

    Wenn Sky der Meinung ist, Leihreceiver kreuz und quer durch die Gegend zu schicken, dann kann ich als Kunde auch erwarten, dass sie sich auch dann Gedanken über ihren logistischen Kirmes machen, wenn es einmal ein paar Receiver mehr sind, die zu verwalten wären.

    In welcher Welt leben wir denn, wenn man einen normalen und selbstvertändlichen Vorgang bejubeln muss, sollte es ausnahmsweise einmal so funktionieren, wie es eigentlich geplant war?
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Das muss niemand. Das muss selbstverständlich sein. Die Antwort von Roter Blitz bezog sich aber auf die Unterstellung, Sky würde das geplant und vorsätzlich machen, um Zusatzeinnahmen zu generieren. Und dem ist ja nun nicht so.
    Sky ist einfach so unorganisiert, das solche Fälle vorkommen. Und auch bei mehr als nur Einzelfällen.
     
  5. GitcheGumme

    GitcheGumme Talk-König

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    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Wer will denn so einen Elektronikschrott abzwacken`Der dient ja nicht mal als Elektronikersatzteillager.

    Sky schickt dir 2 Mahnschreiben (1 Erinnerung), erst dann geht das ganze an ein IKB. Das ist auch so gesetzlich verankert.

    Außerdem steht in den AGBs, daß man automatisch mit Vertragsende in Inkasso kommt und somit verpflichtet ist ein leihgerät auf eigene Kosten und eigene Verantwortung zurückzusenden. Sky muß dich eigentlich gar nicht daran erinnern.
     
  6. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Sorry, das ist schlicht falsch! Theoretisch muss man gar keine Mahnung schicken ...
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Korrekt. Und in den AGB steht auch nichts von Inkasso. Wäre auch belanglos für die AGB, mit welchem "Medium" Sky seine Forderungen betreibt.
     
  8. GitcheGumme

    GitcheGumme Talk-König

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    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Richtig, es gibt aber trotzdem ein außergerichtliches Mahnverfahren und das besteht nun mal aus Erinnerung und Mahnung.

    Inkasso darf dabei auch nicht als Inkasso im wörtlichen Sinne verstanden werden, sondern als Synonym für den Eintritt in das außergerichtliche Mahnverfahren.
     
  9. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Sorry, ich fürchte, Du bringst hier einige Dinge durcheinander ... um es ganz klar und deutlich zu sagen:

    Wenn ich Dir eine Rechnung zukommen lasse und ein Zahlungsziel angegeben ist (auch Fälligkeit genannt), tritt der vom Gesetzgeber genannte Verzug automatisch in Kraft und es bedarf keiner Mahnung! Wenn ich will, kann ich ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung direkt meine Forderung eintreiben lassen oder einen Mahnbescheid erwirken.

    Die Ausnahme sind Rwchnungen ohne Zahlungsziel bzw. Fälligkeitsdatum!

    Bei Dauerschuldverhältnissen tritt der Verzug automatisch in Kraft.


    Bei dem Receiver kann man das jetzt so sehen: Einerseits ist den den AGB klar geregelt, bis wann die Rücksendung zu erfolgen hat, folglich die Fälligkeit eintritt ... auf der anderen Seite könnte man hinterfragen, ob direkt eine von Sky einseitig bestimmte und im Vorweg nicht bekannte Summe eingetrieben werden kann oder nur der Receiver zzgl. Summe xy für den Aufwand ...
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Inkassoforderung wegen Sky-Receiver

    Schlichtweg: Komplett falsch.