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Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von yaso, 30. Dezember 2005.

  1. snnt

    snnt Junior Member

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    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

    so, nun noch mein schmarn dazu.....

    1. die AUTOMATISCHE 30 Tage Regelung gilt nur bei B2B - Ausnahme bei B2C siehe oben
    2. hier gibt und gab es keine Rechnung
    zu dem Vertragsklauselargument..... es ist wohl richtig das dies so drin steht, aber es ist m.W. (hab jetzt keinen Vertrag hier) nicht die Vertragsstrafe als Alternative angegeben. Sprich es steht nicht drin, Karte zurück oder 35 Euro bezahlen. Ergo muss bei versehentlichem Verlust oder absicht erstmals aufgefordert werden die 35 Euro zu bezahlen.
    3. Das Argument - der Empfänger trägt das Risiko des Briefversandes - kann ich nicht teilen.
    Wäre ja auch nicht schlecht, ist die Karte auf dem Postweg zu Premiere verloren gegangen und die müssten den Nachweis führen = absolut unmöglich. Nein, der Absender hat im Zweifelsfall den Nachweis zu führen. Es gibt allenfalls bei Behörden einen - glaubens Bonus - (leider), wobei die meiste wichtige Post eh als Einschreiben zugestellt wird. Hier spielt es keine Rolle ob die angenommen bzw. abgeholt wird, sie gilt als zugestellt sobald der Postbote die Info vermerkt.
    4. sind die Inkassokosten überhöht (das übliche Spiel), dazu gibt es auch diverse Rechtssprechungen.


    Ich würd die 35 Euro (oder 40 Euro für die üblichen +5 Euro Mahngebühren) bezahlen, den Rest soll sich das Inkassounternhemen einklagen. Das wird nicht passieren, allenfalls wird es noch ein paar Einschüchterungsbriefe hageln...... nicht drum kümmern, wer auf Nummer sicher gehen will kann ja einen Widerspruch schreiben.
    Das ist kein genereller Tip, bei höheren Summen ist das was anderes, da kann es auch schnell einen Schufa Eintrag hageln. Dann also Widerspruch gegen die Inkassokosten einlegen gegebenfalls auch gegen die restlichen Kosten.


    viel Spass,
    mfg & guten Rutsch
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Dezember 2005
  2. yaso

    yaso Neuling

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    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

    Erstmal danke für die schnellen und zahlreichen Antworten!

    Es scheint ja durchaus unterschiedliche Meinungen zu dem Thema zu geben...

    Habe gerade nochmal bei Premiere angerufen - die Frau an der Hotline wusste erst ziemlich wenig und hat deswegen nochmal bei der "Fachabteilung" rückgefragt. Ergebnis: Nach ihrer Meinung ist die fehlende Mahnung irrelevant - vielmehr sei schon in den AGB auf die Folgen einer Nichtrücksendung hingewiesen worden. Auf meinen Hinweis, dass dort nicht von Inkassokosten oder anderen Folgen die Rede ist wusste sie nichts zu sagen.

    Bin also leider noch immer etwas ratlos - auch wenn es mir doch so scheint, dass diese Inkassogebühren wohl eher unbegründet sind.
    Wenn also von euch niemand wer was weiß, werde ich wahrscheinlich doch die gesamten 75 Euro überweisen. Denn wegen 40 Euro einen Rechtsstreit anzufangen lohnt sich dann doch nicht...

    Trotzdem vielen dank für alle bisherigen Antworten!
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

    wieso schickst du die karte nicht einfach zurück sagst das dem inkasso unternehmen und wartest auf eine neue rechnung?
     
  4. det56

    det56 Junior Member

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    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

    Ich habe meine Smartcard nach über einem Jahr auch nicht zurückgeschickt. Es kam keine Mahnung. Habe jetzt ein neues Abo, und eine neue Smartcard bekommen. Ich glaube, ich schicke die alte dann doch noch zurück.
     
  5. det56

    det56 Junior Member

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    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

    Auch bei kleineren Beträgen kann es schon einen gerichtlichen Mahnbescheid geben. Hier dann aber Einspruch erhoben werten und dann abwarten. Dann muß die Gegenseite klagen.
     
  6. snnt

    snnt Junior Member

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    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung


    wo steht da was anderes??

    nur wird sich das Inkassounternhemen hüten, gegen die fehlenden 40-35 Euro ein Rechtsstreit zu beginnen, da nach allgemeiner Rechtssprechungen 35 oder 40 Euro als deutlich überhöht anzusehen sind. Ergo würden sie vielleicht 5-10 Euro zugesprochen bekommen, dürften dann allerdings auch die anteiligen Prozesskosten übernehmen, das wäre mehr als ein Minusgeschäft.

    Deswegen habe ich auch geschrieben, wer auf Nummer sicher gehen möchte zahlt die 35 Euro für die Karte plus 5 Euro Mahngebühren (denn das ist die übliche Gebühr) und fertig ist die Sache. Wer stur ist, zahlt 35 Euro, da dürfte zu 99% auch nichts passieren.

    Im übrigen habe ich auch so ein nettes Schreiben "bekommen", nur leider an eine falsche Adresse (meine Eltern - > keine Ahnung woher die die Adresse hatten, habe da nie gewohnt und Premiere hat die Adresse auch nicht von mir bekommen) und zu gutem Schluss hatte ich die Karte auch schon VORHER zurückgesand (selbstverständlich per Einschreiben). Hatte mich eigentlich auf eine Klage gefreut, nach 3-4 Anschreiben kam aber nichts mehr :eek:)

    Wie geschrieben, die Ängstlichen sollten 40 Euro bezahlen und gut ist.

    MFG
    Guten Rutsch
     
  7. baschemik

    baschemik Junior Member

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    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

    Also, erstmal muß Premiere belegen, dass der Wert der Smartcard tatsächsächlich so hoch ist bzw. überhaupt einen Wert an sich darstellt (dies müßte ggfls. über einen Gutachter erfolgen. Die Kosten für den Inkassodienst sind nicht erstattungsfähig (muß nicht bezahlt werden).

    Zweitens muss Premiere beweisen, dass eine Mahnung erfolgt ist.

    Und drittens: wer beweist denn, dass die Smartcard nicht zurückgeschickt worden ist?

    In einem ähnlichen Fall hat das Gericht zu meinen Gunsten entschieden und festgestellt, dass Premiere rechtswidrig gehandelt hat (!!! - übrigens auch unter Nichtbeachtung seiner eigenen AGB). Weder das Inkassounternehmen noch der dann von Premiere eingeschaltete Anwalt hatte auch nur einen Hauch einer Information was wirklich vorgegangen ist.

    InfoScore betreibt sein Inkassomanagement automatisiert und man versucht Kunden (nicht nur von Premiere sondern z. Bsp. auch von der Telekom) einzuschüchtern.

    Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Die Chancen (auch ohne Rechtsschutzversicherung) die merkwürdigen Forderungen von Premiere (die versuchen wirklich auch illegal Gelder einzutreiben - die müssen es sehr nötig haben) abzuwehren, sind nicht gering (wie aber immer: auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand).

    Im abgelaufenen Jahr 2005 gab es aus meiner Sicht 2 wirklich sehr gute Nachrichten zum Thema Premiere:

    1. Die Bundesliagrechte sind nicht an Premiere gegangen.
    2. Das - rechtsgültige - Urteil des AG Wennigsen vom 20.12.2005

    Für 2006 wünsche ich mir, das dieses kundenunfreundliche Unternehmen endlich vom Markt verschwindet und durch ein serviceorientiertes ersetzt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Januar 2006
  8. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

    Da würde mich gerade mal interessieren, um was es in deinem Fall vor dem Amtsgericht ging ...
     
  9. james_blond

    james_blond Junior Member

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    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

    Inkassounternehmen bewegen sich sowieso rechtlich in der Grauzone, viel wird mit Einschüchterung gearbeitet und teilweise sogar mit überhöhten Inkassogebühren - leider setzen sich da nur Leute zur Wehr die sich etwas auskennen.

    Man muss nicht alles wiederspruchslos hinnehmen, manche Leute glauben ja die haben die gleichen Rechte wie ein Gerichtsvollzieher.


    Im abgelaufenen Jahr 2005 gab es aus meiner Sicht 2 wirklich sehr gute Nachrichten zum Thema Premiere:

    1. Die Bundesliagrechte sind nicht an Premiere gegangen.
    2. Das - rechtsgültige - Urteil des AG Wennigsen vom 20.12.2005

    Für 2006 wünsche ich mir, das dieses kundenunfreundliche Unternehmen endlich vom Markt verschwindet und durch ein serviceorientiertes ersetzt wird.




    Sehr richtig - vor allem die Inkasso Nummer ist wirklich unschlagbar, so ein Geschiss um diese popeligen Karten machen, wenn ich ein wirklich sicheres System habe ist es egal was mit den Karten passiert.

    Die beste Sicherung gegen Schwarzseher sind vernünftige Abopreise, hier schiesst sich Premiere aber selber ins Knie.

    Der nächste Schritt zur Besserung:

    Kofler und die gesamte Marketing Abteilung entlassen - die Inkassopauschalen für Infoscore halbieren und Premiere komplett für 20 Euro monatlich anbieten.

    So gibt es jede Menge Abonennten und nicht nur Schnäppchenjäger die im Internet über verschlungene Pfaden irgend welche dubiosen Gutscheine finden.

    Ich bin mir sicher dass die Abozahlen dramatisch für diesen Preis steigen würden, die Kosten könnte man jetzt locker auffangen - man muss ja nicht für diese Bundesligarechte etliche Millionen verpulvern, die eh bloss ein geringer Teil von Abonnenten wichtig findet.
     
  10. baschemik

    baschemik Junior Member

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    AW: Inkassoforderung obwohl keine Mahnung

    Ich habe wegen der erhöhten Abo-Beträge (Frühjahr 2004) mit Hinweis auf mein Sonderkündigungsrecht in den Premiere-AGB´s gekündigt. Dies wollte Premiere nicht zur Kenntnis nehmen. Mehrfach hat man die erhöhten Beträge abgebucht (habe ich zweimal zurückgeholt und dann Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gestellt. Es hörte dann schlagartig auf!).

    Ich habe - und dies ist mein gut gemeinter Rat aus Erfahrung (gerdae mit Premiere) - alle Willenebekundungen meinerseits und Telefonate mit Premieremitarbeitern per Fax bzw. Email schriftlich bestätigt, so dass mein Anwalt vor Gericht die Klageforderung von Premiere genüßlich abwehren konnte und sogar noch mit einer Klageerwiderung Erfolg hatte.

    Die Aktionäre von Premiere sollten sich jetzt schon einmal Gedanken machen, ob sie den Vorstand in Regreß nehmen können auf Grund der vielen Fehlleistungen.

    Verbraucherschutzverbände sollten einmal prüfen, ob sie mit einer Sammelklage gegen die Geschäftspraktiken von Premiere Erfolg haben.

    Die zuständige Staatsanwaltschaft in München sollte endlich einmal prüfen, ob nicht der Strafstatsbestand des bandenmäßigen Betruges vorliegt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Januar 2006