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Inkasso-Forderung von Premiere

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von TErtl, 1. Juli 2004.

  1. Stefan Wagner

    Stefan Wagner Junior Member

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Also AGB hin, Erinnerungsschreiben her. Ich frag mich echt, wo wir hier leben. Wer hier behauptet, er wüsste nicht, dass er die Karte zurücksenden müsse, lügt oder ist ein wenig kurz im Kopf.

    Über die sture Haltung "Ich behalte sie, weil blabla" ist doch albern. Ein Anruf bei Premiere mit der Frage, was man tun müsse, wenn man die Karte (wg. D-Box I) behalten wolle, hätte die Sache geklärt.

    Gag
     
  3. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Also ich muss mal sagen, für die Leute die sich ärgern nen Inkasso schreiben bekommen zu haben obwohl sie die Karte zurückgeschickt haben kann ich verstehen. Weil es ist schon ärgerlich nen schreiben zu bekommen obwohl man die Karte zurückgeschickt hat, diese aber von Premiere noch nicht abgeholt wurde. Sowas Passiert halt, überschneidungen gibt es da immer mal.(bei Premiere auch nicht öfters als bei der T-Com oder sonst wem)

    Nicht verstehen kann ich digitalreciver24. Denn ihm war klar das er die Karte zurücksenden soll und er hat es nicht gemacht. Egal ob er nun noch ne erste Mahnung bekommen hat oder nicht. Tatsache ist das die Karte eigentum von Nagravision ist und man die Karte nach Ablauf des Abos an Premiere zurücksenden soll. Wenn ich weiß das meine D-Box1 nur mit einer Karte funktioniert kann ich doch mal ne Mail/Brief oder bei Premiere Anrufen um zu Fragen was ich machen soll. Oder ganz intelligent: Ich schau hier im forum nach. Irgendwo steht nämlich, das man ne Blindkarte bekommt damit der Reciver noch ohne Probleme Funktioniert.... aber das is ja zu viel verlangt... das man mal mitdenkt.
     
  4. wollik

    wollik Silber Member

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Hmm,

    wegen zurückschicken müssen:
    Wenn Premiere eine Rechnung schickt für den Fall, daß die Karte nicht zurückgeschickt wird, dann ist doch klar, daß bei Überweisung alles vom Tisch ist, oder?

    Ich habe mir auch schon überlegt, die Karte "auszulösen". Wenn man den ganzen ärger und die Kosten bei den Mißverständnissen sieht...

    wollik
     
  5. Stefan Wagner

    Stefan Wagner Junior Member

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Hätte ich sicherlich auch getan, wenn die mir nicht geschrieben hätten, dass sie den Betrag von meinem Konto abbuchen!
     
  6. tommie

    tommie Junior Member

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Hi,

    Was für Dich hier eine Tatsache ist, ist weiter oben schon widerlegt worden.
    Es gibt nämlich AGBs, in denen ausdrücklich steht, daß man die Karte so lange behalten darf, wie man digitale Signale empfängt.
    Das war zu Zeiten der DBox1 so, weil man mit der Box (fast) nichts mehr anfangen kann, sobald man keine Karte mehr hat.
    Auf die Aufforderung, mir eine Dummykarte zuzuschicken, hat PREMIERE seit 3 Monaten und mehreren Anrufen noch nicht reagiert. Wenn ich meine 2. Karte vom anderen Abo zurückschicke, kann ich die von PREMIERE erworbenen Receiver nicht mehr nutzen, was rechtlich nicht haltbar ist, denn wenn ich etwas erwerbe, muss ich das volle Nutzungsrecht an dem Gerät haben und behalten, denn die Nutzung des Receivers ist nicht an ein Abo gebunden.

    Ich könnte natürlich auch noch die alte BC-Karte nutzen.

    Nur - wäre das nicht illegal, weil ich die doch vernichten musste??? :eek: ...


    Tommie
     
  7. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Du begehst hier einen entscheidenden Irrtum. Die 35 Tacken sind als Schadensersatz für die Zurückbehaltung der Karte und nicht als Kaufpreis zu werten, die Premiere höchstwahrscheinlich an den einzigen Eigentümer weitergibt. Nagravision SA hat das alleinige Eigentumsrecht an der Karte und bleibt auch weiterhin deren Eigentümer, weil trotz einer Schadensersatzleistung deinerseits, kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Dazu bedarf es einer beiderseitigen Willenserklärung. Das ist aber seitens Premiere und Nagravision SA nicht der Fall.

    Ungeachtet dessen finde ich es schon sehr bedenklich, wie verkommen doch hier einige in ihren Moralvorstellungen mittlerweile sind.

    Keine Achtung vor den Eigentumsrechten anderer, aber selber wegen jedem Fliegenfurz g r o ß k o t z i g prozessieren. Da ist Freund Ziggy eines der herausragensten Beispiele. ;)

    Der Verkuender
     
  8. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Ähm jeder hat doch eine neue Karte bekommen oder !? Und da steht unmissverständlich drauf :
    Diese Karte ist eigentum von NagravisionSA. Besitz und Nutzung sind nur in Verbindung mit einem Laufenden Premiere Abonnement zulässig. Jeder Mißbrauch wird rechtlich verfolgt. Bei Defekt der Karte oder Beendigung des Abonnements bitte die Karte an Premiere zurücksenden.

    Damit ist erstmal belegt das die Karte nicht eigentum des Vertragspartners ist sondern von Nagravision. Und die wollen die Karte nun mal zurück haben. Was mit Alten BC Karten passiert is ja egal. Tatsache ist das die Karte nicht mein eigentum ist !
     
  9. Stefan Wagner

    Stefan Wagner Junior Member

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Auszug § 281 BGB:
    (4) Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.

    -> Schadenersatzforderung ist eingegenagen. Demnach muss die Karte nicht mehr zurückgeschcikt werden.

    Auszug § 286 BGB:
    (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

    -> Auf der Rechnung steht keine Hinweis darauf. Und selbst wenn, wären 30 Tage nach Fälligkeit nicht gleichbedeutend mit vor Rechnungsstellung.

    Weiterhin halte ich es für sehr bedenklich, dass Premiere Kundendaten verkauft. Die Forderung zu verkaufen ist legitim, aber bitte nicht VOR der Fälligkeit, wie es wohl bei einigen Betroffenen geschehen ist.

    Ich akzeptiere die Schadenersatzvorderung. Meine Schusseligkeit, dass ich das verpennt habe. Aber über 100% 'Mahngebühren', noch dazu bei so einer unklaren Rechnungsstellung (wird abgebucht; hätten Sie überweisen können; was denn nun?) sind völlig überzogen.
     
  10. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    @Stefan Wagner

    Du solltest das BGB nicht nur zitieren, sondern auch interpretieren können. Dann wüßtest du nämlich, daß du an einer unrechtmäßig erworbenen Sache, in diesem Fall die vorsätzlich unterschlagene Premiere Karte, kein Eigentumsrecht erlangen kannst.

    Der § 281 BGB Abs. 4 hat mit dem Tatbestand der vorsätzlichen Unterschlagung fremden Eigentums, herzlich wenig zu tun. Nur darum geht es hier.

    Oder glaubst du ernsthaft, daß das BGB sowas auch noch legitimiert? Wenn ja, dann kannst du ja mal versuchen "deine" Premierekarte über Ebay zu vertickern. ;)

    Wenn Premiere oder Nagravision SA nach der Zahlung der 35 Euro auf eine Zurücksendung der Smartcard verzichten, heißt das noch lange nicht, daß sie auch danach in dein Eigentum übergeht.

    Dazu bedarf es eines verbindlichen Rechtsgeschäftes in beiderseitigem Einvernehmen, was jedoch mit der Schadensersatzleistung keinesfalls gegeben ist.

    Eine Schadensersatzleistung dient, wie der Name schon sagt, als Ersatz für einen entstandenen Schaden und nicht der Änderung irgendwelcher Eigentumsverhältnisse.

    Der Verkuender
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2004