1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Inkasso-Forderung von Premiere

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von TErtl, 1. Juli 2004.

  1. abraxas71

    abraxas71 Junior Member

    Registriert seit:
    15. Juni 2005
    Beiträge:
    116
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere


    Naja.. am besten wäre natürlich gewesen es wäre garnicht erst zu Infoscore gegangen. Aber nun ja... nun ist es passiert. Die 35 Euro wirst Du auf jeden Fall zahlen dürfen und wahrscheinlich auch die Inkassogebühren. Die Sc ist unbrauchbar und kann nicht mehr genutzt werden. In dEr Regel verschickt Premiere auch ein Schreiben bevor der Inkassohammer kommt... das scheinst Du ja bekommen zu haben.. dann hätte icha ber dann auch mal reagiert. Die SC ist m.E. nicht Bestandteil des Vertrages sondern wird Dir nur fürdie Vertragsdauer leihweise zur Verfügung gestellt. Daher ist sie nach Beendigung des Vertrages auch rechtzeitig zurück zusenden. Ich hätte auch knapp 2 Euro investiert und hätte keinen Ärger riskiert. Aber shit happens
     
  2. Wonko2k

    Wonko2k Silber Member

    Registriert seit:
    18. Januar 2005
    Beiträge:
    541
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Das habe ich mich auch gerade gefragt. Naja die Rechtsauffassung ist immer relativ. :D

    Grüße

    Wonko
     
  3. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

    Registriert seit:
    29. August 2004
    Beiträge:
    473
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Wenn man das liest, sträuben sich einem die Haare.

    Inkasso-Gebühren sind selbstverständlich erst einmal nicht zu zahlen. Bitte sauber unterscheiden zwischen Inkasso-, Mahn-, und Rechtsanwaltsgebühren.

    Auch hier hilft der Blick ins Gesetz wie so oft. Entscheidende Norm ist § 286 BGB für den Verzug. Als Verbraucher kommt man spätestens 30 Tage nach Rechnungstellung in Verzug (Rechnungstellung hier für die nicht versandte Karte).

    Die Kosten für das den Verzugseintritt begründende (erste) Mahnschreiben stellen keinen ersatzfähigen Schaden dar,anders dagegen idR für eine Erinnerungsmahnung, sofern diese im Einzelfall als sachdienlich anzusehen ist. Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf die Kosten eines nach Verzugseintritts beauftragten Rechtsanwalts, da seine Einschaltung adäquat ursächlich ist, um die offene Forderung geltend machen zu können.

    Die Kosten eines mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassobüros stellen nach hM grds. einen erstattungsfähigen Verzugsschaden dar. Jedoch dürfen diese Kosten nicht die bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten übersteigen, weil in Anbetracht der Vielzahl der (zum Inkasso bereiten und hierfür zumindest genauso befähigten) Anwälte die durch Einschaltung einer anderen Stelle entstehenden Mehrkosten zur Rechtsverfolgung nicht sachdienlich gewesen sind.Wird nach erfolgloser Tätigkeit des Inkassobüros die Forderung gerichtlich geltend gemacht und hiermit ein Rechtsanwalt beauftragt, können nur die Anwaltskosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn der Gläubiger nicht damit rechnen konnte, daß der Schuldner aufgrund der Bemühungen des Inkassobüros die Zahlung verweigern würde. Denn wie auch sonst ist eine Rechtsverfolgung, die doppelte Kosten verursacht, nicht notwendig und als auf eigenes Risiko des Gläubigers anzusehen.

    Damit ein Verbraucher aber überhaupt 30 Tage nach Rechnungstellung in Verzug kommt, so dass diese Kosten erst entstehen, bedarf es eines expliziten Hinweises in der Rechnung auf diese Verzugsfolgen!

    Zusammenfassend:
    Inkassogebühren dürfen nur geltend gemacht werden, wenn Premiere vorher in einem Schreiben, in dem die 35 € für die Smartcard geltend gemacht wurden, auch auf die Verzugsfolgen hinweist. Gleiches gilt für Rechtsanwaltsgebühren. Dabei ist zu beachten, dass RA-Gebühren gesetzlich festgelegt sind für Mahnung und sich am Streitwert bemessen. Inkassogebühren, wie in diesem Fall sind fast genauso hoch, wie die Forderung, was deutlich überteuert ist, aber leider der Inkassorealität in Dtl. entspricht.
     
  4. bernd02

    bernd02 Gold Member

    Registriert seit:
    21. Oktober 2004
    Beiträge:
    1.555
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Gerade wurde wieder vor den dubiosen Geschäftspraktiken von Premiere gewarnt.

    Ein Kunde hat sich in einem Geschäft ein 3 Monate-Schnupperabopaket von Premiere gekauft.
    Er hat dieses Paket fristgerecht gekündigt,erhielt die Kündigungsbestätigung mit dem Hinweis des Zurücksendens der Smartcard nach Aboende.
    Soweit so gut.

    Der Kunde schickte die Smartcard in einen normal frankierten Standardbrief(also kein Einschreiben) an Premiere zurück.
    Was kam nach einiger Zeit?
    Richtig,die 35€ -Forderung für die angeblich nichteingegangene Smartcard.
    Der Kunde hat sich mit Premiere in Verbindung gesetzt,die stellten sich auf stur.
    Dann erhielt der Kunde Post von InfoScore,dann wurden aus 35€ stolze 75€.
    Der Kunde zahlte auch diese Forderung nicht und wanderte damit zu seinem Rechtsanwalt.
    Was kam raus?
    Der Kunde kann diese dubiosen Forderungsschreiben zu den Akten legen und braucht das Geld nicht zu zahlen.
    Denn diese Geschäftspraktik ist sittenwidrig.
    Premiere bzw.InfoScore rechnen damit,den Kunden damit einzuschüchtern bzw. "weich" zu bekommen,so das sie aus Angst diese Forderung zahlen.
    Premiere wurde deswegen schon von den Verbraucherzentralen deswegen abgemahnt.
    Als Premiere Wind bekam,das der obige Fall an die Öffentlichkeit geht,so haben sie die Forderungen zurückgenommen,da sie wissen das das kein Bestand vor Gericht hat.

    Desweiteren hatten sie noch von Fällen aus vergangenen Jahren erinnert:

    -Kunden die bei Preiserhöhungen das Sokü wahrnehmen wollten wurden nicht aus dem Vertrag gelassen
    - aus dem Jahr 2002,wo damit geworben wurde,die ganze Fußball-WM für 30€,haben dabei aber verschwiegen das sich damit ein 24 Monatsabo
    verbindet.

    Und dann haben die Frage gestellt,was erwartet uns 2006 zb. zur Fußball-WM
    von Premiere?

    Gruß Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juli 2005
  5. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

    Registriert seit:
    5. November 2002
    Beiträge:
    7.732
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Ich wurde aus dem Vertrag gelassen und ich glaube nicht, dass bei WM Angebot 24 Monatsabo verschwiegen wurde. Stand 100% im Vertrag.

    Man muss einfach lesen können, dann passiert nicht.
     
  6. casper100

    casper100 Wasserfall

    Registriert seit:
    16. September 2004
    Beiträge:
    7.900
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Sag ich doch, - Säbelgerassel - !!!

    Schreiben von Inkasso-Büro in Ablage " P ", Karte per Einschreiben mit Rückschein an Premiere senden, fertig.
     
  7. offenbach

    offenbach Silber Member

    Registriert seit:
    22. Mai 2004
    Beiträge:
    887
    Zustimmungen:
    911
    Punkte für Erfolge:
    103
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Heute habe ich für ein abgelaufenes Premiere-Abo auch eine Inkasso-Aufforderung von 75,63 € für die Smartcard erhalten. Ich hatte sie jedoch zurückgeschickt, allerdings nich eingeschrieben. Werde nur unter Vorbehalt zahlen und beim Verbraucherschutz nachfragen.
     
  8. DarkToon

    DarkToon Junior Member

    Registriert seit:
    19. April 2004
    Beiträge:
    73
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    18
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Ich hab letztens meine alte Karte zurückgeschickt per Einwurfeinschreiben und in den Brief geschrieben, dass ich ne Bestätigung haben will. Nach ca. 10 Tagen war die Bestätigung von Premiere dann da.
     
  9. zacman

    zacman Senior Member

    Registriert seit:
    11. November 2005
    Beiträge:
    304
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Premiere könnte aber auf die Idee kommen, dass einer Mahnung nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB entbehrlich ist, da die AGB regeln, dass die Smartcard spätestens 2 Wochen nach Vertragsbeendigung zurückzusenden ist.

    EDIT: Sigh, wer wärmt denn 1 Jahr alte Thread wieder auf...
     
  10. kueppers

    kueppers Neuling

    Registriert seit:
    8. April 2005
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Inkasso-Forderung von Premiere

    Ich bekam heute ein Schreiben zur Zahlungsaufforderung von ca. 75 Euro durch ein Inkassounternehmen wegen einer Smardcard, die ich am 7.12.2005 (!) per Einschreiben zurückgeschickt hatte. Den Beleg habe ich vor kurzem dummerweise weggeschmissen. Nach so einer langen Zeit ist da alles in Ordnung, dachte ich. Besitze jetzt nur noch das entsprechende Anschreiben von damals als Alibi. Was nun??