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Information: Viele ausländische Pay-Sender in Deutschland legal zu knacken

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von Hulkman1000, 21. November 2001.

  1. Thomas5

    Thomas5 Guest

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    Die Antwort gibst du gleich selber:

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr><strong>GermanSky schwindelt für dich einen englischen Wohnsitz vor.
    </strong><hr></blockquote>

    Das nennt man gemeinhin Betrug. Und da du das beauftragst, heißt das dann Beihilfe bzw. Anstiftung zum Selbigen.
     
  2. Saviola

    Saviola Foren-Gott

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Hulkman1000:
    Ist es etwa erlaubt was GermanSky hier macht? Ja. Weil Sky nicht klagen kann, wo es gar nicht vorhanden ist. Von daher gibt es keinen Unterschied zwischen GermanSky und Piratenkarte.<hr></blockquote>
    Ne, so einfach ist das nicht.
    Zuerst einmal müßte man die Begriffe "legal" und "erlaubt" genauer definieren. Denn jeder hat eine andere Vorstellung von diesen Begriffen. Für mich ist
    Legal = Kein Verstoss gegen existierende Gesetze, oder anders formuliert: Keine strafrechtliche Verfolgung
    erlaubt: das ist ein total schwammiger Begriff, also lassen wir den mal besser aus dem Spiel
    vetragsgemäß = Kein Verstoss gegen einen abgeschlossenen Vertrag.

    So, mit dieser Terminologie jetzt nochmal zu Deinen Aussagen:
    - "Ist es etwa erlaubt was GermanSky hier macht? Ja."
    --&gt; Genauere Formulierung: Es ist legal, aber nicht vertragsgemäß.

    - "Weil Sky nicht klagen kann, wo es gar nicht vorhanden ist"
    --&gt; Genauere Formulierung: Weil das was GermanSky macht legal ist, kann es zu keiner Anklage kommen. Mit der Tatsache, daß Sky in der BRD nicht vertreten ist, hat das aber nichts zu tun.

    - "Von daher gibt es keinen Unterschied zwischen GermanSky und Piratenkarte"
    --&gt; das ist definitiv falsch.
    --&gt; Germansky: legal aber Vertragsverstoss
    --&gt; Piratenkarte: nicht legal (Verstoss gegen das britische Gesetz; nicht gegen das Deutsche ) aber vertragsgemäß (da kein Vertrag vorhanden)
     
  3. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    Wenn man ein Abo über GermanSky abschliest, verlezt man dir Urheberrechte der Filmfirmen, geschädigt ist dann der Rechteinhaber in D. Weiterhin verstösst man gegen das Jugenschutzgesetz, da die Ausländischen Filme nicht FSk abgennommen sind. Filme die eine FSk-Abnahme haben gelten in D als FSK18 Indiziert, dabei spielt es keine Rolle um was für ein Film es sich handelt. Das dies Probl. bereitet sieht man an den händlern die mit Code 1 DVD gehandelt haben.

    Der Unterschied gegenüber Priratenkarten ist:
    Keine Anzeige wegen Computerbetrug
     
  4. harald.meyer

    harald.meyer Junior Member

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    Das Gucken an sich ist möglicherweise nicht strafbar. Aber guck dir mal die aktuelle Nachricht auf digitv über die PW-Hacker an. Denn wie kommst du denn an eine gehackte Karte? Genau durch Verletzung von Betriebsgeheimnissen. Ob ein Unternehmen seinen Sitz nun in Deutschland oder England hat, ist da unerheblich.
     
  5. Hulkman1000

    Hulkman1000 Junior Member

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    Hier wird defintiv Angst verbreitet.

    Thomas5 erzählt das dies was GermanSky macht ein "Betrug" sei.
    GermanSky ist eine offzielle Firma in Deutschland. Soll heissen: Betrug nur im weitesten Sinne.
    Jedenfalls rechtlich gedeckt. Somit nicht verboten und somit praktizierbar! Was sie auch schon lange Zeit tun.


    Hacker schreibt hier von einem brechen der britischen Gesetze. Bedenkt er jedoch nicht das diese Gesetze für Deutschland nicht gelten. Einzig und allein die Briten müssen sich darum kümmern. Somit ist auch dies nicht verboten und praktizierbar.

    B.Droege schreibt von einem Schaden der Rechteinhaber in Deutschland. Allerdings gibt es kein Gesetz dir mir verbietet ausländische Pay-Programme zu empfangen.
    Weiters nennt er den Jugendschutz - Verletzung des Jugendschutz.
    Dieses Problem fällt für alle Personen weg, diese Volljährig sind.

    Und Harald Meyer schreibt zuguterletzt über die Verhaftungen in Deutschland, aufgrund der illegalen Premiere-Smardcarts samt Decodern.
    Dies ist berechtigt, da es um PremiereWorld gehandelt hat.
    Hätten diese Leute Piratenkarten für SKY erzeugt, wären sie (soweit sie diese nicht nach England ausliefern) frei gekommen. Vielleicht eine Verwaltungssstrafe wegen der hohen Anzahl der Karten, anonsten wäre ihnen (wohl) nichts passiert.
     
  6. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    Damit es niemand falschversteht: Ich finde die Handelseinschränkungen (DVD und PayTV) untragbar. Es würde den europäischen PayTV Markt bestimmt beleben wenn, man frei und ohne Probleme sich sein PayTV aussuchen könnte. Aber Lobbisten der Filmindustrie haben dies bisher erfolgreich verhindert. Seltsam ist das VW verboten wird Reimporte zu verhindern, aber dies bei den Filmstudios legal und sogar unterstützt wird.

    Das Problem ist das Sky UK (nicht der Endkunde)Probleme mit den Rechteinhabern bekommen kann, da sie nicht ausreichend dafür sorgen das Sky nicht im Ausland zu sehen ist. Im schlimsten fall (wenn man beweisen kann das Sky und GermanSky zusammenarbeiten, kann die Filmrechtmafia Sky dazu zwingen die Rechte für D nachzuzahlen.

    Wenn die Hacker Skykarten gemacht hätten, wurden sie nur keinen ärger bekommen, wenn sie die Steuer korrekt gemacht haben, dies ist aber bei den meisten illigalen Gruppen selten der Fall. Al Capone hatte ja auch Probl. mit der Steuer.

    [ 04. Dezember 2001: Beitrag editiert von: b.droege ]</p>
     
  7. harald.meyer

    harald.meyer Junior Member

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr> Hätten diese Leute Piratenkarten für SKY erzeugt, wären sie (soweit sie diese nicht nach England ausliefern) frei gekommen. <hr></blockquote>

    Nein eben nicht. Soweit geht die europäische Einigung dann doch schon. Eine britische Firma wie Sky (je nachdem welche Firma im Endeffekt das Verschlüsselungssystem entwickelt hat) kann selbstverständlich auch in Deutschland gegen einen deutschen Staatsbürger wegen der Verletzung von Betriebsgeheimnissen (nämlich das Erzeugen einer Chipkarte, die das Verschlüsselungsystem aushebelt, wozu ja Interna (woher auch immer...) über das System an sich notwendig sind) Anklage erheben. und man hat mit einer nicht unerhebliche Strafe zu rechnen. Ganz zu schweigen von einem Zivilverfahren, wenn sie einen wirklich mit vielen kopierten Karten erwischen und einem den Handel nachweisen können.
     
  8. Hulkman1000

    Hulkman1000 Junior Member

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    Die Chipkarte wird nicht erzeugt, denn diese sind vorhanden.
    Einzig und allein Daten werden auf diese Chip gebrannt/gespeichert, gleich wie ein Brenner Daten auf eine CD schreibt.

    Wenn deine These stimmen würde, dann wären die CI-Modulhersteller schon längst Klagen ausgesetzt.
    Denn wofür Seca-Module und etc. dienen ist klar, oder?
    Und es gibt meines Wissens in Deutschland keinen Sender der mit Seca-verschlüsselt. Also wäre dann nach deiner These auch der Verkauf von derartigen Modulen in Deutschland untersagt.

    Ist es aber nicht.

    Ich behaupte wenn jemand zb. eine Karte von Canal+ oder SKY zu Hause hat, macht sich dieser nicht strafbar.
    Auch würde eine Klage abgewiesen werden.
    Auch würde sich eine Klage gegen eine Privatperson diese eine Karte zum Privatgebrauch hat nicht lohnen.

    Ich kann nur das Beispiel von Premiere nennen:
    Stellt euch vor ein paar Engländer schauen von England aus Premiere. Sie benützen eine Piratenkarte dafür.
    Erstens kommt niemand drauf.
    Zweitens dürfte es Premiere egal sein.

    Ein Pay-Sender hat per Gesetz vorgeschrieben sein Programm für das Ausland zu verschlüsseln.
    Dies tut er, und somit hat der Sender seine gesetzlichen Auflagen erfüllt. Ob jetzt ein Ausländer über unwege doch das Progamm bezieht interessiert dann den heimischen Sender nicht mehr.

    Gleich spielt es sich mit SKY ab.
     
  9. Thomas5

    Thomas5 Guest

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Hulkman1000]Ich behaupte wenn jemand zb. eine Karte von Canal+ oder SKY zu Hause hat, macht sich dieser nicht strafbar.</strong><hr></blockquote>

    Richtig, WENN er sie denn auf legalem Weg erworben hat.

    Wenn eine deutsche Firma aber für dich und in deinem Auftrag unter Angabe eines falschen Wohnsitzes eine Karte in GB beantragt, machst du dich des Betruges schuldig. Die Firma kann sich nämlich jederzeit darauf berufen, dass sie auf die Richtigkeit der von dir gemachten Angaben vertraut.

    Dazu kommen dann noch zivilrechtliche Ansprüche gegen dich aus dem Vertragsverhältnis mit BSkyB. Dafür gilt ganz klar britisches Recht, da der Vertrag in GB abgeschlossen wurde und somit GB als Rechtssitz festgelegt wurde. Und diese Ansprüche sind sehr wohl in Deutschland durchsetzbar (sonst wären ja keinerlei internationale Geschäfte möglich).

    Du solltest hier nicht blauäugig auf etwas vertrauen, was du mal irgendwo gehört hast, sondern dich ggf. bei einem Fachmann über die Konsequenzen kundig machen.
     
  10. fantaaahstik

    fantaaahstik Junior Member

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    Meine Güte! Was für ein Theater!

    Punkt 1: Die ausländischen Pay-TV sender, die keine Rechte für Deutschland haben, interessiert es überhaupt nicht, ob sich hier eine handvoll Schwarzseher befindet, da diese überhaupt nicht als potentielle Kunden anzusehen sind. Ansonsten könnten Sky etc. doch ganz unproblematisch gegen derartige Anbieter von Smartcards vorgehen, denn diese werden ja ganz offen in Anzeigen diverser Fachmagazine angeboten - im Gegensatz zu PW-Cards! Nach der juristischen Lage gilt immer noch: wo kein Kläger, da kein Beklagter. Von daher halte ich diese etwas hochtrabende Diskussion über strafbares Handeln hier für reichlich übertrieben! Über Legalität und Illegalität kann man wohl streiten, Tatsache ist jedoch, dass es sich hierbei um eine Grauzone handelt. Und jeder wird bereits irgendwann mal, in vielleicht irgendeinem anderen Zusammenhang eine Grauzone ausnutzen... !

    Punkt 2: Personen, die sich über SkyGermany eine SmartCard besorgen, machen sich überhaupt nicht strafbar. Wie will man denen denn nachweisen, dass sie von den komplizierten Vorgängen wussten? Außerdem kann man davon ausgehen, dass Sky sehr wohl weiß, welche Adressen zu SkyGermany gehören, denn einige Abonnenten wird es dort schon geben und nicht alle können eine komplett andere Adresse haben, die auch tatsächlich existiert. Die Post von Sky muss schließlich auch ankommen. Und da Sky den vollen Abobetrag von SkyGermany kassiert, werden diese sich hüten, dagegen vorzugehen. Eventuell ist diese "Gesetzeslücke" für Sky sogar ein recht einträgliches Geschäft. Und solange Sky den Schleier der Unwissenheit über SkyGermany hält, hat wohl keiner etwas zu befürchten... und wenn, dann wohl nur SkyGermany, die im Fall der Fälle bestimmt schnell Konkurs anmelden würde.

    Punkt 3: In der freien Wirtschaft läuft nunmal nicht alles 100% korrekt ab. Und ich glaube kaum, dass man Firmen findet, die deutsche bzw. europäische Gesetzeslücken nicht zu ihrem Vorteil ausnutzen. Warum also nicht auch "Ottonormalverbraucher"?

    Resultat: Ich empfange nichts "schwarz", PW-Abonnent, aber würde mir ein Bekannter eine Smartcard für bspw. den ORF zur Verfügung stellen, hätte ich bestimmt nichts dagegen. Ich bin bestimmt ein ehrlicher Mensch, aber dennoch realistisch. Aber hier scheint es wohl wirklich ne Menge "Weltverbesserer" zu geben.