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Impfverweigerin Eva Herzig verliert Job beim „Steirerkrimi“

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Juni 2021.

  1. Speedy

    Speedy Lexikon

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    stimmt, da gibt es jedes Jahr auch nur einen oder ?
     
  2. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Keine Ahnung
     
  3. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Nein, letztes Jahr gab es vier, einer davon nur für Patienten ü60!



    Und zum Thema "Impfzwang" in bestimmten Berufen und bevor auch hier viel Laienwissen verbreitet wird ... zunächst ein Blick in das neue, wenige Monate alte, Infektionsschutzgesetz, das durchaus einige scharfe Schwerter enthält:

    §23a IfSG:
    „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
    Quelle: § 23a IfSG - Einzelnorm

    Dazu die Einschätzung eines Fachjuristen, der auch die ÄK berät: Impfzwang oder nicht? Darf eine Pflegekraft / MFA ohne ausreichende Impfungen versetzt oder gar entlassen werden? Die Verunsicherung bei Arbeitgebern und Pflegekräften nimmt zu, seit die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit § 23a ergänzte.

    § 23a IfSG bedeutet nicht nur, dass alle Arbeitgeber in Kliniken, Arztpraxen und Pflegediensten ihre Angestellten nach ihren Impfungen befragen dürfen. Die Formulierung „über Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“ beinhaltet auch, ob jemand weiter beschäftigt werden kann – insbesondere, wenn keine freien Stellen für ungeimpfte Mitarbeiter vorhanden sind, auf die der Arbeitgeber sie versetzen kann. Oder wenn der damit verbundene organisatorische bzw. finanzielle Aufwand für den Arbeitgeber unzumutbar ist.

    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) meinte zwar, dass „der Arbeitgeber vom Beschäftigten einen Impfschutz oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die entsprechenden Krankheiten“ verlangen kann. Eine Impfpflicht will die DKG in § 23a IfSG bisher jedoch nicht erkennen, da die Arbeitgeber einen „gewissen Entscheidungsspielraum“ hätten. Das setzt allerdings eine relativ hohe Betriebsgröße voraus, bei der Pflegekräfte in Bürojobs (auch Küchenjobs sind tabu) versetzt werden können. Welcher Pflegedienst und welche Arztpraxis kann das schon?

    Aus § 823 BGB leitet sich eine Schadenersatzpflicht auch für fahrlässige Körperverletzung ab. Durch das Prinzip des Organisationsverschuldens haften Geschäftsleitungen für Gesundheitsschäden, die ihre Mitarbeiter auch fahrlässig verursachen. Arbeitgeber, die ungeimpfte und dadurch ungeeignete Mitarbeiter mit Patienten Kontakt haben lassen, erfüllen die Kriterien des Selektionsverschuldens.

    Während bei Privatpersonen der Eigenschutz im Vordergrund steht, aber auch Dritte geschützt werden sollen, ist bei Pflegekräften der Schutz der anvertrauten Patienten zwingend.

    Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt Impfungen unter anderem „aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung / Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.“

    Die Impfempfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) des RKI gelten quasi als Norm für Gesetzgeber und Gerichte.

    Anmerkung: Die Stiko hat mittlerweile die Impfung empfohlen!
     
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  4. Mark100

    Mark100 Platin Member

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    Ist das Thema nun auch in deutschen Medien angekommen - in Österreich hält man es ja schon seit Wochen auf köcheln... Dann hat die Dame es ja scheinbar geschafft (oder ihre PR Berater) - vielleicht darf sie dann vom österreichischen Regionalkrimi aufsteigen und bekommt eine Rolle im Tatort. Bis vor 1 Monat hat vermutlich kein Mensch mit den Namen irgendetwas anfangen können.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Sicher? :D
     
  6. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Hm, hast Du denn nicht den ganzen Thread verfolgt? Hättest Du das, dann wäre Dir aufgefallen, was ich damit meine. Das weiß ich übrigens alles und bin beim Thema Corona doch immer auf Deiner Seite gewesen. Ich hatte das Zitat mit Absicht weggelassen, da mich die Person auf die Igno gesetzt hat.
     
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  7. achwas

    achwas Talk-König

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    Ich bin mit astraceneca geimpft aber auch nur weil ich wieder leben will. Grippe Impfungen mache ich nicht. Hatte bei der ersten Impfung mittags geimpft gegen 18 Uhr ging es an mit Schüttelfrost. Nachts mit Kopfschmerzen weiter bis zum nächsten Tag nachmittags malad gewesen. Zweitimpfung steht auch schon der Termin fest. Ich bin eigentlich gegen alles nötige in Deutschland geimpft. Aber auch dies ist jedem selbt überlassen. In indien haben sie an den Buddha geglaubt jetzt verrecken sie auf der Straße.
     
  8. Gretchen M.

    Gretchen M. Junior Member

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    Wieso kann man die Schauspielerin nicht vor Drehbeginn einfach testen ? Auch als Geimpfter sollst Du Maske tragen und Abstand halten, ergo beißt sich doch der Hund in den eigenen Schwanz. Was ist mit Genesenen? Sind die nach 6 Monaten wieder Superspreader?
    Aber wichtig, daß jeder diese Plörre Indus hat.
     
  9. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Meine Frau ist zweimal mit AZ geimpft. Sie hatte keinerlei Nebenwirkungen.
     
  10. achwas

    achwas Talk-König

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    Mein Arbeitskollege seine Frau hat sich sogar übergeben müssen drei Tage flach gelegen.