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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Deiner Meinung nach. Juristen sehen das offensichtlich anders. Woher weißt Du, dass alle anderen Mittel ausgeschöpft waren? Ohne Akteneinsicht halte ich das für eine sehr gewagte Aussage.
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Das sehe ich leider etwas anders. Angenommen, der Gutachter kommt zu der Entscheidung, dass vom Täter keine Gefahr (mehr) ausgeht und der Täter wird daraufhin auf freien Fuß gesetzt. Danach begeht dieser wieder eine Tat. Dann kann doch der Gutachter sagen, "Tut mir Leid, ich habe nur meine Meinung gesagt. Das Urteil, aufgrund dessen der Täter auf freien Fuß kam, habe ich weder verfasst noch unterschrieben. Das war der Richter."

    Somit liegt der "Schwarze Peter" immer beim Richter. Richtet er sich nämlich mit seinem Urteil nicht nach dem Gutachten und der Täter bleibt in Haft, dann liefert der Richter dem Verteidiger damit eine Steilvorlage für ein neues Verfahren. Insofern hat es der Gutachter eigentlich leicht. Im einen Fall kann er sich auf die Schulter klopfen, im anderen Fall seine Hände in Unschuld waschen.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Die Gutachter geben immer nur Wahrscheinlichkeiten an, meist nicht als Zahl, sondern verbal. Das ist ja das Problem. Es liegt dann im Ermessen eines Richters zu sagen, wenn die Rückfallwahrscheinlichkeit geringe genug ist lassen wir ihn wieder frei.

    Der Gutachter kann also sagen er habe das nie ausgeschlossen, und für den Richter ist es halt das Restrisiko. Aber nochmal, wie erklärt man das einem Betroffenen? :(
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2011
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Ja, leider! Da wird das Wohl des Täters fast immer höher eingeschätzt wie dessen Opfer.
    Na dann mach mal einen Vorschlag was man stattdessen machen kann wenn die Zeit knapp wird?!
    Gut man hätte auch einfach abwarten können. Irgendwann melden sich dann die Nachbarn wenn der Leichengeruch aus dem Versteck kommt.:rolleyes:
     
  5. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Die unschuldig gefolterten sind für einige hier anscheint nur Kollateralschäden. :eek:
    Hofft lieber das ihr nicht in diese Situation kommt. :eek:
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Er war zu dem Zeitpunkt nicht der Täter, sondern nur der Tatverdächtige.

    Direkte Frage an dich: Wo ist für dich die Grenze? Darf man jeden Tatverdächtigen foltern, wenn man vermutet, dass er über Wissen verfügt, das ein Menschenleben retten könnte?

    Also z.B. auch dich, wenn man dich verdächtigt, ein solches Verbrechen begangen zu haben?

    Wie weit darf dann diese Folter gehen? Wie viele Knochen soll man dir brechen dürfen, bis man schließlich einsieht, dass du nichts weißt?
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Allerdings war er zuvor bei der Lösegeldübergabe geschnappt worden, er hatte also zu dem Zeitpunkt schon umfassendes Täterwissen gezeigt. Natürlich war er noch nicht verurteilt, aber die besonderen Umstände waren doch ziemlich deutlich.

    Mal eine andere Frage: Wie hätte sich die ganze Diskussion wohl entwickelt, wenn durch die Androhung von Gewalt das Kind tatsächlich hätte gerettet werden können?
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Hatte ich bereits geschrieben: Es hätten theoretisch auch mehrere Täter sein können und er eben "nur" der Geldabholer.

    Deshalb die Frage an Gorcon, wo man die Grenze ziehen sollte.

    Ich glaube nicht, dass das etwas geändert hätte. Denn die durch und durch guten Motive Daschners waren auch so erkennbar. Seinen Mut zu diesem Schritt rechne ich ihm persönlich hoch an.
    Nicht ohne Grund ist er zu einer äußerst milden Strafe verurteilt worden.
     
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Na dann komme ich auch mal mit hätte wenn. :eek:
    Hätte das Kind noch gelebt, hätte der Täter auch so geplaudert um seine Strafe zu mildern.
    So war das Kind tot und ohne Leiche ist es für die Staatsanwaltschaft schwieriger vor Gericht. :eek:
     
  10. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Das ist schlicht und ergreifend Blödsinn. Es bestand zu diesem Zeitpunkt durchaus noch die Möglichkeit den Jungen lebend zu finden bzw. daß er sich in einer absolut lebensbedrohlichen Situation befindet. Gefahr in Verzug, sagt dir das was?

    Insofern ist die Androhung von Gewalt ein probates Mittel gewesen Gäfgen zur Mitarbeit zu bewegen. Auch wenn die Jusitz hier anders entschieden hat, werden diese Entscheidungen bzw. Fehlurteile nicht richtiger.

    Was ist mit dem Opfer? Was ist mit den Angehörigen? Können diese [zensiert] Juristen die solchen Müll ausbrüten überhaupt noch ruhig schlafen? Sind das mittlerweile Götter in einer Robe? Da ging es um das Leben eines unschuldigen Kindes, das sein Leben noch vor sich hatte und hier kackt man sich wegen des Wohlbefinden eines Gewaltverbrechers ins Hemd.

    Wenn § 34 StGB angeblich hier nicht Anwendung finden darf, wann denn dann?