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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Wo ist Gäfgen bitteschön ein Opfer? Oh ja ich weiß, der dumme Junge war so böse, der hat ihn bestimmt gezwungen ihn umzubringen. Er konnte nicht anders. Außerdem haben ihn bestimmt Aliens vom Planeten Wurzel 7 dazu gezwungen, die Tat zu begehen. Oder, jetzt kommt der Klassiker: Er hatte eine schwere Kindheit. Oh mein Gott, der arme Kinderschänder, ich vergehe vor Mitleid mit ihm. Man kann für diese Typen, immer irgendwelche Ausreden finden. Aber das macht es noch unerträglicher. Für so eine Tat gibt es keine Entschuldigung. Mir tun die Eltern leid, die jetzt noch mal gestraft worden sind. Daran hätte der Richter mal denken können, als nur stur irgendwelchen menschenverachtenden Paragraphen zu folgen.
     
  2. Proon

    Proon Senior Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    aber volle Kanne. Da brauchst du doch nur diese vielen Nazi-Funktionäre zu betrachten, die nach dem Zusammenbruch des sog. dritten Reiches sofort in der BRD Richter oder ähnliches wurden !

    Greetz Edelgard

    Zeig mir dein Parteibuch und ich lege deine Pension fest, lol
    Apropos Intelligenzrente der DDR, die ist ja nun wirklich nicht verfassungskonform, darum wurde sie ja auch ersatzlos gestrichen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2011
  3. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Genau für diese Tat IST er doch verurteilt worden! Es läuft nicht in Freiheit rum ER SITZT IM GEFÄNGNIS!

    Das Folterverbot ist menschenverachtend? :eek:
     
  4. Proon

    Proon Senior Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    sag mal, hast du was gegen die Amis?

    Greetz Edelgard

    Aber ein wenig Cu Clux Clan und Guantanamo sollte schon erlaubt sein, oder?
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2011
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Komm doch hier nicht mit Fakten, die überliest unser Skykunde doch immer gerne. Am liebsten würde er es sehen wenn der Staat Gäfgen tagelang zu Tode gefoltert hätte, was Deutschland damit dann entgültig zur Bananenrepublik verkommen lassen würde.
     
  6. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Oh Mann, es ist erschreckend, was Sky-Kunde2 (und nicht nur er) für eine Rechtsauffassung hat.
    Anfangs war ich auch über das Urteil entsetzt, aber die Begründung war plausibel und nachvollziehbar. Wenn man die ganzen Emotionen rausläßt, bleibt als einziges dieses Urteil übrig. Man hätte allenfalls über die Höhe diskutieren können, aber das Urteil als solches ist korrekt.
     
  7. mensei

    mensei Platin Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Rechtlich mag das Urteil richtig sein. Menschlich gesehen ist es ein Armutszeugnis.

    Ihr werde mich jetzt dafür steinigen was ich schreibe, aber das ist meine Meinung:
    Wer einem Menschen das Recht auf Leben nimmt, sollte selbst jegliche Menschenrechte die ihm das Grundgesetz zuspricht, verlieren.

    Hört sich jetzt vielleicht krass an, aber so seh ich das.

    Welch ein Schlag ins Gesicht der Eltern des getöteten Jungen muss das wohl sein. :(
     
  8. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Und das soll schon während der Untersuchungshaft als Verdächtiger erfolgen?

    Das hat mit der Tat doch überhaupt nichts zu tun. Es geht um einen Aspekt beim Verhör. Die Verurteilung bzgl. des Mordes ist schon lange erfolgt.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Wenn in dem Verhör physische Gewalt angedroht wird, ja. Ansonsten: nein.
    Irrelevant. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
    Moralisch - ja. Ich hätte ihm auch jedes seiner spärlichen Barthaare einzeln mit einer glühenden Zange ausgezogen. Aber das hat eben nichts mehr mit Rechtstaat zu tun.
    Er bekommt kein Schmerzensgeld. :rolleyes:

    Die Rechte des Täters sind nicht höher eingestuft, sondern gleich.

    Nein, nur in ganz bestimmten Situationen. Nämlich dann, wenn eine Geisel akut von einem Geiselnehmer physisch mit dem Leben bedroht wird und keine anderen Mittel möglich sind.
    Der "finale Rettungsschuss" ist jedoch keine Folter, da damit kein Geständnis damit erpresst werden soll, sondern um eine akute Lebensgefahr abzuwenden.
    Tja, du hast den Unterschied erkannt.

    Der Zweck des "finale Rettungsschusses" ist, den Täter handlungsunfähig zu machen. In der Regel reicht es dazu aus, auf Gliedmaßen zu zielen.
    Sinn ist nicht, dem Täter Schmerzen zuzufügen, um ihn dadurch zur Aufgabe oder zu einem Geständnis zu bringen, sondern um ihn an seinem unmittelbaren Handeln zu hindern.

    Folter hingegen ist die Ausübung eines unmittelbaren Zwangs auf eine wehrlose Person, um von ihr eine bestimmte Handlung zu erpressen.

    Und wo möchtest du die Grenze ziehen? Schon mal darüber nachgedacht, dass Magnus Gäfgen theoretisch gar nicht der Täter hätte sein können? Vielleicht nur ein Tatbeteiligter und ein Komplize hat den Jungen versteckt. Dann hättest du den Kerl foltern können, bis er umfällt -- er hätte nichts sagen können.

    Hingegen ist eine Person, der aktuell eine Waffe an den Kopf einer Geisel hält, zweifelsfrei derjenige, von dem eine akute Gefahr ausgeht.
     
  10. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Es ist menschenverachtend, das man einen Kinderschänder noch Geld zahlt für seine ach so schlimm erlittene Pein. Der Richter hätte die besondere Situation mitberücksichtigen müssen. Außerdem war es nur eine Androhung. Und außerdem, keine Haftstrafe ist angemessen genug für den Tod eines Kindes. Das kann eine Haftstrafe nicht kompensieren. Außerdem lebt er ja noch, im Gegensatz zu dem Kind, das er umgebracht hat. Der Richter hat sich zum Komplitzen dieses Schw.eines gemacht, der damit auch noch die Eltern verhöhnt.

    Natürlich ist die Folter von vollkommen unschuldigen Menschen menschenverachtend. Die Androhung von Folter in einer Notsituation gegenüber einem Kinderschänder ist nicht menschenverachtend.