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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Eisenbahnfan

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    AW: Im Namen des Volkes?

    "In der Regel" bedeutet aber, dass es Ausnahmen gibt. Und das macht es dann wieder problematisch.
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Ich habe jetzt keinen Bock über Spitzfindigkeiten zu meiner Ausdrucksweise zu diskutieren. Entweder du gibts mir ein vernünftiges Gegenargument, ohne einzelne Wörter flappsiger Formulierungen auf die Goldwaage zu legen, oder du lässt es bleiben.

    Wer bei der Ausübung einer Tat erwischt wird, hat diese auch begangen PUNK!

    Wenn dann tatsächlich auf Grund eine Justizirtums jemand unschuldigem Leid zu gefügt wurde, können wir über jedwede Form der Entschuldigung, Entschädigung, Schmerzensgeld usw. diskutieren, aber sicherlich nicht bei einem überführtem Mörder, der nun einmal in der Situation tatsächlich der Täter war.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2011
  3. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Wer an einen Tatort kommt und die Leiche oder ähnliches sieht ist eine Unbeteiligte Person die erstmal unter Tatverdacht steht. :rolleyes::rolleyes:

    Und in dem Moment würdest du Druck und Folter/Gewaltandrohungen gegen einen Unschuldigen aussprechen, schließlich war er ja am Tatort, muss daher Täter und schuldig sein....

    Wann merkt die Pro-Folterfraktion endlich das die Welt nicht nur aus schwarz/weiß besteht und es zich parameter gibt?
     
  4. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    In dem Moment, wo man seine UNSCHULD beweisen muss, ist die Rechtstaatlichkeit dahin... das Grundprinzip eines jeden Rechtstaats ist die unschuldigkeit eines jeden, bis die Schuld bewiesen ist. Wär jawohl noch schöner wenn es andersrum wär... Kann es sein das du die Prinzipien eines Rechtstaates noch nicht so ganz verstanden hast?
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Und die Entscheidungsgewalt darüber überlässt du wem? Dem Beamten vor Ort der den Täter stellt? Was wenn der Beamte lügt? Du hast dann im Zweifelsfall eine Aussage die den vermeintlichen Täter der Tat beschuldigt, und das reicht dir?
    Also ich weiß nicht, ich sehe da immer noch erhebliche Probleme. Ich inszeniere da mal einen Fall:

    In deiner Strasse wohnt ein Polizist, der mag dich nicht und ist scharf darauf dich zu foltern. Er entführt ein Kind, versteckt es irgendwo wo es keinen Schaden nimmt und sich von alleine nach ein paar Tagen befreien kann, sorgt weiter dafür dass deine DNA am Entführungsort ist, und behauptet zudem er habe dich bei der Entführung beobachtet. Jetzt wirst du verhaftet, du weisst von nichts, behauptest du wüsstest gar nicht worum es geht, aber deine DNA wurde am Entführungsort gefunden, und ein Polizist behauptet er habe dich bei der Tat gesehen.
    Vor Gericht mögen die falschen Beweise und die Falschaussage später nicht bestehen, aber für den Moment reicht es doch erstmal um dich ein wenig zu foltern, oder?

    Vielleicht siehst du ja jetzt ein klitzekleines Problem bei deinem Ansatz, oder?
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Gäfgen wurde nicht "während der Tat" erwischt, sondern nur bei der Lösegeldübergabe.

    In einem Rechtsstaat hat dann ein Gericht darüber zu befinden, ob aufgrund der gesammelten Indizien eine Unschuld nicht zweifelsfrei ausgeräumt werden kann.
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Personen, die unschuldig im Gefängnis saßem, erhalten keine Entschuldigung. Im Gegenteil. Sie erhalten ein Schreiben das besagt, dass ein Gericht festgestellt hat, dass die Person der Tat nicht schuldig ist. Zudem demnächst, praktisch heißt das 4-6 Wochen freizulassen ist. Anschließend erfolgt eine Auflistung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung von etwa 14 EUR pro Tag. Diese ist vom Häftling zu bezahlen. Mit Glück findet sich noch ein Absatz indem der Staat dem Häftling die Kosten erläßt. Das war's. Keine Entschuldigung, kein Bedauern. Nichts.

    Dem Häftling steht es nun frei, Klage zu erheben. Sowas dauert aber Jahre bis zur Entscheidung. Anschließend bekommt der Häftling 25 EUR pro Tag Entschädigung, abzüglich der nun geforderten 14 EUR Kosten. Zudem trägt er 50% der Gerichtskosten. Danach kann der Häftling abermals klagen, damit er den Status Häftling im polizeilichen Führungszeugnis verliert. Denn eine Korrektur erfolgt nicht automatisch. Das Zeugnis besagt weiterhin die Schuld.

    Mit der Einführung der Folter könnte der Staat diese 11 EUR Differenz sogar noch sparen, bzw. die 14 EUR Kosten direkt kassieren ohne die Kosten dem Häftling zu erlassen. Denn kein Häftling würde sich anschließend nochmal in eine Polizeibehörde begeben um abermals gefoltert zu werden,
     
  8. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Richtig, sie steht unter Verdacht, das ist ein Untschied, als dabei erwischt zu werden.

    Der nächste, der mir irgendwas andichten will. Aufenthalt am Tatort ist nicht gleichbedeutend mit "dabei erwischt werden".

    Beispiel:
    Vergewaltigung.

    Situation 1
    Opfer liegt auf dem Boden - Mann steht angezogen daneben => Frage Zeuge oder Täter?

    Situation 2
    Opfer lieft auf dem Boden - Mann liegt mit runter gelassener Hose drauf
    => Selbe Frage Nur Zeuge, oder Täter?

    Wenn die Antfraktion gleich mit Guantanomvergleichen kommt, frage ich mich, wer hier eigentlich ein Schwarz/Weiß Denken an den Tag legt.
     
  9. Eisenbahnfan

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Gerade bei juristischen Sachverhalten kommt es aber eben auf eine exakte und sorgfältige Formulierung an. Sonst kann nämlich ein Sachverhalt u.U. in ganz anderem Licht erscheinen. Das ist übrigens auch der Grund für das von manchen beanstandete sog. "Beamten-Deutsch".
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Logisch, wenn er während der Tat erwischt worden wäre, wäre ja eine Folterandrohung unnötig.

    Zumal bekannt ist, dass der Großteil der Lösegeldforderungen von Trittbrettfahrern erfolgen, die keinen Bezug zur eigentlichen Tat haben, sondern nur mitverdienen wollen. Noch schlimmer, bestimmte Banden schicken dann unbeteiligte Leute hin, die in Heimarbeit schnell mal Geld hinzuverdienen können. Indem die Sachen von A nach B bringen oder Geld von Konto C nach D überweisen.