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Im Namen des Volkes?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 9. August 2011.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Tu ich nicht, denn schließlich habe ich noch mehr an deinem Beitrag kritisiert.

    Also verstecke du dich mal nicht hinter dieser "Spitzfindigkeit", sondern nimm zu den anderen Punkten auch Stellung.
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Das sind keine Spitzfindigkeiten. "Mord" und "Sexueller Mißbrauch" sind nunmal zwei verschiedene Tatbestände (nachzulesen im StGB).
     
  3. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Ich habe meine Meinung klar gesagt, da habe ich nix hinzuzufügen.

    Nur soviel: Gäfgen ist doch selber schuld, das er überhaupt in so eine Lage gekommen ist, hätte er die Finger von dem Jungen gelassen, wäre es soweit erst gar nicht gekommen. Auch das hätte dieser Depp von Richter berücksichtigen müssen. Aber nein, lieber verschwendet man Steuergelder an so ein Unrat.
     
  4. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Stimmt, für Mord gibts meistens Lebenslänglich, für sexueller Mißbrauch leider (noch) nicht. Obwohl bei beiden Straftatbeständen das Ergebnis ist, das das Leben des Opfers zerstört ist, während der Täter lustig weiterleben darf.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Ja, und wären alle Menschen so vernünftig, bräuchten wir keine Polizei, keine Gerichte und keine Gefängnisse. Toll nicht? ;)
     
  6. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Im Namen des Volkes?

    Folter und Gewalt darf es bei Verhören nciht geben... nicht mal die Androhung. Der Richter hat nichts anderes getan als dies klarzustellen.

    Der Richter hat richtig gehandelt, er hat seine Gefühle und seine Meinung bei Seite gelassen und ausschließlich nach TATSACHEN entschieden.

    Tatsache ist, das Gäfgen Folter angedroht wurde, Tatsache ist, das man Folter weder ausüben noch androhen darf... Aufgrund dieser TATSACHEN viel das Urteil.

    Wäre das Urteil anders ausgegangen, hätte man ein Fallbeispiel gehabt, das man Folter androhen darf, irgendwann wärs nicht mehr bei Drohungen geblieben, denn nur Drohungen bringen einen ja langfristig nicht weiter....

    Diesmal hätte es warscheinlich den richtigen erwischt, Androhungen von Folter und Gewalt wären ohne dieses Urteil im Prinzip legitimiert worden, da es dann ein Fallbeispiel mit Urteil gegeben hätte. Was aber wenns beim nächsten mal den falschen treffen würde? Ja sorry aber passiert mal???

    Nein, Folter und Gewalt, auch wenn sie "nur" angedroht wird, muss im Keim erstickt werden und dies hat der Richter getan.
     
  7. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Jeder kann ganz schnell als Verdächtiger verhaftet werden. Da reicht es nur, wenn jemand zur Polizei geht und aussagt, daß jemand vermutet, ... würde dieses oder jenes machen. Je nach Art des Vorwurfs kommt ganz schnell die Polizei vorbei und verhaftet den Beschuldigten.

    Daher heißt es zu diesem Zeitpunkt auch noch Verdächtiger/Beschuldigter. Der Unterscheid zwischen Verdächtiger/Beschuldigter und Täter ist Dir mehrfach hinreichend erläutert worden.

    Das kann übrigens auch Dir passieren, weshalb Du nochmal drüber nachdenken solltest, ob es eine gute Idee ist, Folter(androhung) - auch wenn es nur für bestimmte Beschuldigungen ist - zuzulassen. Es muß nur jemand der Polizei glaubhaft darlegen, daß Du bestimmte Dinge machen würdest, die gegen das Gesetz verstoßen. Ob diese Verdächtigungen/Beschuldigungen berechtigt sind, ist Sache der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Aber bis die Untersuchungen vorbei sind, kann es sein, daß Du in U-Haft hockst und zu diversen Verhören mußt. Und daher nochmal, Du solltest darüber nachdenken, ob die Zulassung von Folter(androhung) - auch wenn es nur für bestimmte Beschuldigungen ist - eine tolle Idee ist.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. August 2011
  8. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Und genau deshalb hat man sich dieser Klage vermutlich auch angenommen, also nicht nur wegen der eigentlichen Forderung.
     
  9. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Zwischen Drohung und Tatsächlicher Gewalt ist aber ein Unterschied. Man muß doch in diesem speziellen Fall, die besondere Situation sehen, in der die Polizisten waren. Sie hatten bestimmt auch druck von höherer Stelle, diesen Fall schnell zu Ende zu bringen. Es hätte ja zum Zeitpunkt des Verhörs auch noch sein können, das das Kind lebt. Und die Polizisten wollten das Kind retten. Außerdem war die Beweislage mit Sicherheit so eklatant, das klar war das Gäfgen der Täter war. Sonst hätte man ihn nicht verhaftet. Wenn man nicht in der Lage der Polizisten war, kann man schnell den Gutmenschen spielen und sich über den angeblichen Polizeiskandal moralisch aufregen. Gäfgen ist kein Politischer Aktivist oder ein Unschuldiger. Er ist schlicht und ergreifend Abschaum, der kein recht auf menschliche Behandlung hat. Und außerdem es ist einfach lächerlich anzunehmen, das jemand der ein Kind kaltlblütig ermorden kann, von einer Drohung sich nennenswert beeindrucken lässt. Der macht doch nur Schau, um von seiner furchtbaren Tat abzulenken. Schande über die Justiz, über so viel Blindheit.
     
  10. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Im Namen des Volkes?

    Meine Meinung hat sich nicht geändert. Nochmal ohne weitere Beweise, außer einer Anschuldigung, wird kein Mensch in Deutschland verhaftet. Meine Meinung bleibt bestehen, in diesem speziellen Fall von Gäfgen war die Androhung von Gewalt richtig. In speziellen Fällen ist auch die Tötung eines Verdächtigen gerechtfertigt. Und ich finde die Polizei sollte in der Wahl ihrer Mittel, in Fällen von Kindesentführungen und Misshandlungen mehr Spielraum in der Wahl ihrer Mittel haben. Das bedeutet ja nicht, das sowas bei jedem Fall zwangsläufig angewendet wird.

    Außerdem bin ich dafür das Straftäter wie Gäfgen das Recht auf Schadenersatz von vornherein entzogen wird.