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Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. August 2011.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    100-200 Euro wenn ich nichts gemacht habe sind für mich aber inakzeptabel. Nochmal, meine Annahme war ja dass ich hundertprozentig sicher bin keine Tauschbörse genutzt zu haben, da zahl ich doch keine 200 Euro!

    tapatalked
     
  2. grmbl

    grmbl Platin Member

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    AW: Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber

    :rolleyes: Wenn man keine Ahnung hat...

    Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung, 1. Teil
     
  3. ElimGarak

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    AW: Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber


    Dann google dir die modifizierte Unterlassungserklärung füge
    die abgemahnten Titel ein und investiere 5 € in das Einschreiben
    mit Rückschein.

    Um die Unterlassungserklärung kommst du nicht herum, ohne
    die geht das Gericht nach Ablauf Frist davon aus das du schuldig
    bist und stellt den Abmahnanwälten einen pfändbaren Titel aus!
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber

    Ok, wenn das so ist, dann ist das halt so. Dann stelle ich danach aber meinen Aufwand dem Abmahner in Rechnung. Nochmal, ich gehe davon aus dass ich absolut nichts gemacht habe, und durch eine Verwechslung der IP Adresse belangt werde. Ich meine mich zu erinnern dass die Software mit der die Provider die IP Adressen zuordnen eine geschätzte Fehlerquote von ca. 5% hat. Jedenfalls ist die Software nicht geeignet eine zuverlässige Zuordnung der IP Adresse zu gewährleisten, die Aufzeichnung erfüllt keinerlei Ansprüche die für eine Rechtsverbindlichkeit erfüllt werden müssten.

    Ich sehe im Moment nur zwei Möglichkeiten, entweder es gibt keine zu Unrecht abgemahnten, oder die zu Unrecht abgemahnten haben ihr Recht vor Gericht einfach noch nie durchgesetzt. Ich würde erwarten, dass im Falle einer unrechtmäßigen Abmahnung der Abmahnende am Ende für sämtliche Kosten aufkommen muss, zudem eine Entschädigung an das Opfer zu zahlen hat, und seinerseits wiederum eine Unterlassungserklärung unterzeichnen muss zukünftig keine ungerechtfertigten Unterlassungserklärungen mehr einzufordern. Sowas kann ja wohl nicht angehen!
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber

    Moment mal, du giltst automatisch als schuldig wenn du keine Unterlassungserklärung unterschreibst? Jetzt kommt mir das aber langsam doch komisch vor, bist du dir ganz sicher? Ich kenne Einspruchsfristen innerhalb derer man Stellung nehmen muss, aber ein Zwang eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen klingt irgendwie komisch...:confused:
     
  6. grmbl

    grmbl Platin Member

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    AW: Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber

    Liest hier eigentlich keiner meinen Link? Diese modifizierte Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich, und die Gerichte können dadurch zu Gunsten des Abmahnenden urteilen, denn wenn der Abgemahnte seine Schuld schriftlich eingesteht, kann er auch rechtmäßig vom Gericht zur Zahlung der horrenden Abmahngebühren verknackt werden.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber

    Doch, der läuft ja dann doch darauf hinaus, dass man ohne Anwalt besser gar nichts macht. Die entscheidenden Frage dabei ist aber doch: Was tun, wenn man ungerechtfertigt abgemahnt wird? Hat das schonmal jemand durch alle Instanzen durchgezogen?
     
  8. Redfield

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    AW: Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber

    Hast du dir mal genauer angesehen, wer hinter deinem Link steht?
    Es ist eine Werbeseite von Anwälten, die sich auf das Urherrecht spezialisiert haben. Denen ist es natürlich ein Dorn im Auge, wenn sich immer mehr Filesharer Hilfe über Foren (z.B. Abmahnwahn-Dreipage Startseite) holen, als bei ihnen das teure Antwaltshonorar bezahlen.
    Denn die modifizierte Unterlassungserklärung ist so formuliert, dass sie eben kein Schuldeingeständnis darstellt!
     
  9. AnS66

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    AW: Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber

    Es kannt klappen:
    Filesharing: Wie wert man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung?

    Hier nochmal ein Bericht aus Kontraste
    ARD Kontraste - Unberechtigte Internet-Abmahnungen: Millionengeschäfte mit ahnungslosen Nutzern - YouTube
     
  10. ElimGarak

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    AW: Illegale Downloads: Musik- und Filmbranche ruft nach Gesetzgeber


    Genau es steht ja auch drin das man keine Schuld eingesteht und
    sich nur verpflichtet die abgemahnten Titel nicht zu sharen (logisch
    wenn man das nie macht!:D).

    Der einzige "Haken" ist, das man nicht so blöd sein sollte die
    Titel für die man eine Unterlassungserklärung unterschrieben
    hat in Zukunft zu sharen!:D