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iesy Hessen - Bei kündigung aufgepasst!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von SoNar, 19. Oktober 2004.

  1. Tom66

    Tom66 Senior Member

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    AW: iesy Hessen - Bei kündigung aufgepasst!

    Hallo,

    ich hatte das Problem auch mit einer Kündiungsfrist von 6 Monaten bei meinem Kabelanschluß.

    Nur da war dann folgendes Problem. Ist bin umgezogen und mein Kabelanschluß lief dann noch 3 Monate weiter. Gleichzeitig hafte ich aber lt. Vertrag für sämtliche Veränderungen an der Dose bzw. am Kabelanschluß während der Vertragszeit.
    Die Wohnung gehört mir dann aber gar nicht mehr, aber es ist noch mein Kabelanschluß drin für den ich bezahlt habe und auf den ich eigentlich "aufpassen" müsste.

    Gruss Thomas
     
  2. redolfo

    redolfo Junior Member

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    AW: iesy Hessen - Bei kündigung aufgepasst!

    Ich hab nen kabelvertrag bei der RKS Rhein Ruhr und da such ich die AGBs auf der homepage von denen,entweder kann ich die nicht finden oder die kennen sowas nicht
    kann mir da jemand sagen wie lang die kündigungsfrist ist??http://www.rks-rhein-ruhr.de/index.php wer lust hat kann ja mal suchen,danke.
     
  3. felixsonne

    felixsonne Neuling

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    AW: iesy Hessen - Bei kündigung aufgepasst!

    Hallo,

    es ist ja schön immer etwas neues zu erfahren.

    Aber der Ursprungs-Beitrag betrifft doch IESY-Kunden-Hessen.
    Es wäre schön wenn sich diesbezüglich User melden würden.
    Diesbezüglich hatte ich schon einen Beitrag geschrieben und
    würde es begrüßen, wenn User die IESY-Kunden sind ihre
    Erfahrung mit Kündigung mitteilen würden.
    Danke.
     
  4. goto2

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    AW: iesy Hessen - Bei kündigung aufgepasst!

    ich hatte bei der HW die Kündigung
    fristlosen, diese wollten die überhaupt nicht akzeptieren,
    ich müssen noch 5 jahre warten,
    es wurde hinter meinem rücken ein neuer vertrag gemacht,
    ich hatte dann nach meiner fristlosen kündigung #den Kabel anschluss komplett aus meiner wohnung
    (kein anschluss kein geld verlagen)
    entfernt, die zahlung eingestellt so wie eine strafantrag gestellt.

    meine begründe fistlose kündigung war,
    das sehr sehr oft das kabelnetz ganz ausgefallen war,
    mein recht auf nachrichten und information
    dadurch verweigert wurden,
    die ein oder andere Sendung nicht sehen konnte,
    sehr oft kabel total ausfälle
    von meheren stunden z.t 20 studen alles weg.

    alles nachprüfbar, stand jedes mal in der Tageszeitung
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Oktober 2004
  5. senderlisteffm

    senderlisteffm Senior Member

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    AW: iesy Hessen - Bei kündigung aufgepasst!

    Und hast Du den Vertragspartner über den Mangel in Kenntnis gesetzt? Hast Du ihm eine angemessene Frist eingeräumt, bis dahin er ihn abstellt? Hast Du hier schon angekündigt, daß im Falle daß der Mangel weiterhin auftritt, Du von Deinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machst?

    Ob überhaupt ein Mangel vorliegt, müßte auch noch geklärt werden. Macht der Anbieter in seinen Verträgen überhaupt eine Aussage über die Verfügbarkeit? Wenn nein, muß das als Allererstes mal geklärt werden, ab wann das unzumutbar ist. Spricht er z. B. von 99 %, was ja ganz ordentlich klingt, darf das Netz knapp 88 Stunden im Jahr down sein, bevor überhaupt mal ein diskutierbarer Mangel vorliegt.