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Ich will Premiere Comedy zurück -Mailaktion

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von Emanuel, 1. Juli 2002.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    @strunz:

    Dass Dein Vertrag 15 Monate läuft, ist einzig und allein Dein Problem. Bei Bekanntwerden dieser tief greifenden Reform hättest Du kündigen können, da durch den Wegfall von Kanälen sich die Leistungen deutlich geändert haben. Ich habe hier im Forum gelesen, dass einige mit der Sonderkündigung Erfolg hatten.

    Was den Ton angeht, stehe ich nicht alleine mit diesem Problem dar: Ein Dauerbrennerthema hier im Forum ist, dass Premiere auf keine Mails antwortet oder die Kunden in irgend einer Form abwimmelt. Wenn ich jedoch lese, in welchem Ton sich diese Kunden gegenüber Premiere verhalten, brauche ich dazu nichts mehr sagen.
    Rufe ich heute bei Premiere an und fordere, dass ich meinen Kanal wieder haben will, dann brauche ich mich nicht zu wundern, wenn ich plötzlich ein gleichmäßiges Tuten in der Hörmuschel habe.
    Vielleicht ist bei einen die Erziehung zu kurz gekommen: Aber meine Mami hat mir mal beigebracht, dass es "ich möchte" und nicht "ich will" heißt.
    Da beschweren sich alle über die Service-Wüste Deutschland, vergessen aber immer wieder, dass wir auch nicht mehr in der Sklaverei leben und die Service-Mitarbeiter auch Menschen sind, die eine Würde haben.

    Noch etwas zum Gewohnheitsrecht:
    Im Gegensatz zu anderen gesetzlich festgelegten Rechtsverordnungen besteht das Gewohnheitsrecht aus Handlungsweisen, die seit langem beständig bei gleichen Situationen von bestimmten Gruppen oder Gesellschaften angewandt werden. Zum Beispiel bindet beim Viehhandel ein Handschlag unter Zeugen genauso wie ein schriftlicher Vertrag auch noch heute in vielen Gegenden Käufer und Verkäufer an ihre Abmachungen, ein Brauch, der in ein Gewohnheitsrecht übergegangen ist.

    Soll heißen, dass Du in der Tat bei Deinem Vermieter zur Not einklagen kannst, dass Du "schon immer" den Hof nutzen durftest, auch wenn das nicht Vertraglich zugesichert war.
    Aber Du kannst schlecht einen Sender verklagen, das Programm zu senden, dass er "schon immer" gesendet hat, nur weil es zufällig Dir gefällt.
    Denn es geht hier um Handlungsweisen. Das Sehen eines bestimmten Fernsehprogramms kann man schlecht als Handlungsweise bezeichnen.

    Hier die drei Voraussetzungen zum Anwenden des Gewohnheitsrechts:
    1. langandauernde und allgemeine Übung
    2. Überzeugung der Beteiligten von der Rechtmäßigkeit der Übung
    3. Formulierbarkeit der Übung als Rechtssatz


    Noch Fragen?

    @lila_kuh: läc

    Gag

    <small>[ 03. Juli 2002, 09:03: Beitrag editiert von: Gag Halfrunt ]</small>
     
  2. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    ja, was willst du mir damit sagen? mit deinen letzten äußerungen bestätigst du doch meine ansicht zum gewohnheitsrecht.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Nicht verstanden?

    Was für eine Handlung übst Du denn aus, auf die Du Gewohnheitsrecht geltend machen kannst?
    Auf der Couch sitzen und Fernsehen.

    Dieses Recht macht Dir niemand strittig.

    Aber der Bezug einer Leistung kann nicht in dieses Recht fallen.

    Wenn mir der Bauer um die Ecke jeden Samstag nach dem Wochenmarkt einen Salatkopf schenkt, den er nicht verkauft hat, dann kann ich ihn nicht auf Weiterbelieferung verklagen, wenn er das eines Tages nicht mehr tut.

    Duldet er jedoch meine aktive Handlung, dass ich hin und wieder auf sein Feld gehe und mir dort einen Salat pflücke und das schon seit 20 Jahren mit seiner Erlaubnis so mache, dann hätte ich eine vage Chance auf Erfolg.

    Um auf Dein Beispiel mit der Hofnutzung zu kommen: Du kannst Deinen Vermieter darauf verklagen, abends weiterhin auf dem Hof sitzen zu dürfen.
    Aber Du hast keine Chance, wenn er auf dem Hof eine Garage errichtet. Dann hast Du zwar immer noch das Recht, den Hof zu nutzen, nur er ist eben nicht mehr da... winken

    Jetzt etwas klarer?

    Gag
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Der Vergleich hinkt, da für das Programm (den Salatkopf) bezahlt wird.

    Das bezweifle ich aber sehr.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Jo. Meine Vergleiche hinken immer... winken Aber das mit der Hofbenutzung dürfe da besser passen, oder?
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Der Sache mit der Hofbenutzung wird wohl jedes (Fernseh-)Gericht zustimmen ...

    Aber irgendwie ist gerade das ja eher ein Argument für den "lieben" Kollegen. breites_
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Ja, aber Premiere hat ihm doch nicht verboten, weiterhin auf dem Hof zu sitzen, sondern statt dessen den Hof einfach abgerissen. Und da wird auch das Fernsehgericht so seine Schwierigkeit mit haben....

    Gag
     
  8. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    wenn mir premiere jahrelang einräumt, gegen entgelt den comedysender zu gucken, gewöhnt man sich daran. wenn premiere einem dies nicht mehr ermöglicht, kann ich meiner gewohnheitsmäßigen tätigkeit nicht mehr nachgehen.
     
  9. Emanuel

    Emanuel Senior Member

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    wird hier jedes wort auf die Goldwaage gelegt und weitergesponnen?
    Ich habe nicht dazu aufgerufen Premiere Service Mitarbeiter anzumotzen und Comedy zu verlangen, ich habe vielmehr dazu angeregt Premiere kundzutun das Premiere Comedy sehnlichst vermisst wird.
    Es wird doch wohl erlaubt sein Programmwünsche zu äußern.
    Premiere sollte doch eigentlcih über Feedback froh sein.
    Nur so kann man Abofersehen machen das den Kunden zufriedenstellt.

    Und was nützen mir die dummen Sprüche vonwegen ich hätte ja rechtzeitig kündigen können.

    ICH WILL NICHT KÜNDIGEN!
    ICH BIN EINER DER GRÖßTEN FANS DIE PREMIERE HAT.
    ICH BIN STAATLICH ANERKANNTER TV-JUNKIE.

    So das mußte gesagt(geschrien) werden.
    Man wird doch wohl noch Wünsche äußern dürfen ohne gleich den Hinweis zu bekommen "du kannst ja auch kündigen"
    Wenn ihr alles im Leben hinnehmt und einfach kündigt habt ihr nicht viel vom Leben.

    <small>[ 03. Juli 2002, 16:01: Beitrag editiert von: Emanuel ]</small>
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Ja, Pech, sage ich da mal.

    Wenn Premiere gesagt hätte: "Du, Strunz77, darfst ab heute nicht mehr unseren Comedy-Kanal von 18 bis 21 Uhr ansehen!", dann könntest Du das einklagen. Das haben sie aber nicht und damit basta. Sie haben das Programm umgestellt. Dass Du dadurch Deiner Meinung nach nicht mehr Deiner gewohnheitsmäßigen Tätigkeit nachkommen kannst, ist leider Dein Problem. Du hast ein Recht darauf, das Programm zu empfangen. Aber nicht zu bestimmen, was zu senden ist. Das ist der feine Unterschied.

    Okay? Frieden?

    Dann musst Du Dich leider damit zufrieden geben, was Dir Premiere bietet.
    Oha. Und das traust Du Dich, in diesem Forum öffentlich zuzugeben? Mutig... winken winken winken winken winken
    Cool. Dann solltest Du mal versuchen, ob Dir Deine Krankenkasse Premiere bezahlt... winken

    Spaß beiseite: Worauf ich hinaus wollte, ist einfach der Weg. Es ist halt meine Einstellung, dass Forderungen (die mit "ich will" eingeleitet werden) zu keinem Erfolg führen. Statt ordentliche Oppositionsarbeit zu leisten, hat die CDU damals ja auch eine Unterschriften-Aktion gegen die Rentenpläne der Regierung gestartet. Ich halte so etwas für armselig (das von der CDU!).
    Hättest Du Dein Anliegen (das ich übrigens ja an sich nicht schlimm finde) etwas anders vorgetragen, dann hätte ich mich an dem fordernden Ton nicht so sehr gestoßen.
    Z.B.: "Wer macht mit: E-Mail-Aktion zur Wiederbelebung des Comedy-Kanals, damit wir abens wieder unsere Comedy-Serien haben wie früher!".

    Gag

    PS. Zwischen dem, was man meint, und dem, was man sagt/schreibt, ist häufig ein sehr großer Unterschied.