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Ich will kein Sky mehr, weil...

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von MikeBln, 8. November 2017.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Bei dem Hin und Her würde ich aber sicherheitshalber noch mal ein Kündigungsschreiben schicken.
     
  2. Jean-Luc Picard

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    Ist hoffentlich nicht nötig, denn noch war das Datum im KC richtig hinterlegt und eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich ja auch noch. Aber mal schauen was im KC steht wenn ich wieder ins KC komme. Augenblicklich geht es ja nicht weil die Smartcard die ich seit einem 1/4 Jahr nicht mehr habe entfernt wurde.
     
  3. DVB-T2 HD

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    Allgemein stimmt das so aber nicht!!! Mit der EU konformen Verbraucherrechtsreform in Deutschland (war 2014/15, wenn ich mich recht erinnere) beginnt die (mindestens 14 tägige) Widerrufsfrist erst mit Zusendung einer rechtswirksamen Widerrufsbelehrung in textlicher Schriftform im Zusammenhang und untrennbar mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Vertrag verbunden. Bekommt man keine derartige rechtswirksame Widerrufsbelehrung, kann man den Vertrag jederzeit widerrufen. Die Anforderungen an eine rechtswirksame Widerrufsbelehrung sind sehr hoch, das viele derartige Widerrufsbelehrungen nicht wirksam sind!!!

    Strittig sind telefonische Vertragsabschlüsse für sofort nutzbare Online-Angebote, wozu auch SkyGo gehört. Mit Erhalt der Zugangsdaten (z.B. per E-Mail) für die Online-Angebote beginnt nach bisheriger Rechtssprechung in Deutschland die Widerrufsfrist, auch ohne Zugang einer Widerrufsbelehrung in Textform. Insbesondere fur SkyGo gab es da eine Klage der Verbraucherschutzorganisation (glaube das war Hamburg), die sie verloren hat. Da ging es aber um einen ausschließlichen SkyGo-Vertrag und ob das auf Sky Komplett-Verträge so übertragbar ist, weil da auch SkyGo enthalten ist, weiß ich nicht.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein. Bei Onlinegeschäften nach dem Fernabsatzgesetzt gilt die 14-tägige Widerrufsfrist immer erst mit dem (erstmaligen) Erhalt der Ware, aber nicht vor Zugang einer wirksamen Widerrufsbelehrung.

    Beispiel Zeitungsabo. Hier beginnt der Lauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erst mir Erhält der ersten Zeitschrift, auch wenn Du vorher schon wirksam über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt worden bist. Sie beginnt in dem Falle also nicht schon mit der Belehrung, sondern erst mit Erhalt der Ware.

    Bekommst Du eine wirksame Belehrung erst nach (erstmaligen) Erhalt der Ware, dann beginnt die 14-tägige Frist erst mit dem Erhalt der Belehrung, nicht mit dem (erstmaligen) Erhält der Ware.

    Bekommst Du keine oder eine nicht wirksame Belehrung, hast Du seit 2013 (da war die Änderung) genau ein Jahr + die normalen 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware zu laufen. Davor war dies ohne Frist möglich. Das wurde durch die EU-Richtlinie eingeschränkt.

    Das Prinzip gilt auch bei Sky so ohne Ausnahme
     
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  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Typisch Jurist/Politiker. ;)

    Mit keinem Wort gehst Du auf das spezielle in diesem Fall ein, nämlich Sky Go.

    Ich glaube zwar auch, daß Sky damit nicht durchkommen würde, aber erstens würde ich es nicht darauf ankommen lassen, und zweitens ist die größere Sauerei, daß die mit der gleichen Begründung gleich vom Bestellanruf an Gebühren berechnen, selbst wenn man erst 10 Tage später von denen die Hardware bekommt.
     
  6. Jean-Luc Picard

    Jean-Luc Picard Gold Member

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    Wen interessiert Sky go? Zugang zu seinem Konto und somit auch zu den Vertragsdaten hat man erst wenn die Smartcard aktiviert wurde. Vorher kommt nur das:


    [​IMG]
     
  7. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Was ein Drecksladen, anders kann ich dies nun auch nicht mehr benennen..
    Die haben am 12.1. meine Rücksendung, selbstverständlich mit Smardcard, erhalten, und heute bekomme ich ne Mail, diese doch zurückzusckicken, nebst Androhung einer Schadensersatzzahlung..
    Habe die natürlich in nem Briefumschlag, mit der großen Aufschrift " Smardcard " versehen, dem Paket beigelegt..
     
  8. MtheHell

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    Ich habe die Fotos von meinem Rückversand (eingepackte Geräte, Kabel, beigelegter Umschlag mit SC, usw) immer noch bei den Unterlagen, inkl. Einlieferungsbeleg mit Gewicht des Pakets, damit es nicht heißt, da war keine Platte bei. Auch wenn das kein 100%iger Nachweis sein kann (Man kann die Fotos ja auch machen und den Kram wieder raus nehmen) - es erhöht die Chancen im Streitfall. Denn diese "Nach Monaten meldet sich plötzlich ein Inkasso-Unternehmen"-Nummer gab es damals schon.
     
  9. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    bloß für die SC braucht man schon seit längeren nichts mehr bezahlen...also verstehe ich es nicht ganz, das Sky sich da noch Arbeit mit macht...klar ist die SC Eigentum von Sky, aber da sollte sich Sky mal um andere Sachen kümmern....
     
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  10. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Ja, dachte dies auch mal gelesen zu haben..
    Nun ist denen also nach 2 Monaten " aufgefallen ", die SC hätte ich nicht zurückgeschickt..Was ja Unsinn ist, was sollte man auch noch damit..Eiskratzen..Hab kein Auto..
    Naja, man muss wohl schon froh sein, dass die keinen fehlenden Receiver bemängeln..(y)
    Hab denen auch die DHL - Sendungsnummer gemailt..
    Witzig auch, man ermuntert mich, im KC eine Mail zu schicken, müsste man ja erstmal als EX reinkommen können..:sneaky:
    Und sie wissen ..nix..:poop:
    Hab drum gebeten, aufzuhören, mich als Ex - Kunden noch abzuzocken..:ROFLMAO:
     
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