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Hurra! Mein Vermieter will mich aus der Wohnung schmeißen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von fallobst, 28. April 2016.

  1. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Dieser Thread hatte 6 Wochen Pause. Bis Fallobst in der Nacht von Freitag auf Samstag - zu einer Zeit, wo 99% der Bundesbürger tief schlafen - hier weiter gemacht hat.

    Vor 6 Wochen bekam Fallobst von unserer Community eine klare Regie-Anweisung: Geh zum Mieterbund!

    (Mein Zitat von KlausAmSee ist 6 Wochen alt.) Was ist in diesen 6 Wochen geschehen? War Fallobst beim Mieterbund? Wenn ja, was hat der Mieterbund gesagt?

    Wenn Fallobst jetzt 6 Wochen nichts gemacht hat, ist doch klar, dass er Post vom Anwalt bekommt. Der Mieter hat Schimmel in der Wohnung. Da muss was geschehen.

    Mir ist nicht ganz klar, was der Anwalt angedroht hat, was am 24.06. geschehen soll?

    Ist das ein Friedensangebot, damit der Mieter freiwillig ausziehen und sich dadurch die Kosten eines Gerichtsverfahrens sparen kann? Denn wenn er verliert und nicht zahlt, hat er einen negativen Schufa-Eintrag, was die weitere Wohnungssuche erschwert. Also kann es vorteilhaft sein, freiwillig auszuziehen, um Kosten zu sparen.

    Oder soll am 24.06. tatsächlich schon geräumt werden? Dann stellt sich die Frage, wann und wo der Gerichtsbeschluss ergangen ist, denn ohne Gerichtsbeschluss wird nicht geräumt. Darüber sind wir uns ja alle einig. :winken:

    Man sollte aber auch bedenken, dass Anwälte und Gerichte Geld kosten. Wer soll das bezahlen? :confused:

    Mich ärgert etwas, dass Fallobst die andere Seite als arrogant und betrügerisch bezeichnet, anstatt sich in der Sache auseinander zu setzen.

    Wie alle wissen, bekam ich letztens auch Post vom Inkassobüro. Das waren aber keine Betrüger, sondern die waren von einer seriösen und millionenschweren Firma beauftragt (Sky Deutschland). Da habe ich denen höflich geschrieben, dass ich die Forderung bestreite und dass über die Wirksamkeit meiner außerordentlichen Kündigung ggf. gerichtlich entschieden werden muss. Seitdem herrscht Ruhe.

    Ich empfehle, sachlich zu diskutieren. Aber einfach 6 Wochen nichts zu tun, die Ratschläge einer freundlichen Internet-Community in den Wind zu schlagen und die andere Partei für blöd zu erklären - das führt nicht zum Ziel. :eek:
     
  2. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Das ist alles sehr unglaubwürdig. Ich arbeite in einer Hausverwaltung. Wie ich ersehe, wohnst du in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten.
    Gehört das ganze Haus dem Vermieter oder sind es nur Wohnungen? Gibt es mehrere Eigentümer für dieses Objekt?
    Wenn ein Vermieter einem Mieter die Wohnung kündigt, dann muss es laut Mietvertrag geregelt sein. Und was da drinsteht, ist für den Eigentümer und den Mieter bindend. Hier wurde schon mal der Mieterschutzbund erwähnt. Auch das wäre eine Anlaufstelle, um sein Recht zu bekommen.
    Ich weiss nicht, warum du das jetzt hier nach 6 Wochen breittrittst. Anscheinend hast du rein gar nichts unternommen, um diese Geschichte zu klären. Das mindeste wäre gewesen, sich schlau zu machen, was da eigentlich läuft.
     
  3. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Da ich seinerzeit beim Sozialamt auch mit dem Thema zu tun hatte:

    erst mal muss der Mietvertrag gekündigt und dabei entweder die Fristen nach dem BGB eingehalten werden oder bei einer fristlosen Kündigung eine der entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Mietrückstände) vorliegen.
    Wenn die Kündigung rechtskräftig ist, muss eine Frist zur Räumung der Wohnung genannt werden (ich bin mir jetzt nicht mehr sicher ob dieser Schritt bei einer begründeten fristlosen Kündigung zur Vermeidung z.B. weiterer Mietrückstände übersprungen werden kann), nach deren Verstreichen kann dann eine Räumungsklage eingereicht werden und erst danach ist eine Zwangsräumung möglich.

    Das Ganze kann sich u.U. über Monate ziehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2016
    Schnellfuß, AlBarto und rolaf gefällt das.
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Von jetzt auf gleich eine neue Wohnung finden ist aber auch nicht so einfach, und ein Umzug kostet auch relativ viel Geld.

    Auch wenn sich das Mietverhältnis nicht dauerhaft erhalten lässt, ist schon viel gewonnen wenn man einen vernünftigen Kündigungszeitraum, also so 3-6 Monate damit man sich in Ruhe was Neues suchen kann, und eine Übernahme der Umzugskosten raushandeln. Wenn es ein Ort mit besondern angespanntem Mietmarkt ist würde ich auch noch die Übernahme von Mehrmiete für die ersten zwei Jahre für angemessen finden.

    Ein Gang zum Anwalt lohnt sich auf jeden Fall.
     
  5. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Darf man mal fragen, wie die Sache weiter gegangen ist? :eek:

    Erst hier die Pferde scheu machen, und dann zwei Wochen Funkstille. Ein Schelm ist, wer dabei Böses denkt. :cool:

    Nur mal so als Hinweis: heute ist der 24.06.2016. Die vom gegnerischen Anwalt genannte Frist läuft heute ab. Und nun? :confused:
     
  6. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Das sagst du. Ich kenne auch Vermieter, die machen das anders:

    Nachdem der Nachbar dem Vermieter gesteckt hat, dass der Mieter gerade nicht da ist, verschafft sich der Vermieter Zutritt zur Wohnung, packt den ganzen Krempel, der noch in der Wohnung herum steht, ins Auto, und fährt damit zur Müllkippe. :cool:

    Sowas gibt's auch. Nicht jeder Vermieter läßt sich mit mehrmonatigen Wartefristen verarschen. Die Briten sind gestern aus der EU ausgetreten, weil es in der EU zu viel unnütze und aufgeblasene Bürokratie gibt. :eek:

    Die o.g. Strategie setzt natürlich beim Vermieter ein gewisses Fingerspitzengefühl voraus, ob er denn richtig einschätzt, dass das wohl gut geht. :cool:
     
  7. fallobst

    fallobst Guest

    So,ich war direkt zum Anwalt gegangen.1.Die Kündigung ist nicht rechtens,da kein gerichtsgutachten existiert die das belegen können.2.werden wir auf Baumängel hinweisen,da der über mir wohnt dasselbe Problem auf derselben Stelle Auftritt.3.werden wir auf die einfach verglasten Fenster von 1963 Hinweisen,da die nicht mehr richtig dämmen tun,nach der neuen Richtlinien ist mein Vermieter in der Pflicht neue isolierte Fenster einzubauen nach den neuen Richtlinien.Das heißt die Kündigung ist nicht rechtens oder nicht richtig formuliert worden.Man kann nur eine Kündigung aussprechen wenn die Beweise eklatant ist,das trifft in diesem Fall nicht zu.Ende aus die Maus.Sollte doch der Gerichtsgutachter kommen,werden wir in auf zwei Punkte Hinweisen.Die einfach verglasten Fenster die nach den neuen Statuten nicht mehr DIN Normen sind und zweitens auf Baumängel,da der über mir genau auf derselben Stelle das Problem auftreten tut.Das alles wurde per meinen Anwalt postalisch darauf aufmerksam gemacht.Jetzt ist mein Vermieter gefragt um den nächsten Schritte zu machen.Im Anschluss will ich noch hinzufügen,das ich eventuell am Montag sowieso eine neue Wohnung beziehen werde.Wenn der neue Vermieter zustimmen tut,eine tolle hübsche renovierte Wohnung inkl Möbel.Sollte das Montags klappen mit der neuen Wohnung,werde ich ein Angebot bei meinem jetzigen Vermieter machen bezüglich Umzug und Transport und Kautionskosten von ungefähr 2000€ .Das wars im Moment,mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
     
    rolaf und Medienmogul gefällt das.
  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    @Medienmogul :
    das sage nicht ich, sondern Miet- und Prozessrecht (wobei ich Wert darauf lege, hier keine Rechtsberatung zu geben) - wenn sich der Vermieter nicht dran hält (oder mancher Mieter es bewusst drauf anlegt, dass ihm so schnell nichts passieren kann und dem Vermieter irgendwann der Kragen platzt), ist das eine andere Sache.
     
  9. fallobst

    fallobst Guest

    Ach ja,und der letzte Hinweis hatte ich vergessen zu erwähnen das ich schon 9 und halbes Jahr dort ohne jedweilige Vorkommnissen gewohnt habe und auf einmal aus dem nichts heraus dann diese Probleme machen tut.Und außerdem woher wußte mein Vermieter überhaupt von dem Problem? Was wir auch glauben,das mein Vermieter dieses Problem schon lange gekannt haben muss bevor ich dort einzog.Nämlich die ersten drei Jahren habe ich keine Betriebskosten/Heizkosten Abrechnung von meinem Vermieter bekommen.Das ich jedes Jahr knapp 1000€ nachzahlen muss und das die letzten 5 Jahren.Die Frage wo bleiben die ersten drei Jahren? Da er mich bezichtigt nicht richtig zu heizen.Das ist auch wieder ein Punkt warum ich die e ersten drei Jahren nichts bekommen habe.Das ist alles schon sehr merkwürdig und stellt sich die Frage auf,könnte eventuell mein vormieter nicht richtig geheizt haben und mir bewusst es vorenthalten haben.
     
  10. Rohrer

    Rohrer Guest

    Falls es doch zu einen Prozess kommt, und ein Gutachter kommt. Akzeptiere nur einen vom Gericht bestellten Gutachter! Auf keinen Fall, Einen von der Vermieterseite beauftragten Gutachter!
     
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