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HUMAX DVR 9900c

Dieses Thema im Forum "Humax" wurde erstellt von Spooky, 21. November 2006.

  1. studiosus

    studiosus Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    Das Gefühl habe ich auch. Da hilft nur hartnäckig bleiben. Und wenn die die eindeutige Ankündigung, daß ich klage ignorieren, dann werden sie sich halt mit der Klage rumärgern müssen. Viel Spaß.

    Mit gesundem Menschenverstand hat das nix mehr zu tun - was ist denn nun anstrengender: Ein Gerichtsverfahren wegen 50 € oder ein netter Brief mit "Selbstverständlich nehmen wir den defekten Receiver zurück und erstatten Ihnen zweimal die 9,90 €" ... - was soll man dazu noch sagen ?!

    Und die nächst Frage ist: Was stimmt den / die Kunden fröhlicher ?
     
  2. studiosus

    studiosus Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    P.S.: War nicht für die Tage ein neues Update angekündigt ?

    Habe ich wohl geträumt ...
     
  3. toka

    toka Senior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    Quatsch, warum soll KD schuld dran sein, das die Software nicht in Ordnung ist?? Und wenn du ein defekten Receiver hast und das auch bemerkt hast und dann nicht zurück schickst, soll KD das auch schuld sein?? Überlegt doch mal, alle hier rufen: KD ist schuld, aber keiner sagt ich war beim RA und ich bekomme Recht, weil KD schuld ist... Vom Vertragsrecht ist KD wohl aus dem Schneider, da man ja den defekten Receiver zurück schicken konnte. Man bekommt ja das Homepaket für 3 Monate zuprobe, so und jetzt geht dein Antennenanschluss in deinem Wohnzimmer nicht mehr,weil deine Antennendose einen Schaden hat und du kannst Home nicht schaun. Ist das dann auch KD schuld?? Ich kann wenn ich sowas lese nur noch den Kopf schütteln...
     
  4. studiosus

    studiosus Junior Member

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    Rücktritt vom Vertrag

    ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2007
  5. studiosus

    studiosus Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    Und ach, was soll das arme KD tun, wo es doch soooo sehr von Humax abhängig ist und nur darauf warten kann, daß eeendlich das Update kommt ?

    Wie wärs mit: Liebe Kunden, es tut uns unendlich leid und wir entschuldigen uns vielmals für den Fehler - und selbstverständlich müssen Sie nichts bezahlen, solange wir unsere Leistung nicht einwandfrei erbringen und selbstverständlich dürfen Sie auch aus dem Vertrag heraus und wir würdenuns freuen, wenn wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder als Kunde begrüßen könnten

    Aber da müssen die netten Agents aus Erfurt wohl noch ein paar Seminare belegen, bevor die sich zu so etwas durchringen - oder ein paar Konkurrenten zur Seite bekommen, das hilft wahrscheinlich am ehesten.
     
  6. toka

    toka Senior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    KD bringt dir doch seine Leistung, oder kannst du kein Fernseh schaun, hast du keine Sender??

    Ich bin mal gespannt auf dein Schreiben vom RA, wenn du einen finden solltest der eine Anklage schreibt.
     
  7. maliboy

    maliboy Platin Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    Moment mal...

    Fürs Fernsehen brauche ich kein Digital+. Da reicht der Digitale Anschluß. Zu DigitalPlus gehört deren EPG. Noch nicht einmal der PVR, sondern einfach die möglichkeit für 14 Tage in Vorraus für alle Sender EPG Daten zu bekommen. Und das funktioniert ja offensichtlich mit dem Humax 9900 nicht. Und ein anderes Gerät, welches den EPG auswerten kann gibt es nach meinem Wissensstand nicht...
    Also erfüllt KDG seinen Vertrag nicht, weil die keine Möglichkeit hast, die Leistung in Anspruch zu nehmen.
    KDG hat etwas eigenes gebaut und muss dann dafür sorgen, das man es auch nutzen kann. Und das tut KDG zur Zeit nicht. Wenn Sie Dir natürlich ein Ersatzgerät (kein 9900) zur Verfügung stellen würden, der den EPG von Digital+ auswerten würde, dann sehe das ganze für mich schon anders aus. Weil dann würde KDG seinen Teil des Vertrages erfüllen (bis auf die Tatsache, das im Angebot halt der PVR mit drin war).
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Februar 2007
  8. studiosus

    studiosus Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    KD erbringt seine vertraglich geschuldete Leistung ja gerade nicht - das ist ja das Problem:

    Vertraglich geschuldet ist das Liefern eines mangelfreien Festplattenreceiver. Mein Receiver hat gravierende Mängel - Bums: da haben wir die Leistungsstörung.

    Natürlich kann ich über das analoge Programmangebot Fernsehen. Das ist aber Bestandteil des Kabelanschlusses, für den ein separater Vertrag besteht und für den ich auch separat bezahle.

    Interessant ist Deine Meinung trotzdem, der Kunde, der zwei Wochen lang den Receiver ausprobieren konnte und festgestellt hat, daß der Receiver nicht so recht funktioniert, ihn aber trotzdem behalten hat, könne sich auf den Fehler nicht berufen, weil er ihn doch kannte.

    Solche Fälle kennt das deutsche Recht schon: Hätte KD den Receiver vor Vertragsschluß dem Kunden zum Testen zur Verfügung gestellt, der Kunde dann den Mangel bemerkt und dann erst den Vertrag geschlossen, dann könnte sich der Kunde tatsächlich nicht auf den Mangel berufen - weil er ihn vor Vertragsschluß kannte.

    Das ist hier aber nicht der Fall: Der Vertragsschluß erfolgte mit der Auftragsbestätigung von KD, erst danach wurde der Receiver geliefert. Wenn der Kunde nach Vertragsschluß, aber innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist von Mängeln erfährt, ist das unschädlich. Der Kunde darf nach Vertragsschluß Mängel kennen, nicht widerrufen und anschließend verlangen, daß der Mangel beseitigt wird. So wollten das der deutsche und der europäische Gesetzgeber. Wenn KD das nicht paßt, dann müssen sie ihr Zeug in Rußland anbieten, da geht das vielleicht.
     
  9. Digitalist

    Digitalist Neuling

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    AW: HUMAX DVR 9900c

     
  10. i1080

    i1080 Senior Member

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