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HUMAX DVR 9900c

Dieses Thema im Forum "Humax" wurde erstellt von Spooky, 21. November 2006.

  1. bjallance

    bjallance Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    "Bestellen" heißt hier nur: Ich (der Kunde) biete dir (KD) an, dein Digital+ gegen das mir bekannte Entgelt nutzen zu wollen. Und KD kann dann darauf eingehen oder ablehnen. Das muss dir aber mitgeteilt werden. Erst dann steht der Vertrag, nicht umgekehrt. O.k., das ist hier kein Jura-Forum aber nur ein Beispiel: Wenn es so wäre, dass der Vertrag alleine dadurch zustande käme, dass der Kunde sagt: "ja, ich will dein Angebot" , hieße das für den Verkäufer, dass er verpflichtet wäre (weil es dann ja schon einen Vertrag gäbe), allen Kunden die das sagen, die Ware zu liefern, auch wenn er keine mehr hat. Wenn du Mittwoch abends bei Aldi erscheinst und noch ein Notebook willst, sagt Aldi dir: Sorry keins mehr da. Und kommt auch keins mehr. In diesem Moment haben sie dein Angebot, das Notebook kaufen zu wollen, abgelehnt und es gibt keinen Vertrag.
     
  2. phylax

    phylax Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    Hallo 9900 Geplagte,
    nachdem ich ja jetzt endlich aus dem Digital+ Vertrag raus bin habe ich mir einen Topfield 5200c gekauft :D.
    Er schnurrt wie ein Kätzchen und hat bisher alles gemacht was ich wollte. Sogar Sendungen aufgenommen. Eigentlich kann er das alles was ich vom 9900 erwartet habe ... und noch vieles mehr.

    Ich hoffe für alle die weniger Glück wie ich hatten, dass das Update eine Besserung bringt!

    Viele Grüße
    Norman
     
  3. toka

    toka Senior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    ok, für dich ganz langsam
    Wenn ich ein Auto kaufen möchte, kommt der Verkäufer mit dem Vertrag, den ich unterschreibe.
    Wenn ich bei KD den Humax 9900c haben möchte, drücke ich bestellen, was gleich zusetzen ist mit der Unterschrift.

    Jetzt ok??
     
  4. studiosus

    studiosus Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2007
  5. studiosus

    studiosus Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2007
  6. bjallance

    bjallance Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    @toka

    Du musst das alles ja nicht glauben, war nur ein Erklärungsversuch ;)

    @studiosus

    Die Widerufsbelehrung oben ist original die, die erscheint, wenn man auf der Homepage von KD Digtal+ bestellt. Absolut haltlos. Bei den derzeitigen "Lieferschwierigkeiten" würde demnach die Widerrufsfrist schon vor Lieferung abgelaufen sein.
     
  7. bjallance

    bjallance Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    Ach ja:
    aus den AGB von KD:
    Auftrag ist hier gleichzusetzen mit Angebot des Kunden


    2 Zustandekommen des Vertrages
    2.1 ​
    Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden unter Verwendung
    eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars, per Online-Registrierung
    oder per telefonische Beauftragung und jeweilige Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung
    von Kabel Deutschland zustande.

    2.2 ​
    Kabel Deutschland behält sich vor, vor Auftragsannahme die Bonität des Kunden zu
    prüfen und bei Zweifeln die Annahme des Auftrages zu verweigern

     
  8. hajorei

    hajorei Neuling

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    das obige von bjallance wollte ich gerade auch posten.

    auch die Frage ob der reviever (9900c) in dein Eigentum übergeht, habe ich auch etwas gefunden. aus den AGB`s von KD.

    2. digitaler zugang
    Im Rahmen des digitalen Zugangs wird dem Kunden ermöglicht, die über den Kabelanschluss
    übermittelten digitalen Signale zu empfangen. Der digitale Zugang besteht aus einer Smart
    Card und, bei entsprechendem Produktangebot, einem Digital Receiver. Der digitale Zugang
    verschafft dem Kunden zusätzlich die Möglichkeit, Filme auf Abruf (Pay Per View) gemäß den
    nachstehenden Regelungen zu bestellen.
    2.1. Receiver
    a. Erhält der Kunde im Rahmen des von ihm gewählten Produktes zusätzlich zur Smart Card
    einen Receiver zum Empfang digitaler Programme, geht mit der Übergabe das Eigentum
    an dem Receiver auf den Kunden über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes
    Gerät. Kabel Deutschland übernimmt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
    und haftet demzufolge nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    b. Kauft der Kunde einen Receiver, haftet Kabel Deutschland ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen
    Bestimmungen. Im Falle eines Mangels ist Kabel Deutschland jedoch berechtigt, die
    von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
    Kosten möglich ist und die andere Art der Nachbesserung ohne erhebliche Nachteile
    für den Kunden bleibt. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist Kabel Deutschland berechtigt,
    dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als
    Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes.
     
  9. toka

    toka Senior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c

    Der Widerruf beginnt mit erhalt des Receivers. Der Vertrag beginnt mit der Bestellung, die bei mir telefonich ohne Unterschrift erfolgte, weil ich bestellt habe und somit die AGB von KD akzeptierte.
     
  10. Franky_

    Franky_ Junior Member

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    AW: HUMAX DVR 9900c


    Falsch! Der Widerruf beginnt mit ordnungsgemäßer und fristgerechter Rücksendung des Receivers und Aussprechen des Widerrufes. ;)

    Das 14-tägige Rückgaberecht aus dem Fernabsatzgesetz beginnt seine Frist bei Vertragsschluss, und das ist die Zustellung des Gerätes und der vollständig aktivierten Smartcard durch den Verkäufer, sprich die Ankunft beider Faktoren beim Kunden, ab dem der Kunde das gekaufte Angebot auch in Anspruch nehmen kann - NICHT bereits bei Absenden der Bestellung, sei es im Web oder am Telefon!

    Das kann KDG mit seinen Bestimmungen nicht brechen, da das hier anzuwendende Fernabsatzgesetz wie der Name schon sagt eine gesetzliche Bindung besitzt, über die sich KEINE Bestimmungen irgendwelcher Unternehmen hinwegsetzen kann. Gesetz ist Gesetz, und wenn KDG seine Widerrufsbelehrung oder seine Geschäftsbedingungen falsch und nicht gesetzeskonform formuliert, dann ist das alles - aber sicher nicht das Problem der Kunden. ;)

    Ein Autoverkäufer sichert Dir bei einem Modell beim Kauf in seinen Geschäftsbedingungen zu Du dürftest damit ganz offiziell über jede rote Ampel fahren, der Gesetzgeber sagt jedoch dass Du das NICHT darfst. Was von beiden gilt nun: Die Geschäftsbedingungen des Verkäufers oder das Straßenverkehrsgesetz? ;) Fazit: Auch wenn Du diesen Bedingungen beim Kauf zustimmst um das Fahrzeug zu erwerben bleiben sie dennoch rechtlich und gesetzlich unwirksam.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2007