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Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Nala, 26. April 2007.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Mal abgesehen davon, dass dem Missbrauch des Abmahnwesens endgültig ein Riegel vorgeschoben werden muss, halte ich es nicht für verkehrt, wenn das Internet kein rechtsfreier Raum ist.

    Ja, vor 10 Jahren war das alles sehr unbekümmert. Nur gab es damals auch kaum Kriminalität im Internet. Wir haben es bedauerlicherweise den Arschgeigen zu verdanken, die das Netz für ihre Zwecke missbrauchen, dass wir uns heute auch dort mit einem Regelwerk herumschlagen müssen, das kaum ein "normaler" Mensch überblicken kann.

    Traurige Entwicklung.

    Ob die Reglementierung letztlich etwas gegen die "schwarzen Schafe" bringt, sei übrigens noch dahingestellt. :(
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Diese Abmahnwut find ich generell schlimm. Daran stößt sich manch kleiner Winkeladvokat gesund. Und auch manch große Kanzlei hat da keine Probleme mit, leicht verdientes Geld. Aber die Politik hat, wie immer, kein Bedarf, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Statt dessen wird das ganze noch verschärft.

    So gelten ja ab diesem Jahr auch E-Mails als Geschäftschreiben. Jede popelige E-Mail eines Geschäftsinhabers/einer Firma muß nun ein Impressum haben, sofern es nur entfernt etwas geschäftliches beinhaltet. Ansonsten kann es zu Abmahnungen kommen. Auch wenn nur ein detail fehlen sollte.

    Krank, was da abgeht. Da bestätigt man eventuell nur einen Termin per E-Mail und man läuft Gefahr, abgemahnt zu werden, wenn kein oder kein vollständiges Impressum drunter steht...
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Das ist so nicht richtig. So hat man heutzutage recht große Aussicht auf Erfolg, wenn man Opfer eines "Massenabmahners" geworden ist. Denn hier sieht die Rechtsprechung keine Rechtfertigung für die Gebührenforderung, da der Abmahner schließlich nur einmal die Kosten hatte, die Abmahnung dann aber effizient mehrfach versendet.
    Wieso sollte das "krank" sein? Warum sollten für E-Mails andere Vorschriften als für gedruckte Schreiben gelten?
    Auf geschäftlicher Korrespondenz muss schon sein langer Zeit die Gesellschaftsform, der Handelsregistereintrag und der Geschäftsführer erwähnt werden. Dasselbe gilt nun auch für E-Mails.

    Diese Vorschrift an sich ist nicht das böse daran -- die Abmahnfähigkeit ist das Übel!

    Es sollte eigentlich ausreichen, dass der abzumahnende glaubhaft nachweisen muss, dass ihm ein Nachteil oder Schaden durch den beanstandeten Umstand entstanden ist.

    Gag
     
  4. Rally

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    Volle Zustimmung.

    Man kann eben nicht von jedem privaten Webseitenbetreiber erwarten, daß er nebenbei noch das Wissen eines Volljuristen besitzt.

    Diese üble Abzocke gleich zum Anfang muß eingedämmt werden. Schließlich wird auch nicht jeder gleich in die JVA geschoben, der das Gesetz übertritt.

    In Bezug auf private Homepages müßte hierzu die Pflicht bestehen, daß die erste Abmahnung oder besser ein freundlicher, rechtsbelehrender Hinweis auf einen Verstoß, nur gegen eine geringe Aufwandsentschädigung versendet werden darf.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Das Problem liegt jedoch bereits in der Definition von "privater Homepage".
     
  6. Rally

    Rally Gold Member

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    Tja, wo fängt diese an, wo hört sie auf? In jedem Falle läuft es wohl, wie so oft, auf eine Einzelfallprüfung hinaus.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Lieber Gag, nichts anderes hab ich zum Ausdruck gebracht ;)

     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Ich hatte es so verstanden, dass du meintest, dass die Regierung nur deshalb strengere Richtlinien erlassen hat, um die Abmahnfähigkeit zu erhöhen.

    Aber das sind ja letztlich zwei Paar Schuhe. Die erlassenen Vorschriften über die "Deklarationspflicht" des Unternehmens in seiner Geschäftskorrespondenz ist eine in meinen Augen gute Entscheidung. Der Empfänger muss schließlich zweifelsfrei erkennen können, wer ihm da etwas schreibt.

    Darauf zu verzichten, nur weil man deshalb dann abgemahnt werden könnte, ist verkehrt. Vielmehr muss das Abmahnwesen grundsätzlich neu geordnet werden.

    Gag
     
  9. Mr. Moose

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    Wenn du über eine Homepage "Werbung" machst für deine eigenen Produkte, Dienstleistungen etc., um davon Einnahmen zu erzielen, ist es keine private Homepage mehr.

    Oder gibt es irgendwas, was dagegen sprechen würde?
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Überhaupt nicht. Nur viele sehen das nicht so.

    Denn die Definition geht ja noch weiter: Wenn du ein Forum betreibst und vielleicht noch ein paar Info-Seiten drumherum strickst, dann wird es schon eng. Wenn dann noch ein Webebanner drauf ist, mit dem ja defacto Geld erzielt wird, dann ist das mit dem Status "privat" endgültig vorbei.

    Für den Status "gewerblich" ist es nicht relevant, ob du mit dem Betrieb dieser Web-Site einen Gewinn erzielen möchtest.

    Gag