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Hinweis für alle die kündigen wollen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von »»-MiB-««, 29. Dezember 2005.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    toll arbeitegeber unddort wo man nen bankeinzug hat muss man auch noch ändern.

    Da würde ich dann lieber jeden monat das Geld zurückbuchen lassen anstatt mein konto zu ändern ...
     
  2. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    Oh, eine "kompetente" Aussage eines Schalter-Mitarbeiters. :rolleyes:

    Du teilst der Bank mit das du Premiere die Einzugsermächtung entzogen hast ... Punkt.
    Wenn der Mitarbeiter dann mit dir diskutieren will, wirst du etwas lauter oder gehst zum Filialleiter.

    Es ist schliesslich dein Konto und nicht das der Bank und schon garnicht ein Selbstbedienungskonto von Jedermann.
    Wenn die Kohle nämlich erstmal weg ist, hast du die Scherereien es wieder zurückzuholen.

    Ausserdem liegt die Beweispflicht das du deine Kündigung zurückgezogen haben sollst, bei Premiere.
    Seh's also locker, da kommt auch nix.
    Naja, vllt. ein Schreiben von einem Inkasso-Büro, das kannst du aber gleich entsorgen.

    Im Übrigen würde ich jedem raten, der ähnlich Erfahrungen gemacht hat oder noch machen wird, dies umgehend einer Verbraucherzentrale zu melden.
    Vllt. kann man dann so - ich gehe davon aus das dies kein Einzelfall ist - dem Premiere-Geschäftsmodel :

    *den ziehen wir noch schnell über den Tisch*


    ein wenig Einhalt gebieten.
     
  3. Sir Mihmchen

    Sir Mihmchen Senior Member

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    Genaugenommen ist jede Bank dazu verpflichtet eine Einzugsermächtigung zu prüfen. Das geschieht natürlich in der Regel bei einem Massengeschäft (Telekom Premiere, etc.) nicht. Hier verlässt man sich auf den kaufmännischen Grundsatz von Treu und Glaube. Deswegen gehen die Kosten einer Rückbuchung auch zu Lasten des Einziehenden.
    Wenn Du z.B. Privat zu Deiner Bank gehst und einen Einzug von einem fremden Konto machen willst, mußt Du eine Einzugsermächtigung vorlegen.
    Dennoch erfüllt ein Bankeinzug ohne Vollmacht den Tatbestand des Betruges, bzw. versuchten Betruges. Wenn Du Deine Bank darauf hingewiesen hast keine Lastschriften von XY mehr auszuführen, sie dies aber dennoch tut, kann der Tatbestand der Beihilfe zum Betrug erfüllt sein.
    Also schreib Deiner Sparkasse einen freundlichen Brief, in dem Du ihr mitteilst, dass von Deiner Seite keine Einzugsermächtigung für Premiere mehr vorliegt.
     
  4. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    So genau wollte ich jetzt nicht ins Detail gehen. :D

    Du hast aber Recht, genau so ist es.
     
  5. hoss

    hoss Neuling

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    Hallo, habe meine Bank im August dieses Jahres von einem Widerruf einer Einzugsermächtigung informiert (nicht Premiere, aber das ist ja egal) und darum gebeten, eventuell erfolgende Einzüge ab x nicht mehr von der
    entsprechenden Firma zu akzeptieren.

    Antwort: Geht nicht, müssen Sie sich selbst drum kümmern.

    2 Wochen später Anruf meiner zuständigen Sachbearbeiterin der Bank (war vorher im Urlaub gewesen): Klar, wird gemacht, ist zwar noch in einer Art
    Testphase, soll aber wie Schecksperre funktionieren. Ist übrigens eine
    Sparkasse.

    Viel Glück.

    Hoss
     
  6. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    Sollte ich auf meiner Bank mal so eine Ansage bekommen, muss man mich am Boden festbinden. :D
     
  7. vatertom

    vatertom Senior Member

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    Falls es hier noch nicht erwähnt wurde, mit der Rückbuchung erlischt auch die Einzugsermächtigung. Bin mir nicht 100% sicher, aber fast.
    Gruss vatertom
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dezember 2005
  8. IGLDE

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    Extra-Gebühren bei Widerspruch im Lastschriftverfahren ?
    Nein, im lastschriftverfahren dürfen die Bankkunden jederzeit ohne Begründung Widerspruch einlegen. Gebühren sind hierfür nicht zulässig. (AG Frankfurt, AZ: 4 C 736/98)

    Unberechtigte Kontobelastungen
    Unberechtigte Kontobelastungen können ohne zeitliche Begrenzungen rückgängig gemacht werden. Die bloße Entgegennahme des Kontoabschlusses gilt nicht als stillschweigende Zustimmung. (BGH, AZ: XI ZR 258/99)
     
  9. DeJe

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    Das meine ich auch!
    Wo kommen wir hin wenn jeder Popel Abbuchungen von meinem Konto machen darf und die Bank sich weigert dem Einhalt zu gebieten.
    Wenn ich meiner Bank sage ich habe die Einzugsermächtigung von Firma XYZ entzogen, dann hat meine Bank das entsprechend zu berücksichtigen! Und zwar ab sofort. ;)

    :D
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Hinweis für alle die kündigen wollen

    Ich kann nur vermuten das Premiere in diesem Schreiben einen neuen Vertragsabschluss sieht , bzw diese einzelne Mitarbeiterin. Sie behauptet ja in dem aktuellsten Schreiben auch noch ICH hätte Premiere gebeten den Vertrag wie er vorher war, ( hatte Pluspaket für 15 € , welches dann nach der Preiserhöhung 22,90 kosten sollte ) fortzuführen. In der Tat gab es logischerweise keinen Anruf von mir bei Premiere, ich habe schliesslich eine rechtskräftige Kündigungsbestätigung hier liegen, noch einen Anruf von Premiere bei mir.
    Diese Mitarbeiterin behauptet dies einfach,( kassiert u.U. Provision dafür das Kunden bleiben) ich vermute wegen eben diesem Brief wo Sie mir mitteilt Premiere und ich hätten uns geeinigt den Vertrag fortzuführen, aber selbst darauf habe ich per eMail widersprochen das dem nicht so ist, das Abo gekündigt bleibt. Auch diese Mitteilung ignoriert Sie.

    Ich warte nun gespannt auf Antwort uaf die Mail die ich an Kofler geschrieben habe.

    Danke für die vielen Tips und Informationen über die Rechte die man der Bank gegenüber hat. Ich werde bei eventuell erneuter Premiere-Abbuchung und Rückgängigmachung der selbigen die Sparkasse mal darauf hinweisen.