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Hinweis: Big Brother

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Domarc, 28. Februar 2005.

  1. Nav772

    Nav772 Junior Member

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    AW: Hinweis: Big Brother

    Ich!!!!:p Und ich bin kerngesund!:winken:
     
  2. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Hinweis: Big Brother

    Was meinst du mit " Premiere Abo"?
    Meinst du das BB Abo?
    Das ist einer der Drittanbieter und hat mit Premiere nichts zu tun, wird mir jedenfalls immer erzählt. :rolleyes:

    Vielleicht sollten die mal Kameras im richtigen Knast aufhängen, ist sicher interessanter und bis in alle Ewigkeit senden könnten die auch. :D
     
  3. Nav772

    Nav772 Junior Member

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    AW: Hinweis: Big Brother

    Oh ja natürlich das BB-Abo. Sorry muss ich mich wohl nicht richtig konzentriert haben.:eek:
     
  4. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Hinweis: Big Brother

    Nur frage ich mich wie geht folgendes:Bei den Kandidaten die dort einziehen sind 2 Kandidaten arbeitslos bzw. arbeitssuchend.Wie machen die das mit der Meldepflicht beim Arbeitsamt? Haben die ein Sonderstatus um nicht Kürzung oder Sperre beim Arbeitslosengeld zu riskieren ?

    Bin selber ebenfalls zur Zeit arbeitssuchend,muß erreichbar sein möglichst im Arbeitsamtsbezirk und nicht weiter;muß mich alle 2 Monate persönlich melden beim Arbeitsamt und mindestens bei jeder Meldung 5-6 Bewerbungen vorlegen ,was der Arbeitsamtmensch auch überprüft ob ich mich auch wirklich beworben habe.Der nimmt sein Job ganz genau,ansonsten gibt es die sogenannten Sanktionen.


    Gruß Bernd
     
  5. BarbarenDave

    BarbarenDave Board Ikone

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    AW: Hinweis: Big Brother

    @bernd - ich glaube, das ist so eine Art Arbeitsverhältnis. Schließlich gibts ja eine Vergütung dafür und da die Beschäftigung mehr als 14 Stunden am Tag ist, fallen die 16 Leute aus der Statistik und unser toller Wirtschaftsminister kann sagen, dass es wieder aufwärts geht :)
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Hinweis: Big Brother

    Ich denke auch, daß die in dieser Zeit kein ALG bekommen. Sie stehen ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, können somit auch nicht vermittelt werden. Zudem übersteigen ihre monatlichen zusätzlichen Einkünfte ja die erlaubten 165 € durch die wöchentliche Pauschalen.