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Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Dezember 2012.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Über die Höhe eines reduzierten Tickets bei der Bahn könnte ich es ja noch verstehen zu diskutieren, aber exakt 5,99€ für den Luxus was zu sehen aber nicht zu hören und umgekehrt....?:rolleyes:
     
  2. RollinCHK

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    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Gerade was die Bahn angeht gibt es Nichts zu diskutieren. Sie bringt jeden Behinderten Menschen genau so von A nach B wie jeden nicht behinderten Menschen. Dass Begleitpersonen hier kostenlos mitfahren dürfen (je nach Grad der Behinderung) ist vollkommen richtig, denn diese Personen leisten Hilfestellung (auch wieder je nach Grad der Behinderung). Regionalzüge, S-Bahnen etc. aber wegen einer Behinderung ganz kostenlos, bzw. für 60 Euro im Jahr nutzen zu können ist reiner Luxus und ein echtes Geschenk. So etwas als Recht einzufordern fände ich hingegen verwerflich...
     
  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Es ist in jeder Stadt toll als Behinderter im ÖPNV unterwegs zu sein. Willst du aber als Rollstuhlfahrer von Amberg nach Nürnberg wird es Lustig. Spontan sollte das einen nicht einfallen sondern mindestens 14 Tage vorher.

    Wenn bei uns ein Rollstuhlfahrer auf die andere Seite will muss er einen Überweg nutzen der mit einer Kette gesichert ist. Die normale Unterführung kann er nicht nutzen weil kein Aufzug vorhanden ist.

    Hat also der Rollstuhlfahrer vor nach Nürnberg zu fahren muss er 14 Tage vorher in Frankfurt anrufen damit an dem Tag wo er nach Nürnberg will ein Bahnmitarbeiter aus Nürnberg kommt der die Kette aufschließt. Das selbe Spiel übrigens auch wenn man von Regensburg nach Amberg will.

    Bevor man den Behinderten nachlässe im ÖPNV gibt wäre es angebrachter, wenn man wirklich was für Behinderte tun will, solche Missstände wie man sie in Amberg hat zu beseitigen. Davon hätte so mancher Behinderter mehr als von Preisnachlässen.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Das war jetzt nur ein Beispiel, komm runter. Ob man das ganze Bonussystem, Treuepunkte usw. nennt ist unwichtig, Tatsache ist aber, daß es z.B. Studententarife im Mobilfunk gibt ebenso wie Kredite für Beamte. Wieso macht man das? Antwort: Das sind alles verkaufsfördernde Maßnahmen! ;)
     
  5. RollinCHK

    RollinCHK Gold Member

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    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Oh ich war nie oben :) Es ist verkaufsfördernd und was man auch sagen muss, dahinter stehen Verbände, Organisationen etc... also sozusagen ne Lobby, das ist eben so...
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Na sicher ist Wohngeld eine Sozialleistung, aber wer Wohngeld bekommt, bekommt in der Regel schon mehr wie jemand der "nur" Harz4 bekommt.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Und ARD/ZDF haben etwa keine Lobby? Sieh dir erst mal an wer da alles in den Gremien sitzt, kein Wunder also daß jede Gebühr und alles durchgewunken wird. Und dann die ganze Propaganda finanziert mit Zwangsgebühren wie den Prof. Kirchhof und sein Gutachten, die Aktion "Natürlich zahl ich" oder die ganzen Trolle im Internet die ARD/ZDF so "toll" finden, aber als Pay-TV nicht haben wollen. Dieses ganze Monstrum kommt ja nicht von ungefähr...
     
  8. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Könnten sie normal sehen UND hören wären es auch fast 18 Euro :rolleyes:
     
  9. RollinCHK

    RollinCHK Gold Member

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    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Da hab ich ja nix gegen gesagt, im Gegenteil, da sind wir uns einig...
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    ...also ein Schnäppchen dank Behinderung? :rolleyes: