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Hilfe Vermierter Ärger

Dieses Thema im Forum "HILFE!!!! Alles kaputt???" wurde erstellt von skubi007, 10. März 2014.

Status des Themas:
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  1. Fitzgerald

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    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    Ach, Gag, was willst du denn hier? :D

    Du solltest dich nicht mit mir zum Thema Sat-Recht anlegen; das verlierst du. Ich bin ziemlich fit in der Materie. Es gibt genau 1 aktiven User, von dem ich mir zu dem Thema was sagen lasse, und das bist bestimmt nicht du. :p

    Wenn du tatsächlich mitreden willst, dann fang mal an mit den beiden BVerfG Urteilen aus 2005 und den beiden BGH-Urteilen, die ich im Unitymedia-Thread erwähnt habe.

    Mischobo hat eigentlich ganz gut erklärt, wie das mit der Güterabwägung funktioniert.

    Der User in diesem Thread hatte bis vor kurzem IPTV von O2. Also ist offenkundig, dass das funktioniert. Er wohnt in Hamburg.

    Wenn du dich auf Artikel 5 berufst: an welcher Stelle ist dein Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt, wenn du deine TV-Programme über Entertain von der Telekom beziehst?

    Beantworte bitte diese Frage.

    Wenn es aber keine Verletzung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit gibt: wie willst du dann die Schüssel begründen?

    Also kann der Vermieter die Beseitigung der Antenne verlangen.

    Ausgenommen davon sind unauffällige Balkonantennen im hinteren Balkondrittel. Was aber mit dem Geländer verschraubt ist, kann sich nicht im hinteren Balkondrittel befinden.

    Jetzt verstanden?
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    Danke für deine herablassenden Belehrungen.

    Wir können die Sache abkürzen: Es gibt in Deutschland keine Präzedenzfallregelung. Jeder Fall muss separat vor Gericht verhandelt werden, da die Umstände stets andere sind.

    Und es gibt kaum ein Sachverhalt, um den sich mehr Mythen und Binsenweisheiten mit Verweis auf diverse Gerichtsurteile ranken, wie diese Satellitenantennen-Geschichte. Doch das ändert aber nichts daran, dass am Ende die Sache wiederum individuell vor Gericht landet.
     
  3. skubi007

    skubi007 Junior Member

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    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    Sag mal in was für einen Ton redest du mit mir, die Wörter Maul halten habe ich wohl überhört!
    Das Lesen scheint dir auch nicht zu liegen, denn wo habe ich erwähnt das ich seit zwei Monaten an Kabel angeschlossen bin, ich schrieb ausdrücklich das Kabel Deutschland nichts für mich machen konnten.
    Ansonsten gerade was die Rechtsprechung angeht bist du völlig auf dem Holzweg, klar gibt es Urteile wo selbst einem Ausländischen Mitbürger es untersagt wurde weiterhin seine Schüssel zu behalten http://www.haufe.de/immobilien/verw...nternetfernsehen-moeglich-ist_258_168446.html nur im Jahr 2003 hatte die Vermieterin die Montage der Anlage genehmigt und sich hierbei vorbehalten, die Genehmigung zu widerrufen, „wenn sich veränderte Umstände ergeben, unter denen die Einwilligung nicht mehr erteilt werden würde." man achte auf die vorbehalte die schriftlich vorlagen.Es gibt auch noch genügend Einzelurteile, auch teils zum Nachteil des Mieters aber in der Regel heißt es zum Recht auf eine Parabolantenne Anbringung einer Einzelantenne ist nach der Rechtsprechung jedenfalls dann gegeben, wenn eine ausreichende Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss nicht vorhanden ist, was in meinem Fall zutrifft.
    Wie hier auch schon erwähnt wurde, ss gibt in Deutschland keine Präzedenzfall Regelung. Jeder Fall muss separat vor Gericht verhandelt werden, da die Umstände oft andere sind.
    Auch könnte mir Entertain von der Telekom nicht auferlegt werden, was eh deutlich teurer war als das von o2, wo ich nur 4,99Euro im Monat bezahlt habe, inklusive einiger HD Sender, hätte o2 dieses nicht eingestellt wäre ich auch weiter dabei gewesen. @Fitzgerald, als Krönung von dir noch: Dein Vermieter ist der Herr im Haus. Dafür, dass du gegen seinen Willen eine Sat-Antenne betreiben darfst, hast du nichts vorgetragen.
    Man man mit dem Verstehen hapert es aber gewaltig, auch habe ich mehrmals erwähnt das ich eine Genehmigung habe, flitz ab Gerald und komm wieder wenn du was dazu gelernt hast und vor allem in einem anderen Ton :D man könnte meinen du wärst ein Gerüstbauer, zumindest vom Gebrüll, nur habe ich bisher die Erfahrungen gemacht das dahinter meist ganz schwächliche Typen stecken die ansonsten sich eher ducken.

    So schaut es aus:) bis auf das der Gerüstbauer noch am wenigsten dafür kann, denn der Vermieter hat zu ihm gesagt das er die Sat-Schüssel versetzen darf/soll.

    Ansonsten für alle, in der Zeit wo ich hier schreibe könnte ich eh nicht mal wenn ich es wollte die Schüssel neu ausrichten, da das nicht angekündigte Baugerüst immer noch steht :D
    Zur Zeit schaue ich mit DVB-T was natürlich keine alternative ist mit einer matschigen SD Auflösung, hoffe jetzt kommt nicht noch einer und behauptet das DVB-T auch langen müsste, ich habe sogar schon davon gehört das ARD und ZDF sowie ein regionaler Sender langen müsste LOL
     
  4. Fitzgerald

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    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    @Gag:

    Du hast aus meinem Beitrag 26 die ersten 2 Zeilen heraus gepickt und drunter geschrieben: "Das ist falsch." Jetzt wunderst du dich, warum ich dir Kontra gebe. Es war deine freie Entscheidung, hier aufzukreuzen, mich zu zitieren und in der Öffentlichkeit zu behaupten, ich hätte etwas Falsches gesagt.

    Halten wir mal fest: was ich geschrieben habe, ist richtig. Deine Kritik an meinem Beitrag ist unzutreffend.

    Thread-Ersteller skubi007 hat keinen Anspruch auf eine eigene Sat-Antenne.

    Jedenfalls nicht in Form einer Antenne, die am Balkongeländer befestigt ist, daher offensichtlich über dieses hinausragt und die somit von der Straße aus gut sichtbar sein dürfte.

    Aus lauter Freundlichkeit hat der Vermieter seinem Mieter erlaubt, diese Antenne aufzubauen, obwohl rein rechtlich gesehen der Vermieter nicht verpflichtet gewesen wäre, die Antenne an dieser Stelle und in dieser Form zu genehmigen.

    Jetzt kommt skubi007 an und eröffnet einen Mecker-Thread "Hilfe Vermieter Ärger", weil die Gehilfen des Vermieters seine Sat-Antenne verstellt haben.

    Ich finde die Haltung von skubi007 undankbar.

    Der Vermieter ist doch nett, weil er die Schüssel bisher geduldet hat. Wer jetzt Ärger macht (und sogar zum Anwalt geht bzw. sich anwaltlichen Rat holt) ist doch skubi007.

    Der Unruhestifter ist in diesem Fall der Thread-Ersteller und nicht der Vermieter. In Beitrag 29 habe ich skubi empfohlen:

    halte den Ball flach.

    Gag soll bitte seinen eigenen Beitrag 15 noch mal lesen. Was hatte Gag damals vorgeschlagen? Mit welcher Intention hatte Gag sich ursprünglich in diesen Thread eingeklinkt? :winken:

    Wenn skubi sich wegen der Antenne mit dem Vermieter anlegt, kann das sehr schnell ein Eigentor werden.

    In Beitrag 29 hat Gag H. sowohl Gorcon als auch mir widersprochen. Gag verweist auf die übliche Nutzung eines Balkons.

    Dabei hat Gag einen Denkfehler begangen. Das Anschrauben einer Antenne an das Geländer, so dass die Antenne deutlich über die Balkonbrüstung hinaus ragt, gehört eben gerade nicht zur üblichen Nutzung eines Balkons.

    Wie ich bereits in Beitrag 26 geschrieben habe, hat skubi007 einen Rechtsanspruch auf ungestörten Fernsehempfang.

    Man sollte in einen Dialog mit dem Vermieter eintreten, was der denn empfiehlt, damit man in seiner Wohnung ungestörten Fernsehempfang hat.

    Wir haben zur Stunde wenig Informationen. Wie viele Parteien wohnen in dem Haus? Welche Lösungen haben die anderen Mieter gefunden? Gibt es eine Gemeinschaftsantenne?

    Das Haus steht in Hamburg, der 2. größten Stadt Deutschlands. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gibt es einen lokalen Kabel-Anbieter. Warum hat skubi007 keinen Kabel-Anschluss?

    Um welche TV-Programme geht es überhaupt? Reicht das üppige DVBT-Angebot von Hamburg aus? Welche zusätzlichen Programme, die nicht über DVBT senden, möchte skubi sehen? Wie stehen die Nachbarn dazu? Möchten die auch die Zusatz-Programme? Sind Auslands-Sender gewünscht? Wenn ja, welche?

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich das Haus tatsächlich nicht im Versorgungsgebiet eines KNB befindet, würde ein verständiger Vermieter eine ordentliche Gemeinschaftsantenne anbieten. Sinnvoll ist dabei eine Kombination von DVBT und DVBS. Den Sat-Gemeinschafts-Empfang kann man in kleinen Häusern mit Unicable realisieren und in mittleren Häusern mit Sat-ZF auf Sat ZF Umsetzern. Von Schwaiger gibt es ein nettes Bauteil für 700 €, das 21 Sat-Transponder aus 6 ZF-Ebenen in eine Baumstruktur bringt.

    Zu Gags Beitrag Nr. 32 ist anzumerken, dass es sehr wohl Dinge gibt, die völlig klar sind:

    Auf keinen Fall braucht ein Vermieter einen Schüssel-Wildwuchs zu dulden. Der Vermieter kann verlangen, dass die Mieter eine Gemeinschaftsantenne benutzen, wenn diese Antenne alle gewünschten Programme liefert.

    Ebenfalls falsch ist die Darstellung, dass die Sachen seperat vor Gericht verhandelt werden müssen. Angesichts der eindeutigen und klaren Rechtsprechung wird jeder verständige Anwalt davon abraten, mit einem typischen Durchschnittsfall vor Gericht zu ziehen.

    Die allermeisten Fälle werden heute außergerichtlich geklärt.

    Gag hat meine Frage nicht beantwortet, an welcher Stelle er eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf Informationsfreiheit sieht, wenn der Vermieter zu skubi007 sagt: nimm doch Entertain von der Telekom, das ist ein ausgereiftes und sehr gutes Produkt, damit hast du das ganze Jahr ungestörten Fernsehempfang.

    Magst du die Frage noch beantworten?

    Bei dieser "Satellitenantennen-Geschichte" werden 2 Grundrechte gegeneinander abgewogen, nämlich das Grundrecht auf Informationsfreiheit gegen das Grundrecht auf Eigentum.

    Macht der Vermieter eine wie auch immer geartete Beeinträchtigung seines Grundrechtes auf Eigentum geltend, hast du als Mieter nur dann eine Chance, wenn du deinerseits eine Verletzung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit geltend machst.

    Genau an der Stelle "mauert" Gag (Begriff aus dem Skat-Spiel). Ich habe noch nicht gehört (nicht in diesem Thread), an welcher Stelle die Informationsfreiheit beeinträchtigt ist, wenn man das schicke Entertain abonniert.

    In den 2005er Urteilen steht, dass die Informationsfreiheit nicht kostenlos zu haben ist. Im Gegensatz zur Darstellung von Gag ist das sehr wohl eine Präzedenzfallregelung: der TV-Interessent darf für seine TV-Wünsche zur Kasse gebeten werden.

    In Hamburg gibt es kostenloses DVBT. Mit über 20 DVBT-Sendern hat der Hamburger kostenlose Teilhabe an der Mediengesellschaft. Wer mehr Sender haben will, darf zahlen. :p

    Oder er stellt eine Sat-Antenne unauffällig bzw. getarnt auf den Balkon. Das wäre die von Gag genannte vertragsgemäße Nutzung des Balkons. Diese Unauffälligkeit bzw. Tarnung liegt im vorliegenden Fall offensichtlich nicht vor, sonst gäbe es diesen Thread gar nicht. Siehe Beitrag 1, Zeile 7:

    Die Antenne wurde mal eben 50 cm weiter am Balkongeländer versetzt. Das ist definitiv keine unauffällige oder getarnte Antenne.

    Der TE könnte uns aufklären und ein Foto der Antenne verlinken, dann wären wir klüger. :winken:

    Und anstatt hier rumzueiern, könnte skubi uns seine Gemeinschaftsantenne vorstellen: was leistet das Ding? Wie kann man die Gemeinschaftsantenne aufrüsten? Wie schauen die anderen Mietparteien fern?

    Macht's gut allerseits und nix für ungut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2014
  5. Gag Halfrunt

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    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    Nein, es wundert mich nicht, da ich dich hier kenne.

    Ändert aber nichts daran, dass du eine (wie hier) ellenlange Argumentationskette aufbaust, die jedoch in ihrer Grundannahme einen Fehler birgt. Und der ist nun einmal, dass in Deutschland jeder Fall einzeln verhandelt werden muss.

    Nicht mehr und nicht weniger.
     
  6. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    Und wieder erwartet jeder hier das der Streitwert von 50,-€ vor dem BGH landet.
    Der Mieter klagt, Vermieter läßt sich beraten, widerruft erstmal die
    Schüsselgenehmigung(sofern überhaupt jemals schriftlich erteilt)
    und alle verlieren.
     
  7. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    Nein, das ist nicht richtig. Der Vermieter kann durchaus nach pflichtgemäßem Ermessen die bereits erteilte Genehmigung für deine Satelliten-Antenne widerrufen.

    Er kann sagen: ich hab mir das überlegt, die Antenne gefällt mir (an diesem Standort) nicht. Wir machen das anders.

    Wichtig: er darf dich nicht im Regen stehen lassen. Er muss dir einen Weg aufzeigen, wie du TV gucken kannst.

    In dem von dir verlinkten Urteil aus 2013 hatte das LG Berlin kein Problem, dem Mieter 20 € im Monat aufs Auge zu drücken. Plus ggf. weitere Kosten für ein Pay-TV-Abo im Internet. :eek:

    Gag: du kannst nur dann einen Fall verhandeln, wenn du überhaupt einen Fall hast. Machst du keine Verletzung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit geltend, hast du keinen Fall.

    Beantwortest du jetzt meine Frage, was gegen Telekom Entertain spricht?

    Entertain hat bundesweit das beste Angebot an deutschsprachigen HDTV-Programmen. Ja oder Nein? Jetzt komm aus dem Quark und leg die Karten auf den Tisch:

    hast du sachliche Argumente oder eierst du hier herum, um ein Rückzugsgefecht zu verschleiern?

    Siehst du - bei Verfügbarkeit von Entertain mitten in Hamburg - einen Rechtsanspruch auf eine eigene, individuelle Sat-Antenne?

    Und was spricht dagegen, eine bereits vorhandene Gemeinschaftsantenne zu erweitern?

    PS: ich will hier überhaupt nicht prozessieren. Ich will, dass der Thread-Ersteller sich mit seinem Vermieter verträgt. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2014
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    Der "Fall" ist, wenn der Hauseigentümer dem Mieter untersagt, die Antenne dort zu betreiben und verlangt, dass sie entfernt wird.

    Damit muss der Hauseigentümer vor Gericht ziehen, da das Anbringen einer Empfangsantenne zunächst einmal der bestimmungsgemäßen Nutzung der Mietwohnung entspricht.

    Alles weitere muss dann das Gericht klären, inwieweit der Hauseigentümer eben ein berechtigtes Interesse hat, dies zu untersagen. Bis dahin ist es auch völlig latte, warum der Mieter dort eine Antenne, einen Sonnenschirm oder was auch immer aufgestellt hat.

    Bis dahin kannst du noch so viele Gerichtsurteile zitieren und lamentieren. Es ist und bleibt stets eine Einzelfallentscheidung, in der dann letztlich die verschiedenen Rechtsgüter gegeneinander aufgewogen werden.

    Wie wenig du von der Materie verstehst, sieht man schon daran, dass du glaubst, dass man hier eine "Verletzung der Grundrechte" geltend machen könne. Kann man nicht. Die Grundrechte sind Rechte gegenüber dem Staat, nicht gegenüber privaten Personen. Und hier handelt es sich um einen rein zivilrechtlichen Fall.

    Erst das Gericht wird auf Basis der jeweiligen Grundrechte dann entscheiden.

    Wenn ein Gericht gegen den Mieter oder Vermieter entschieden hat, dann kann man versuchen, in einer höheren Instanz zu argumentieren, dass die eigenen Grundrechte verletzt werden.

    Aber das würde jetzt zu weit führen.

    Um auf deine Frage mit Entertain & Co. zu kommen: Der Mieter ist frei in seiner Entscheidung, wie er die Mietwohnung bestimmungsgemäß nutzt. Nach deiner Auffassung könnte der Vermieter ihm im Winter ja auch die Nutzung eines Kühlschranks untersagen, da er die Lebensmittel ja auch draußen auf dem Balkon lagern könne.

    Sprich: Es geht den Vermieter nichts an, was ich in der Mietwohnung anstelle, so lange ich sie bestimmungsgemäß nutze.

    Die Frage, ob es alternative Empfangswege gibt, spielt erst dann eine Rolle, wenn innerhalb einer Gerichtsverhandlung die Frage geklärt wird, inwieweit das Eigentumsrecht des Hauseigentümers die Rechte des Mieters in unangemessener Weise benachteiligen würde. Dann kann man sagen, dass dem Mieter zuzumuten ist, einen anderen Empfangsweg zu wählen, auch wenn dieser mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

    Aber als allererstes muss überhaupt geklärt werden, ob der Hauseigentümer hier ein Recht hat, die Antenne entfernen zu lassen, obwohl er ihr zuvor zugestimmt hat. Denn genau das ist hier ein besonderer Fall. Wieso stört die Antenne jetzt, obwohl sie vorher nicht gestört hat?
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2014
  9. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    Wenn man sich in HH ein wenig auskennt und auch weiß, wie die Richter da ticken, läßt man es lieber bleiben, wegen so einem Mist vor Gericht zu ziehen. Die sind nämlich heillos mit 'richtigen' Fällen überlastet ... und werden sehr schnell ungnädig, wenn jemand das System mit so einem Kram beschäftigt.

    Aus der Erfahrung diverser Freunde kann ich nur sagen: Wenn es einen Kabelanschluss im Haus gibt ... null Chance auf eine eigene Schüssel! Man sollte also dem Vermieter dankbar sein, wenn er so kulant ist und eine Schüssel erlaubt ... und hoffen, daß er nie die Meinung ändert!

    Sollte der Vermieter die Genehmigung widerrufen, hat sich das Thema komplett erledigt, darauf bin ich sofort bereit, Geld zu wetten!

    Eine Kleinigkeit noch: Der Balkon gehört zum Mietobjekt, richtig! Aber es darf nichts über das Geländer hinaus ragen ... was im Fall der Schüssel wohl der Fall war ... also so oder so nichts mit 'Wiederherstellung' ...

    Ob die oben zitierten Zeilen wirklich von einer echten Anwaltsberatung stammen, wage ich aufgrund des Zeitfaktors eh anzuzweifeln ... in HH bekommt man kaum sofort einen Termin bei einem vernünftigen Anwalt ... und noch viel weniger einer schriftliche Aussage binnen einer Woche, die auf die Prüfung der tatsächlichen Fakten basiert ... hier wurde offenbar irgendein Text genommen, den der TE im Internet gefunden hat. Sollte die Antwort in der Tat die persönliche Antwort eines Anwaltes an ihn sein, so soll er den Anwalt auffordern, dies für ihn einzuklagen ... und im Falle einer Niederlage auf die Kostennote verzichten! Sorry, kein Anwalt, der nicht nur Geld (vom Mandanten) verdienen will, würde hier klagen ... ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung, die der TE mit Sicherheit nicht lesen will, da er eigentlich eh nur eine Bestätigung seiner Meinung und Unterstützung im Kampf gegen den Vermieter einheimsen wollte ...

    Mal ehrlich: Für den Zeitaufwand hier im Forum zu schreiben, hätte ich das Teil schon x-Mal selbst neu eingestellt ... oder ich hätte jemanden geholt, der dazu in der Lage ist ... das kostet in HH keine 50 Tacken! Vor allem könnte ich wieder das TV Gerät nutzen ... aber stattdessen wird tagelang gestritten und diskutiert ... das lässt wahrlich tief blicken ...

    Jedenfalls sind solche Mitbürger der Grund, warum wir nicht vermieten ...
     
  10. Bartis

    Bartis Junior Member

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    AW: Hilfe Vermierter Ärger

    Ansonsten für alle, in der Zeit wo ich hier schreibe könnte ich eh nicht mal wenn ich es wollte die Schüssel neu ausrichten, da das nicht angekündigte Baugerüst immer noch steht :D

    :confused: ..und wie soll Dein Vermieter dann???:rolleyes:
     
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