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Hilfe - Mahnbescheid

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Mart2000, 9. Oktober 2004.

  1. noeler

    noeler Board Ikone

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Wegen nicht bezahlter Rechnungen. In der Schufa steht kein Betrag drinne.
    Pech gehabt.
     
  2. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Hallo Mart2000!

    Einen negativen Schufa-Eintrag bekommst Du, wenn folgende Dinge erfüllt sind (habe gestern abend nicht mehr daran gedacht, Dir das mitzuteilen.):

    Du hast jetzt einen Mahnbescheid bekommen, dieser kann Dir von einem Amtsgericht zugesendet werden, auch ohne daß die dort erhobene Forderung vorher genau geprüft wird. Du hast jetzt die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Wenn Du nichts unternimmst, wird automatisch aus dieser Forderung ein "vollstreckbarer Titel" und damit ist Dir ein negativer SCHUFA-Eintrag sicher.

    Wenn Du Einspruch einlegst, ist das Verfahren erstmal wieder offen, hängt halt davon ab, wie das Amtsgericht dann darüber entscheidet (Dir muß nachgewiesen werden, daß Du die Ware erhalten hast, daß Du sie bestellt hast; Du mußt nachweisen, daß Du die Ware bezahlt hast, wenn Du das halt getan hast). Sollte die Forderung gegen Dich in Ordnung sein, so führt auch das wieder zu einem vollstreckbaren Titel (Ein Gerichtsvollzieher braucht einen vollstreckbaren Titel, damit er Schuldner aufsuchen kann.)

    Um Dich von einem vollstreckbaren Titel zu befreien, ist es halt notwendig, daß Du die ursprüngliche Forderung begleichst und auch Nebenforderungen wie halt Zinsen, Mahngebühren etc.
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Das stimmt so nicht ganz, das mit dem Amtsgericht war früher mal, jetzt kommt das für Bayern zentral aus Coburg. In den anderen Bundesländern auch aus irgendeinem dafür vorgesehenen Ort.
    Und der Schufa eintrag erfolgt wenn der Mahnbescheid unterwegs ist. Und alles weitere was da noch kommen kann wird ebenfalls eingetragen. Was weiss ich Offenbarungseid, Haftbefehl, Todesurteil oder halt solange eingesperrt bis du mit Tütenkleben deine Schuld abgearbeitet hast.

    Gruss Uli
     
  4. Mart2000

    Mart2000 Guest

    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt. 99€ wegen eines 20€ Artikels zu zahlen ist doch lächerlich. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass ich den Artikel bestellt habe, wäre das über 2.5 Jahre hergewesen. Da ich zu dem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr nicht erreicht hatte, ist der Kaufvertrag ungültig.:winken:
     
  5. Angel

    Angel Talk-König

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    @Mart2000

    :winken: <= diesen kannst du dir sparen oder kennst du den Taschengeldparagraphen §110 BGB nicht? Ich glaube du solltest dich auf Geschäftsunfähigkeit berufen... :D
     
  6. Mart2000

    Mart2000 Guest

    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Kauf auf Rechnung oder Raten ist unter 18 nicht erlaubt. Punkt.:winken:
     
  7. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Mart2000 muss noch viel lernen. :D

     
  8. Angel

    Angel Talk-König

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Ja Mart, wer zuletzt winkt....:winken:
     
  9. Mart2000

    Mart2000 Guest

    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Dann sage ich, meine Eltern waren mit diesem Kauf nicht einverstanden und haben mir das Geld gegeben, mit der Bedingung, das ich diesen Artikel nicht kaufe:winken:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Oktober 2004
  10. Angel

    Angel Talk-König

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Ich sehe schon, du hast den Auszug aus dem BGB nicht gelesen.

    Macht aber nichts, ich mache jetzt Feierabend. :winken: