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Hilfe - Mahnbescheid

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Mart2000, 9. Oktober 2004.

  1. Mart2000

    Mart2000 Guest

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Also habe ich das richtig verstanden? Wenn das über 2 Jahre her ist, muss ich nix mehr zahlen weil es verjährt ist, oder sind es 2 Jahre nach Erhalt der letzten Rechung:eek:
     
  2. noeler

    noeler Board Ikone

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Man man man, hier wirfste aber viele Sachen durcheinander.

    Eine Abmahnung ist keine Mahnung. Eine Abmahnung macht man, wenn ein Gegenüber sich durch "illegale" Sachen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen will. Eine Abmahnung kommt in der Regel von einem beauftragten Anwalt. Die Anwaltskosten hat der Abgemahnte zu tragen, der Auftraggeber sieht bei einer Abmahnung KEINEN Cent. Steckt alles der Anwalt ein.

    Wenn Du auf Deiner Verkuafsseite z.B. kein Impressum hast, dann kann cih Dir ne Abmahnung zukommen lassen. In dem Fall sind das ca 1.150 € die Du da zu bezahlen hat ( im Schnitt ).

    Man braucht keine Zahlungserinnerung mehr machen, eine Mahnung aber schon und zwar eine 1. und eine letzte Mahnung. Laut Urteile mit Zahlungsfristen, die angemessen sind.

    Die liegen bei ca. 7-10 Tagen.

    MfG
     
  3. noeler

    noeler Board Ikone

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    2002 gabs eine Schuldrechtsreform. Es ist zu klaeren, wann genau das Rechnungsdatum ist. Vor oder nach der Schuldrechtsreform.
     
  4. Mart2000

    Mart2000 Guest

    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Das ist ja das Problem. Das kann ich leider nicht in Erfahrung bringen.
     
  5. Angel

    Angel Talk-König

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    @Mart

    Dein Suchbegriff bei Google lautet "regelmäßige Verjährungsfrist" und diese beträgt nach dem BGB § 195 drei Jahre.

    Gruß
    Angel
     
  6. noeler

    noeler Board Ikone

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Seit 2002 ist das so.
    Vor 2002 warens bei Endverbrauchern 2 Jahre und bei Gewerbetreibenden 4 Jahre.
     
  7. Farnsworth

    Farnsworth Silber Member

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Sicher, dass da nicht jemand mit Dir schnelles Geld machen will? Erkundige Dich doch erstmal bei einer öffentlichen Stelle, ob es das "zentrale Mahngericht Coburg" überhaupt gibt. Wenn ja, welche Telefonnummer hat es (denn die auf dem Bescheid könnten ja auch gefaked sein, wenn es sich um einen Betrugsversuch handelt.) Dann da anrufen und sicherstellen, dass die Dir den Kram auch wirklich zugeschickt haben. Erst wenn das alles schlüssig ist, würde ich näher darauf eingehen.

    Farnsworth
     
  8. Mart2000

    Mart2000 Guest

    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Ich werde mal direkt bei amazon.de nachfragen. Wenn die nichts davon wissen oder mir nicht sagen wollen, um welchen Artikel es sich handelt oder wenn ich den Artikel zwar bestellt aber nicht erhalten habe, werde ich Widerspruch einlegen.:winken:
     
  9. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Das zentrale mahngericht coburg gibt es. Das ist aber auch erst seit nem Jahr oder so vorher kamen Mahnbescheide immer von dem Amtsgericht an dem der gläubiger sass.
    Und nur damit du das nicht falsch verstehst, wenn du nie etwas gekauft hast und kriegst nen unbegründeten Mahnbescheid dann musst du dagegen Einspruch erheben, wenn du das nicht machst kommt ein Vollsteckungsbescheid und einige Zeit später der Kuckuckskleber. Wie gesagt das Gericht interessiert nicht ob die Forderung begründet ist. Die hätten viel zu tun wenn sie in jedem Fall lange nachfragen und sich Rechnung und Mahnung vorlegen lassen würden. Und im Endeffekt wär die ganze Angelegenheit dann noch teurer.

    Gruss Uli
     
  10. JKOS

    JKOS Senior Member

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    AW: Hilfe - Mahnbescheid

    Langsam habe ich den Eindruck, dass Mart sich mal wieder wichtig machen will.

    In diesem Thresd ist spätestens nach dem 5. Beitrag alles gesagt worden und nun ist das Ding schon wieder 2 Seiten lang.

    Der Tenor ist für mich immer der Selbe. Ja? Meint Ihr wirklich? Was soll ich blos machen? Na dann werde ich noch mal Nachfragen....

    Wenn jemand mit dieser Entschlossenheit an seine Probleme geht, dann können sie noch nicht groß genug sein.