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Hetze im Netz: Flüchtling stellt Klagen gegen Facebook ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. März 2017.

  1. SpongeTheBob

    SpongeTheBob Wasserfall

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    Als Flüchtling der sich auch noch gegen Hetze wehrt hat man in diesem Forum schlechte Karten.
     
    Monte gefällt das.
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    Oh ja, ich weiß. Das zeigt ja deutlich die Politikabteilung des Forums und auch Stränge, die dieser hier.
     
  3. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Aus über 100 Prozessen, die ich geführt habe, ja. Und glaube mir, ich brauche kein Gericht mehr von Innen zu sehen.
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    Aha, also so eine Art Privatsoziologie. Dann ist ja alles gut.
     
  5. timecop

    timecop Board Ikone

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    Mir hat ein Gerichtsverfahren gereicht, um zu erkennen, dass man sehenden Auges von Seiten des Gerichts verarscht wird, klar hatte ich die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen bzw. weiter zu klagen, allein mein Geld reichte nicht für einen Anwalt und ein teures Gutachten, meine Chancen zu gewinnen lagen bei über 90 %.
     
  6. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    Die eigenen bekommen sie aus der Staatskasse bezahlt, ebenso die Gerichtskosten. Nur der Gegner bekommt keine Kosten aus der Staatskasse erstattet. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Wenn der Flüchtling dort jemanden auf Kosten der Staatskasse verkklagt, muss der Beklagte sich einen Rechtsanwalt nehmen, um überhaupt den Antrag auf Klageabweisung wirksam stellen zu können und nicht verurteilt zu werden. Wenn die Klage dann wie im vorliegenden Fall abgewiesen wird, kann der Beklagte versuchen, sich im Wege der Zwangsvollstreckung seine Kosten vom Flüchtling zurückzuholen, was weitere Kosten für den Beklagten verursacht. Beim Flüchtling ist normalerweise nichts zu holen, so dass der Beklagte auf seinen Kosten sitzen bleibt. Du bist also so gut wie immer der Depp, wenn du von jemandem mit Prozesskostenhilfe verklagt wirst.