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Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. Juni 2008.

  1. DeltaEagle

    DeltaEagle Senior Member

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    Sorry,aber Lesen kann ich schon ganz gut.
    Das hat auch nichts mit halbwissen zu tun.

    Es gibt das Zitarecht,und das findet bei TV Total anwendung.
    Gesetze stehen für jederman nachlesbar in Gesetzbüchern.

    Nein,sie dßürfen aber wie jeder andere aus anderen quellen zitieren,nichts anderes machen sie bei tv total.

    Ich darf aber einen satz aus dieser zeitung zitieren,sogar ohne die zeitung zu kaufen.
     
  2. stefanp

    stefanp Junior Member

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    gesetze müssen verstanden und interpretiert werden. nichtjuristen können das oft nicht und meinen dann, sie könnten den dicken otto markieren, weil es "ja so im gesetz steht". deshalb sind ja auch soviele absurde klagen bei gerichten anhängig, weil leute glauben, sie hätten recht, weil sie meinen das gesetz verstanden zu haben, was jedoch oft nicht der fall ist
     
  3. DeltaEagle

    DeltaEagle Senior Member

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    Weswegen macht man nochmal Gesetze?

    Gesetze MÜSSEN so gemacht sein das sie jeder Verstehen kann.
    Denn sonst machen sie keinen sinn.

    Denn Gesetze werden nun mal nicht dafür gemacht das Anwälte sich mit Abmahn schreiben Dumm und Dämlich verdienen können
     
  4. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    Dann sind die Gesetze schlecht formuliert, Gesetze müssen und sollen von jedem Bürger verstanden werden.

    Als Jurist verdient man natürlich gut und verdammt gut.
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    Es ist anzunehmen, dass die Richter des BGH davon Kenntnis haben.
    Das ist nun eine ziemlich unlogische Begründung dafür, dass es sich um eine Eigenschöpfung handeln soll.
    Das ist noch verquerer. Weil sie also allen gehören sollen (Offenbar hat der Schreiber hier noch nichts von einem Urheberrecht gehört) dürfen Kommerzender die Inhalte noch einmal kommerziell nutzen???
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    Für so eine starke Behauptung sollte man aber ein paar Belege zur Hand haben. Ich bin gespannt.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    Eine Leseleistung allein dürfte kaum ausreichen. Nicht einmal dann, wenn es die Urteilsbegründung sein sollte.
    Das ist richtig. Halbwissen ist in diesem Fall von stefanp zu hoch gegriffen. Es dürfte sich nicht einmal um Halbwissen handeln, sondern irgend etwas im Promillebereich.
    Da sollte man sehr genau zwischen privater und kommerzieller Nutzung unterscheiden lernen.
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    Genauso ist es. Nicht einmal die juristische Fachsprache wird von einigen als solche erkannt.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    Das ist Unfug. Gesetze müssen zunächst einmal exakt formuliert sein. Dies geht (leider) oftmals zu Lasten der Verständlichkeit.
     
  10. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Hessischer Rundfunk schlägt den Raab: Urheberrecht verletzt

    Wenn jeder Bürger die Gesetze verstehen wird, dann brauchen wir keine Juristen mehr. Dann wird auch §433 BGB auch zu einem Buch werden, damit jeder Bürger es verstehen kann. Das ist in England so, dass dort § 433 mehrere Seiten aufgeschrieben wurde. Dafür kann es jeder verstehen. Bei uns lernen die Juristen, die Gesetze richtig zu verstehen.