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heise online: Der Jugendschutz in den Medien wird neu gestaltet

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Gag Halfrunt, 13. März 2002.

  1. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    der unterschied ist, dass indizierte filme dummerweise nicht verbreitet werden dürfen, fsk-18-filme hingegen schon.
     
  2. Medion

    Medion Senior Member

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    das ist ja das was mir nicht einleuchten will

    beide sind für unter 18jährige nicht geeignet (was auch vollkommen richtig ist)
    sie bedeuten also das gleiche
    nur das die einen gesendet werden dürfen und die anderen nicht obwohl es das gleiche bedeutet

    das ist doch irgendwie ne

    wie gesagt die haben doch einen an der waffel!!

    man sollte die indizierung von filmen abschaffen!!! das ist so was von unsinnig!!


    p.s auch der versand von fsk18er ist nicht erlaubt
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    @Medion:

    Wo der Unterschied ist? Hier:


    Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
    Fassung 1.1.2002

    § 184. Verbreitung pornographischer Schriften. (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)


    einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,

    an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

    im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,
    3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,

    im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,

    öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,

    an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,

    in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,

    herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

    auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk verbreitet.
    (3) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

    verbreitet,

    öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

    herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (4) Haben die pornographischen Schriften (§ 11 Abs. 3) in den Fällen des Absatzes 3 den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand und geben sie ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
    (5) Wer es unternimmt, sich oder einem Dritten den Besitz von pornographischen Schriften (§ 11 Abs. 3) zu verschaffen, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, wird, wenn die Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
    (6) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt. Absatz 5 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
    (7) In den Fällen des Absatzes 4 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 5 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.


    Noch Fragen?

    Und noch einmal zur PIN:
    Bei einer EC-Karte kann kein "stiller Missbrauch" stattfinden. Wenn ich Geld mit der Karte abhebe, wird das protokolliert und letztendlich fehlt es auf dem Konto. Wer mit der PIN Premiere guckt, wird niemals auffallen.

    Außerdem haftet der EC-Karten-Inhaber für jeden Schaden, der durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Hierbei handelt es sich nur um finanzielle Schäden, die jederzeit ersetzbar sind. Bei körperlichen oder psychischen Schäden setzt der Gesetzgeber auf verschärfte Maßnahmen zur Prävention. Denn ein einmal entstandener Schaden kann nur schwer oder gar nicht wieder gut gemacht werden.
    Deshalb gibt es auch z.B. ein scharfes Waffengesetz mit Auflagen, die z.B. einen gesicherten Waffenschrank vorschreiben. Der Gesetzgeber könnte sich ja auch damit begnügen zu sagen, okay, für jeden Unfug, der mit Deinen Waffen angestellt wird, haftest Du. Das nützt dem Erschossenen im schlimmsten Fall jedoch kein Stück.

    Ich möchte unterstreichen, dass ich dieses gesetzliche Verfahren völlig wertneutral betrachte. Meine persönliche Meinung zu dem Schadenspotential von Pornos sieht etwas anders aus.

    Gag
     
  4. Hossaman

    Hossaman Junior Member

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    Hi,

    da sich das Strafgesetzbuch aber nur auf die BRD bezieht, müsste es doch möglich sein zumindest für die Sat Kunden das Programm aus dem Ausland zu senden.

    Problematisch wäre dann nur das Bewerben des Senders. Premiere müsste z.B. einfach einen Deal mit Canal-Digitaal in den NL machen und dafür sorgen, daß X-Zone einfach mit der Premierekarte zu empfangen wäre.

    Dabei fällt mir ein, daß ich mal vor einigen Jahren gelesen hatte, das der Begriff "pornografisch" von der EU neu definiert werden sollte. Weiß jemand was darüber, damals gab es wohl bis auf D und GB eine sehr liberale Einstellung zu dem Thema.

    Mfg
     
  5. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Gag Halfrunt:
    Und noch einmal zur PIN:
    Bei einer EC-Karte kann kein "stiller Missbrauch" stattfinden. Wenn ich Geld mit der Karte abhebe, wird das protokolliert und letztendlich fehlt es auf dem Konto. Wer mit der PIN Premiere guckt, wird niemals auffallen.<hr></blockquote>es kommt nicht im entferntesten darauf an, ob es auffällt oder nicht. es kommt auf die sicherheit der pin an, welche definitiv gewährleistet ist. außerdem fällt der missbrauch früher oder später auf, wenn das kind schwere psychische schäden davon getragen hat [​IMG] wenn nichts auffällt, ist auch kein schaden entstanden. wo ist das problem?

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Außerdem haftet der EC-Karten-Inhaber für jeden Schaden, der durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Hierbei handelt es sich nur um finanzielle Schäden, die jederzeit ersetzbar sind.<hr></blockquote>letzteres meinst du nicht ernst, oder? <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Bei körperlichen oder psychischen Schäden setzt der Gesetzgeber auf verschärfte Maßnahmen zur Prävention. Denn ein einmal entstandener Schaden kann nur schwer oder gar nicht wieder gut gemacht werden.<hr></blockquote>die körperlichen schäden möchte ich sehen. haltungsschäden oder viereckige augen durch zu hohen tv-konsum? zu psych. schäd.: du widersprichst dir, da diese ja definitiv auffallen.
    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Deshalb gibt es auch z.B. ein scharfes Waffengesetz mit Auflagen, die z.B. einen gesicherten Waffenschrank vorschreiben.<hr></blockquote>dieses beispiel ist völlig ungeeignet, um ein pornoverbot zu rechtfertigen. <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Der Gesetzgeber könnte sich ja auch damit begnügen zu sagen, okay, für jeden Unfug, der mit Deinen Waffen angestellt wird, haftest Du.<hr></blockquote>das sagt er sogar. <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Das nützt dem Erschossenen im schlimmsten Fall jedoch kein Stück.<hr></blockquote>und künftig herrscht eine ausgangssperre, da nachts die gefahr, dass man ein mörder wird, größer ist als tagsüber [​IMG]

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Ich möchte unterstreichen, dass ich dieses gesetzliche Verfahren völlig wertneutral betrachte.<hr></blockquote>anscheinend nicht, sonst würdest du nicht solche an den haaren herbeigezogenen beispiele bringen. <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Meine persönliche Meinung zu dem Schadenspotential von Pornos sieht etwas anders aus.<hr></blockquote>seltsam. ich habe bisher sehr selten erlebt, dass jemand krampfhaft versucht, unsinn zu verteidigen, obwohl er selbst davon überzeugt ist, dass es sich um unsinn handelt.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Hossaman]da sich das Strafgesetzbuch aber nur auf die BRD bezieht, müsste es doch möglich sein zumindest für die Sat Kunden das Programm aus dem Ausland zu senden.</strong><hr></blockquote>Sobald Du in Deutschland eine Leistung anbietest, gilt das deutsche Recht. Und da ist es egal, woher die Leistung oder Ware kommt.

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Strunz77]es kommt nicht im entferntesten darauf an, ob es auffällt oder nicht. </strong><hr></blockquote>Aber in diesem Fall doch gerade das! Du kannst nichts kontrollieren, was nicht greifbar ist.
    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr><strong>letzteres meinst du nicht ernst, oder? </strong><hr></blockquote>Doch, das meine ich ernst. Ein Menschenleben kannst Du nicht ersetzen. Geld schon. s.u.
    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr><strong>die körperlichen schäden möchte ich sehen</strong><hr></blockquote>Ich habe das allgemein gemeint. Nicht ausschließlich auf Porno im TV bezogen.
    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr><strong>psych. schäd.: du widersprichst dir, da diese ja definitiv auffallen</strong><hr></blockquote>Nein. Ich habe einmal ein Mädchen kennen gelernt, das in ihrer Kindheit ab dem 9. Lebensjahr sechs Jahre lang sexuell von ihrem Vater missbraucht wurde. Sie war 19 als ich das von ihr erfahren habe. Und ich war der erste, der es erfahren hat. Es hat niemand gemerkt, die Eltern nicht, die Freunde nicht, die Lehrer nicht, weil sich die wenigsten für sie in der Art interressiert haben, wie ich das damals tat. Und sie hatte massive psychische Probleme dadurch.

    Und bis diese Schäden auffallen, ist das Kind schon längst in den Brunnen gefallen. Das ist nach wie vor der springende Punkt: Wenn Du bei einem Geschäft oder Betrug Geld verlierst, kannst Du es Dir auf dem Rechtsweg zurück holen.

    Aber eine zerstörte Seele oder ein zerstörter Körper ist für immer verloren.

    Sorry, ich bin etwas übersensibilisiert, da ich viele Kinder und Jugendliche mit Verhaltenstörungen durch Kindheitstraumata kennen gelernt habe.
    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr><strong>dieses beispiel ist völlig ungeeignet, um ein pornoverbot zu rechtfertigen</strong><hr></blockquote>Du hast das falsch verstanden. Ich will nicht das Pornoverbot rechtfertigen, sondern das allgemeine Verfahren des Gesetzgebers, Präventivmaßnahmen zu erlassen, um Schäden an Leib und Seele eines Kindes zu verhindern.
    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr><strong>und künftig herrscht eine ausgangssperre, da nachts die gefahr, dass man ein mörder wird, größer ist als tagsüber </strong><hr></blockquote>Wenn man es genau nimmt ... [​IMG] [​IMG] [​IMG]
    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr><strong>anscheinend nicht, sonst würdest du nicht solche an den haaren herbeigezogenen beispiele bringen.
    seltsam. ich habe bisher sehr selten erlebt, dass jemand krampfhaft versucht, unsinn zu verteidigen, obwohl er selbst davon überzeugt ist, dass es sich um unsinn handelt.</strong><hr></blockquote>Wie gesagt, ich versuche dieses Procedere zu rechtfertigen.
    Allerdings halte ich das für Pornographie völlig überzogen. Du erinnerst Dich, dass ich diesen Thread eröffnet habe? [​IMG]
    Ich bin sehr dafür, dass solche Maßnahmen ergiffen werden, um echte Gefahren von Kindern und Jugendlichen abzuwehren. Deshalb auch mein Beispiel mit dem Waffengesetz, denn hier ist es vollkommen gerechtfertigt, dass so streng vorgegangen wird. Übrigens: Die Regierung hatte ja auch eine Verschärfung des Waffengesetzes in Planung... [​IMG]
    Ich bin z.B. auch dafür, dass Zigarretten von Kindern und Jugendlichen in der Form fern gehalten werden. Also das Ende des Automaten. In anderen Ländern ist das ja schon seit langem normalität, dass man sich Tabakwaren nur am Kiosk oder im Laden kaufen kann.

    Alles klar? Das System zum Verhindern von Schaden gegenüber Kindern finde ich vollkommen okay, aber in dem konkreten Fall "Porno" etwas zu hoch gegriffen. Das sieht man ja, mit welchem Enthusiasmus diese sog. Moralisten immer mit Dreck schleudern, wenn auch nur im entferntesten mal angedeutet wird, dass Sex auch Spaß machen könnte [​IMG]

    Gag